{"id":20163902,"updated":"2025-06-25T00:16:22Z","additionalIndexing":"15;34","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2674,"gender":"m","id":3871,"name":"Bischof Pirmin","officialDenomination":"Bischof Pirmin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5005"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-11-29T00:00:00Z","text":"Zuweisung an die zuständige Kommission zur Vorberatung","type":66},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2017-03-06T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-09-18T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2022-03-08T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2022-03-08T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 21.079.","type":0},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2022-06-08T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2022-06-08T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 21.079.","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-11-16T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"WAK-SR","id":23,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben SR","abbreviation1":"WAK-S","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":23,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2016-12-16T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"councillor":{"code":2674,"gender":"m","id":3871,"name":"Bischof Pirmin","officialDenomination":"Bischof Pirmin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"language":"de"}],"sessionId":"5007"}]},{"committee":{"abbreviation":"WAK-NR","id":10,"name":"Kommission für Wirtschaft und Abgaben NR","abbreviation1":"WAK-N","abbreviation2":"WAK","committeeNumber":10,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2017-03-17T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"language":"de"},{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"councillor":{"code":3040,"gender":"m","id":4138,"name":"Barazzone Guillaume","officialDenomination":"Barazzone"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"language":"fr"}],"sessionId":"5010"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1475186400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1488754800000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Beim Vertrieb von Hoteldienstleistungen wächst die Bedeutung des Internets explosionsartig und verdrängt die klassischen Vertriebskanäle. Ein Grossteil der Hotelübernachtungen wird bereits heute über internationale Online-Buchungsplattformen (Booking.com usw.) gebucht. Praktisch kein Hotel kann es sich mehr leisten, auf diesen Vertriebskanal zu verzichten. Buchungsplattformen verlangen von den Hotels teils exorbitante Kommissionen, abhängig von Destination und Positionierung. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs zu erhalten, ist es daher für die Hoteliers existenziell, den Direktvertrieb über die hoteleigene Website fördern zu können. Mit sogenannten Preisparitätsklauseln versuchen die Online-Plattformen, dies zu verhindern und die Hotels eigentlich zu knebeln und noch mehr an sich zu binden.<\/p><p>Mit ihrem Entscheid vom 19. Oktober 2015 hat die Wettbewerbskommission (Weko) den Online-Buchungsplattformen zwar sogenannte weite Paritätsklauseln verboten. Das heisst, Hoteliers sind nicht mehr gezwungen, allen Plattformen den gleich hohen Preis zu garantieren. Die sogenannten engen Paritätsklauseln zwischen Plattformen und Hoteliers bleiben hingegen weiterhin erlaubt. Die Weko stellte zwar fest, dass es \"starke Indizien\" gebe, dass Booking.com eine marktbeherrschende Stellung habe, verzichtete aber auf ein Verbot dieser Knebelklauseln, weil \"eine abschliessende Einschätzung zu deren praktischen Auswirkungen noch nicht möglich\" sei. Das hat zur Folge, dass Hoteliers seit 2015 auf ihren eigenen Websites keinerlei günstigere Angebote mehr anbieten dürfen als auf einer Buchungsplattform.<\/p><p>Davon profitiert in erster Linie das US-amerikanische Online-Portal Booking.com, das in der Schweiz mit 70 Prozent Marktanteil jetzt schon eine Vormachtstellung hat. Umgekehrt schränkt der Entscheid der Weko, die enge Preisparitätsklausel weiterhin zuzulassen, die unternehmerische Freiheit der Hoteliers spürbar ein. Dies stellt neben der Hochpreisinsel Schweiz einen weiteren, wachsenden Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Hotellerie gegenüber den europäischen Konkurrenten dar.<\/p><p>Die Nachbarländer haben das Problem für ihre Hotellerie erkannt und schnell gesetzlich reagiert. Deutschland und Frankreich haben solche Knebelklauseln bereits verboten. In Italien ist eine Gesetzesänderung im Senat hängig, nachdem sie von der Abgeordnetenkammer bereits gutgeheissen worden ist. In Österreich sieht das Parlament ein Verbot vor; es berät im Herbst über gesetzliche Bestimmungen, die auf Ende 2016 in Kraft treten sollen.<\/p><p>Angesichts der Reaktionen unserer Nachbarländer und der Gefahr, dass die Schweizer Hotellerie einen neuen grossen Wettbewerbsnachteil erleidet, besteht dringlicher Handlungsbedarf. Die sogenannten engen Paritätsklauseln sind auch in der Schweiz zu verbieten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Dank digitalen Innovationen wie Online-Buchungsplattformen konnten Schweizer Hotels ihre Sichtbarkeit im Internet in den letzten Jahren stark erhöhen. Die rasche, umfassende und transparente Vergleichbarkeit von Preisen und Qualität der Dienstleistungen bringt auch für die Nutzerinnen und Nutzer einen erheblichen Mehrwert. Tendenziell ist davon auszugehen, dass bei einer wachsenden Konzentration beziehungsweise einer wachsenden Anzahl Kunden und Anbieter, die auf solchen Plattformen tätig sind, auch der potenzielle Nutzen für diese beiden Gruppen steigt. Auch ist zu beachten, dass in der Schweiz nach wie vor eine Mehrheit der Buchungen direkt bei Hotels getätigt wird.<\/p><p>Die Marktkonzentration bei Buchungsplattformen verbunden mit bestimmten Vertragsbedingungen wirft aber auch wettbewerbsrechtliche Fragen auf. Durch die Vereinbarung einer sogenannten \"weiten\" Preisparitätsklausel verpflichtet sich ein Hotelier gegenüber einer Buchungsplattform, auf praktisch allen Vertriebskanälen seine Zimmer nicht zu günstigeren Preisen oder Konditionen anzubieten. Der Wettbewerb wird dadurch eingeschränkt. Erstens verhindern diese Klauseln eine Preisdifferenzierung zwischen verschiedenen Vertriebskanälen sowohl online als auch offline. Aus Sicht einer Buchungsplattform verhindern entsprechende Vertragsklauseln insbesondere, dass die Kunden auf der Plattform lediglich die Qualität der Hotels vergleichen, um danach das entsprechende Hotel günstiger auf einem anderen Kanal zu buchen. Zweitens schränken diese Klauseln den Wettbewerb zwischen den Vertriebskanälen ein, indem der Wettbewerb hinsichtlich der Kommissionen praktisch eliminiert wird. Der Wettbewerb zwischen den Hotels wird hingegen kaum beschränkt. Zwischen diesen Faktoren gilt es wettbewerbsrechtlich abzuwägen.<\/p><p>So hat sich die Wettbewerbskommission (Weko) in ihrem Entscheid zu Online-Buchungsplattformen für Hotels vom 19. Oktober 2015 (RPW 2016\/1, S. 67ff.) intensiv mit den Auswirkungen von \"weiten\" Preisparitätsklauseln beschäftigt und diese als kartellrechtlich unzulässige Wettbewerbsabreden beurteilt. Hingegen hat die Weko die Beurteilung von sogenannten \"engen\" Preisparitätsklauseln offengelassen. Bei \"engen\" Paritätsklauseln verpflichtet sich ein Hotel gegenüber einer Buchungsplattform, auf seiner eigenen Internetseite keinen Preis zu fordern, der den Preis auf der Buchungsplattform unterschreitet. Allerdings muss das betroffene Hotel nicht allen Buchungsplattformen den gleichen Preis einräumen und darf zwischen diesen differenzieren. Zusätzlich erlauben Buchungsplattformen Hoteliers derzeit auch die Gewährung von tieferen Preisen im Offline-Vertrieb, so bei Buchungen per Telefon. Schliesslich dürfen Hoteliers auf der eigenen Website in geschlossenen Bereichen, beispielsweise im Rahmen von Treueprogrammen, tiefere Preise als auf Buchungsplattformen anbieten.<\/p><p>Inwiefern mit \"engen\" Preisparitätsklauseln der wirksame Wettbewerb erheblich und ungerechtfertigterweise behindert wird, ist daher fraglich. Sollte sich aufgrund weiterer Abklärungen erweisen, dass auch die \"engen\" Preisparitätsklauseln den Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern, kann die Weko gestützt auf das geltende Kartellgesetz erneut eingreifen. Dies hat sie sich in ihrem Entscheid auch ausdrücklich offengehalten. In diesem Sinne werden die Wettbewerbsbehörden die Marktentwicklungen weiterhin verfolgen. Der Bundesrat ist diesbezüglich der Ansicht, dass ein neu einzuführendes Verbot zurzeit nicht gerechtfertigt ist und dass das geltende Kartellgesetz den Wettbewerb heute bereits ausreichend schützt.<\/p><p>Unabhängig vom konkreten Fall ist generell Zurückhaltung mit gesetzgeberischen Massnahmen für branchenspezifisches Feintuning angebracht und auf Fehlentwicklungen zuerst durch eine Nutzung der Spielräume geltender Gesetze durch Weko und Preisüberwacher zu reagieren. Das gilt namentlich wegen besonderer, je nach Markt und Produkt unterschiedlich auftretender Charakteristiken digitaler Geschäftsmodelle. Dazu gehören die je nach Produkt unterschiedliche Tendenz zur Marktbeherrschung einerseits und die mögliche Kurzlebigkeit solcher Positionen wegen der Dynamik der Märkte, neuer Wettbewerber sowie zum Teil geringen Wechselaufwands der Nutzerinnen und Nutzer andererseits.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Gesetzesänderungen vorzulegen, um sogenannte Preisparitätsklauseln im Vertragsverhältnis zwischen Online-Buchungsplattformen und Hotels zu verbieten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie"}],"title":"Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie"}