{"id":20163884,"updated":"2025-04-08T19:17:14Z","additionalIndexing":"44;32","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3063,"gender":"m","id":4157,"name":"Bühler Manfred","officialDenomination":"Bühler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5005"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-09-26T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2019-06-17T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2023-06-14T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":null,"date":"2023-06-14T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 23.026.","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2023-09-20T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 23.046.","type":0},{"category":{"id":4,"name":"Ergänzung"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2023-09-20T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 23.046.","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-11-23T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"WAK-NR","id":10,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR","abbreviation1":"WAK-N","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":10,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2016-10-03T00:00:00Z","registrations":[]},{"committee":{"abbreviation":"WAK-SR","id":23,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR","abbreviation1":"WAK-S","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":23,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2016-10-03T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"councillor":{"code":2674,"gender":"m","id":3871,"name":"Bischof Pirmin","officialDenomination":"Bischof Pirmin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"language":"fr"}],"sessionId":"5018"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1475186400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1537912800000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. Rat"},{"date":"\/Date(1560722400000+0200)\/","id":209,"name":"Überwiesen an den Bundesrat"},{"date":"\/Date(1676415600000+0100)\/","id":216,"name":"Abschreibungsantrag liegt vor"},{"date":"\/Date(1695160800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2715,"gender":"m","id":3912,"name":"Wasserfallen Christian","officialDenomination":"Wasserfallen Christian"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2798,"gender":"m","id":4087,"name":"Gschwind Jean-Paul","officialDenomination":"Gschwind"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3063,"gender":"m","id":4157,"name":"Bühler Manfred","officialDenomination":"Bühler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"16.3884","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","isMotionInSecondCouncil":true,"newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Zahlreiche Unternehmen leiden zurzeit unter konjunkturellen Schwierigkeiten und machen daher ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend. Für Lernende können diese Betriebe keine Kurzarbeit anordnen, hingegen sind die Berufsbildungsverantwortlichen oft von der Kurzarbeit betroffen. Die Lernenden stehen so ohne Betreuung da oder werden nur ungenügend betreut, wodurch die Qualität der Ausbildung unmittelbar gefährdet ist.<\/p><p>Der Industriestandort Schweiz ist aber darauf angewiesen, dass junge Menschen in einer Lehre ausgebildet werden können, damit die nötige Anzahl kompetenter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf dem Markt zur Verfügung steht.<\/p><p>Die im Rahmen von Artikel 59 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes bestehenden Lösungen sind unzureichend und bergen erhebliche bürokratische Hindernisse. Zudem ist es praktisch immer unmöglich, Lernende an andere Unternehmen weiterzuvermitteln, da eine konjunkturelle Krise natürlicherweise alle Unternehmen eines Sektors zur selben Zeit belastet.<\/p><p>Die Löhne der Lehrmeisterinnen und Lehrmeister zu übernehmen, die erwerbstätig bleiben, ist hingegen eine einfache Massnahme, die die Qualität des dualen Bildungssystems der Schweiz auf direktem Weg fördert. Die Massnahme birgt entscheidende Vorteile: Erstens kann sie unverzüglich und einfach im Rahmen der Anträge auf Kurzarbeit umgesetzt werden, die ohnehin eingereicht und begründet werden müssen. Zweitens verursacht die Massnahme keine Zusatzkosten, da sie nur darin besteht, den Lehrmeisterinnen und Lehrmeistern zu ermöglichen, weiterhin die Lernenden im Betrieb zu betreuen, anstatt die Zeit zu Hause mit Nichtstun zu verbringen. Drittens sendet die Massnahme ein klares politisches Signal an die Lehrbetriebe, dass sie bei der Erfüllung ihrer wichtigen Aufgabe unterstützt werden - ohne Zusatzkosten für die Allgemeinheit.<\/p><p>Während der Wirtschaftskrise von 2008\/09 sind solche Pilotprojekte namentlich im Kanton Bern durchgeführt worden; nichts spricht dagegen, diese zu wiederholen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich die konjunkturellen Schwierigkeiten einiger Unternehmen auf die Betreuung der Lernenden und die Qualität ihrer Ausbildung auswirken können.<\/p><p>Er weiss, wie wichtig es ist, selbst in wirtschaftlich schwierigen Zeiten eine qualitativ hochstehende Berufsbildung und eine ausreichende Anzahl Lehrstellen zu garantieren.<\/p><p>Die Kurzarbeitsentschädigungen (KAE) sind darauf ausgerichtet, Personen während eines kurzfristigen und unvermeidbaren Arbeitsausfalls im Erwerbsleben zu halten. Die Arbeitslosenversicherung kann KAE nur für effektiv ausgefallene Arbeitszeit zahlen. Wenn Lehrmeisterinnen oder Lehrmeister zur Betreuung ihrer Lernenden weiterhin Vollzeit in ihrem normalen Kompetenzbereich arbeiten, haben sie keinen Anspruch auf KAE. Sind sie hingegen in ihrem normalen Kompetenzbereich von einer Arbeitsreduktion betroffen, können sie KAE erhalten.<\/p><p>Die Arbeitslosenversicherung kann hingegen mit einer Präventionsmassnahme zur Unterstützung der Lernenden den mit Schwierigkeiten konfrontierten Unternehmen dabei behilflich sein, die Lehrverträge aufrechtzuerhalten. Artikel 59 Absatz 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig) ermöglicht eine Unterstützung bei drohenden Entlassungen, um deren Folgen zu mildern. Unternehmen, die mit Schwierigkeiten konfrontiert sind, bietet die Arbeitslosenversicherung die Möglichkeit, die Lehrverträge der Lernenden während des laufenden Schuljahres aufrechtzuerhalten, damit diese bei ihrer Ausbildung nicht ein Jahr verlieren oder gegebenenfalls sogar arbeitslos werden. Die kantonale Arbeitsmarktbehörde prüft jedes Unterstützungsgesuch unter Berücksichtigung aller Umstände und erarbeitet im Einvernehmen mit dem betroffenen Unternehmen ein Projekt. Dieses wird dem Seco unterbreitet, das eine Verfügung erlässt. Die Löhne der Lehrmeisterinnen und Lehrmeister werden in der Folge teilweise vom Fonds der Arbeitslosenversicherung übernommen, obwohl sie ihre Tätigkeit zur Ausbildung der Lernenden fortsetzen.<\/p><p>Die KAE dürfen nicht mit den Präventionsmassnahmen zur Unterstützung der Lernenden verwechselt werden. Sie können zwar zum Tragen kommen, während ein Unternehmen KAE bezieht. Die Lehrmeisterinnen und Lehrmeister, die von einer Präventionsmassnahme profitieren, können keine KAE in Anspruch nehmen.<\/p><p>Die aktuelle Praxis, die zwar an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist, scheint für die Unternehmen durchaus zumutbar und ist ausreichend, um im Rahmen der bestehenden Gesetzgebung das gewünschte Ziel zu erreichen. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass die aktuellen Bestimmungen des Avig ausreichen und kein zusätzliches Instrument eingeführt werden muss.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Kantonen auf Wunsch zu erlauben, zumindest als befristetes Pilotprojekt die Löhne der Lehrmeisterinnen und Lehrmeister zu bezahlen, die im Rahmen der Kurzarbeitsentschädigung erwerbstätig bleiben.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rasche Unterstützung für Lehrbetriebe mit Kurzarbeit"}],"title":"Rasche Unterstützung für Lehrbetriebe mit Kurzarbeit"}