{"id":20163906,"updated":"2023-07-28T14:48:42Z","additionalIndexing":"2841","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"SGK-NR","id":6,"name":"Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR","abbreviation1":"SGK-N","abbreviation2":"SGK","committeeNumber":6,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-10-14T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5006"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-08T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2017-03-14T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-11-23T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"SGK-NR","id":6,"name":"Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR","abbreviation1":"SGK-N","abbreviation2":"SGK","committeeNumber":6,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2016-10-14T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"councillor":{"code":3037,"gender":"m","id":4135,"name":"Clottu Raymond","officialDenomination":"Clottu"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"language":"fr"},{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"councillor":{"code":3103,"gender":"f","id":4202,"name":"Sauter Regine","officialDenomination":"Sauter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"language":"de"}],"sessionId":"5006"}]},{"committee":{"abbreviation":"SGK-SR","id":19,"name":"Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR","abbreviation1":"SGK-S","abbreviation2":"SGK","committeeNumber":19,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2016-10-14T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"councillor":{"code":2724,"gender":"m","id":3921,"name":"Graber Konrad","officialDenomination":"Graber Konrad"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"language":"de"}],"sessionId":"5007"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1476396000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1481151600000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Der Bundesrat hat diese Kompetenz genutzt, indem er die Höhe der wählbaren Franchisen, den Eintritt in und den Austritt aus dieser Versicherungsform, den Franchisenwechsel sowie die mit den wählbaren Franchisen verbundene Prämienermässigung reglementiert hat.<\/p><p>Im heutigen System stehen erwachsenen Versicherten neben der ordentlichen Franchise fünf wählbare Franchisen zur Auswahl. Kinder können ganz auf eine Franchise verzichten oder mit einer der sechs verfügbaren Wahlfranchisen versichert werden. In seinen Stellungnahmen zu verschiedenen parlamentarischen Vorstössen hat der Bundesrat festgehalten, dass er seine Vorlage zur Revision der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV; SR 832.102) betreffend Wahlfranchisen sistiert hat. Er möchte zuerst bestimmte Fragen zu den Franchisen und deren Konsequenzen für die Krankenversicherung im Rahmen des Postulates Schmid-Federer 13.3250, \"Auswirkung der Franchise auf die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen\", prüfen, bevor er das weitere Vorgehen festlegt. Er erachtet es als sinnvoll, das Ergebnis dieser Arbeiten abzuwarten, bevor er eine diesbezügliche Entscheidung trifft. Die Beibehaltung der aktuellen Wahlfranchisen ist ausserdem Gegenstand der im Parlament hängigen Motion Weibel 15.4222, \"Richtige Anreize mit Wahlfranchisen\". In Bezug auf den Ausbau der Wahlmöglichkeiten für Versicherte ist der Bundesrat der Ansicht, dass diese bereits über ein ausreichendes Spektrum an Franchisen verfügen, zumal sie sehr oft die Möglichkeit haben, eine wählbare Franchise mit einer besonderen Versicherungsform mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer zu kombinieren.<\/p><p>Im Bereich der Franchisen hat der Versicherer die Möglichkeit, aber nicht die Verpflichtung, eine oder mehrere vom Bundesrat festgelegte Wahlfranchisen anzubieten. Der Bundesrat misst der unternehmerischen Freiheit der Versicherer grosse Bedeutung bei. Dennoch müssen die Versicherten sich im Prämiensystem zurechtfinden können. Deshalb muss der Bundesrat die Kompetenz zur Festlegung der zulässigen Franchisen behalten. Wenn jeder Versicherer die Franchisen frei definieren könnte, wären die Versicherten nicht mehr in der Lage, die Produkte der verschiedenen Versicherer miteinander zu vergleichen. Was die Erhöhung der Maximalfranchise angeht, hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur im Parlament hängigen Motion der FDP-Liberalen Fraktion 16.3111, \"Wahlfreiheit und Eigenverantwortung stärken. Maximalfranchise in der obligatorischen Krankenversicherung erhöhen\", dargelegt, weshalb er dagegen ist. Die Idee, mehrjährige Verträge für wählbare Franchisen einzuführen, ist in der parlamentarischen Initiative Borer (Brand) 15.468, \"Stärkung der Selbstverantwortung im KVG\", enthalten. Die SGK-N hat am 22. Juni 2016 beschlossen, der Initiative Folge zu geben. Die SGK-S hat sich diesem Entscheid am 30. August 2016 angeschlossen. Die regelmässige Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung ist schliesslich Gegenstand der Motion Bischofberger 15.4157, \"Franchisen der Kostenentwicklung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung anpassen\", die vom Ständerat am 21. September 2016 und von der SGK-N am 14. Oktober 2016 angenommen wurde.<\/p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass die Hauptanliegen der Motion der SGK-N bereits in Vorstössen enthalten sind, die derzeit im Parlament behandelt werden. Er beantragt daher die Ablehnung der vorliegenden Motion.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, seine Reformbemühungen im Bereich der Franchisen im Krankenversicherungsgesetz (KVG) in folgendem Sinne zu fokussieren:<\/p><p>1. Beibehaltung oder Ausbau der heutigen Wahlmöglichkeiten für versicherte Personen.<\/p><p>2. Mehr unternehmerische Freiheit für Anbieter der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung, damit unterschiedliche Versicherungsmodelle entwickelt und getestet werden können.<\/p><p>3. Regelmässige Anpassung der Franchisen an die Kostenentwicklung.<\/p><p>Eine Minderheit (Carobbio Guscetti, Feri, Gysi, Häsler, Heim, Ingold, Schenker Silvia, Steiert) beantragt die Ablehnung der Motion.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Mehr unternehmerische Freiheit im Gesundheitswesen"}],"title":"Mehr unternehmerische Freiheit im Gesundheitswesen"}