﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163893</id><updated>2023-07-28T04:48:01Z</updated><additionalIndexing>66;48;10</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2704</code><gender>m</gender><id>3901</id><name>Reimann Lukas</name><officialDenomination>Reimann Lukas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-09-30T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5005</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2018-03-08T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2016-11-23T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-09-30T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2018-03-08T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2704</code><gender>m</gender><id>3901</id><name>Reimann Lukas</name><officialDenomination>Reimann Lukas</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3893</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die Zulassung von EU-Normen und EU-Standards für Sicherheits-, Abgas- und Geräuschauflagen sowie Lichtanlagen in der Schweiz wurden im Rahmen der bilateralen Abkommen harmonisiert. Damit wird ein funktionierender grenzübergreifender Handel mit den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht. Direktimporte aus den Nafta-Staaten unterliegen hingegen nach wie vor einem kostenintensiven Nachweis- und Genehmigungsverfahren, da die Erfüllung der Schweizer Auflagen bei jedem Fahrzeug einzeln geprüft wird. Dies ist in der Praxis zwar eine reine Formsache, wie die bereits existierende Harmonisierung im Abgasbereich zeigt. Die mit der aktuellen Regelung verbundene Nachweiserbringung nimmt indes regelmässig Monate in Anspruch und verursacht Kosten um 5000 Franken pro Fahrzeug; sie wirkt preistreibend und zementiert die Hochpreisinsel Schweiz. Für die Zulassung eines Personenwagens aus den Nafta-Staaten (Klasse M1 bis 3,5 Tonnen) muss der Importeur derzeit Dutzende Nachweise doppelt erbringen. Die Erfahrungen zeigen, dass die Nachweise des Insassenschutzes und der Abgasnorm problemlos erfüllt werden, aber diesen zeitlich aufwendigen und kostenintensiven Prozess über sich ergehen lassen müssen. Eine grundsätzliche Akzeptanz der Nafta-Normen bietet sich an, ohne damit Umwelt und Verkehrssicherheit zu gefährden. Die Einhaltung der Geräuschnormen kann mit der nach wie vor notwendigen Prüfung der Strassenverkehrsämter mittels einer Standmessung nachgeprüft werden. Im Einzelfall könnten die Vollzugsorgane bei Verdachtsmomenten bezüglich der Nichterfüllung schweizerischer Normen weiterhin zusätzliche Prüfungsnachweise verlangen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Erfüllung der in den Nafta-Staaten gültigen Normen muss mit einem Ursprungs- oder Zulassungszertifikat (z. B. MSO, COO oder Title) nachgewiesen werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Abbau dieses kostentreibenden Handelshemmnisses schützt Bürger vor überrissenen Zulassungskosten und hilft beim Abbau der Hochpreisinsel Schweiz. Dazu sind die Überlegungen des Preisüberwachers zu beachten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die zunehmende Globalisierung und damit einhergehend die Öffnung der verschiedenen Märkte ermöglichen einen weltweiten Handel mit verschiedensten Produkten. Zunehmend stehen auch Strassenfahrzeuge, z. B. Personenwagen, im Fokus. Auf den ersten Blick scheint die Forderung des Motionärs naheliegend, auch Fahrzeuge, die den Standards der Nafta-Länder (North American Free Trade Agreement; Nordamerikanisches Freihandelsabkommen zwischen Kanada, den USA und Mexiko) entsprechen, zum freien Verkauf und zur Zulassung in der Schweiz freizugeben. Allerdings entsprechen solche Fahrzeuge bezüglich Sicherheits-, Abgas- und Geräuschanforderungen sowie Anforderungen an die Lichtanlage nicht immer den hohen technischen Anforderungen, wie sie die Europäische Union (EU) und die Schweiz verlangen. Für die Zulassung serienmässig importierter Fahrzeuge, die ursprünglich nicht für den europäischen Markt hergestellt worden sind, ist deshalb der Nachweis über die Erfüllung der europäischen Standards die zwingende Grundlage. Die Nafta-Standards können daher für serienmässige Importe weder von der EU noch von der Schweiz anerkannt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Hingegen gewährt die Schweiz Erleichterungen bei Einzelimporten. Sie anerkennt unter anderem Sicherheits- und Abgasvorschriften sowie Vorschriften bezüglich Lichtanlagen ausserhalb der EU. Zudem gelten verschiedene Erleichterungen, namentlich für die Recyclingfähigkeit sowie für den Fussgängerschutz.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass neben der Zulassung von EU-Normen bezüglich Sicherheits-, Abgas- und Geräuschauflagen sowie Lichtanlagen auch Standards der Nafta-Länder akzeptiert werden und diese nicht mehr separat nachgewiesen werden müssen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Bürokratieabbau dank Anerkennung von Nafta-Standards bei Personenwagen</value></text></texts><title>Bürokratieabbau dank Anerkennung von Nafta-Standards bei Personenwagen</title></affair>