﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163907</id><updated>2023-07-28T04:51:48Z</updated><additionalIndexing>04;2846</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><committee><abbreviation>UREK-NR</abbreviation><id>7</id><name>Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR</name><abbreviation1>UREK-N</abbreviation1><abbreviation2>UREK</abbreviation2><committeeNumber>7</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-10-18T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5006</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2018-12-14T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-12-02T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>UREK-NR</abbreviation><id>7</id><name>Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR</name><abbreviation1>UREK-N</abbreviation1><abbreviation2>UREK</abbreviation2><committeeNumber>7</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2016-10-18T00:00:00Z</date><registrations /></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-10-18T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2018-12-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><committee><abbreviation>UREK-NR</abbreviation><id>7</id><name>Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie NR</name><abbreviation1>UREK-N</abbreviation1><abbreviation2>UREK</abbreviation2><committeeNumber>7</committeeNumber><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><type>author</type></role></roles><shortId>16.3907</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Agglomerationspolitik des Bundes 2016 plus ist eine wichtige Querschnittspolitik des Bundesrates, die auf eine kohärente Raumentwicklung zielt. Die Finanzierung der Massnahmen erfolgt mehrheitlich im Rahmen der jeweiligen Sektoralpolitiken und ist den ordentlichen Konsultations- und Entscheidverfahren unterstellt. So werden die Agglomerationsprogramme dem Parlament jeweils zum Entscheid über die Freigabe der finanziellen Mittel vorgelegt. Die Fragen werden wie folgt beantwortet:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Die Agglomerationspolitik der Schweiz wird im Rahmen der tripartiten Strategie zur schweizerischen Agglomerationspolitik von Bund, Kantonen, Gemeinden und Städten geprägt. Vor dem Hintergrund dieser tripartiten Strategie hat der Bundesrat eine Bundespolitik erarbeitet. Er stützt sich dabei auch auf Artikel 50 Absatz 3 der Bundesverfassung, welche den Bund verpflichtet, auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete Rücksicht zu nehmen. Die Gesamtverantwortung für die Agglomerationspolitik des Bundes trägt der Bundesrat, der das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bzw. das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) mit der Umsetzung beauftragt hat. Die Umsetzung und Weiterentwicklung der Agglomerationspolitik erfolgt dabei im Rahmen einer kohärenten Raumentwicklung des Bundes in Abstimmung mit der Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Impulse zur Weiterentwicklung und Umsetzung der Agglomerationspolitik der Schweiz liefern verschiedene Akteure: Beim Bund spielen neben dem Parlament und den zuständigen Bundesämtern auch die vom Bundesrat eingesetzte ausserparlamentarische Kommission Rat für Raumordnung (ROR) sowie die für die Koordination raumrelevanter Aufgaben zuständige Raumordnungskonferenz (ROK) eine wichtige Rolle. Bei den Kantonen ist die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) zu erwähnen, die Gemeinden und die Städte können ihre Anliegen über den Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) bzw. über den Schweizerischen Städteverband (SSV) einbringen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3.a. Die Agglomerationsdefinition des Bundesamtes für Statistik (BFS) stellt eine wissenschaftliche Grundlage dar. Sie eignet sich nicht für eine direkte Umsetzung der Agglomerationspolitik. Dabei sind noch weitere Aspekte - z. B. finanzpolitische, aber auch raumplanerische Überlegungen - zu berücksichtigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3.b. Die Agglomerationspolitik ist grundsätzlich zeitlich nicht befristet. Die Umsetzung läuft aber in den Vierjahresperioden der Legislaturplanung ab. Die Agglomerationspolitik 2016 plus sieht verschiedene Massnahmen für die Perioden 2016-2019 und 2020-2023 vor. Ende 2019 werden UVEK und WBF den Bundesrat über die Fortschritte unterrichten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Beim Agglomerationsverkehr - eine zentrale Massnahme der Agglomerationspolitik - werden die finanziellen Mittel alle vier Jahre durch das Parlament freigegeben. Im Weiteren kann das Parlament über die finanzielle Dotierung der betroffenen Sektoralpolitiken entscheiden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) wurde am 20. Februar 2001 vom Bundesrat, von der KdK, dem SSV und dem SGV gegründet. Sie ist eine wichtige politische Plattform von Bund, Kantonen, Städten und Gemeinden für eine gemeinsame Agglomerationspolitik in der Schweiz. Ab 2017 werden über entsprechende Anpassungen der Vereinbarung die ländlichen Räume und Berggebiete in die künftige Tripartite Konferenz (TK) einbezogen. Die grundsätzliche Organisationsform bleibt erhalten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5.a. Die TAK wie auch die künftige Konferenz ermöglichen einen pragmatischen Austausch über Themen, für die es sonst keine geeigneten Diskussionsplattformen gibt. Die Rolle der TAK bzw. neu der TK liegt im Bereich der Koordination des gegenseitigen Informationsaustausches, der Konsultation sowie der Abstimmung zwischen den Trägern. Mittels Empfehlungen kann sie politische Prozesse initiieren. Die Umsetzung bleibt jedoch stets den institutionellen Akteuren vorbehalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5.b./c. Das Präsidium und die Geschäftsstelle werden durch die KdK geführt. Das Plenum setzt sich aus politischen Delegationen der Träger zusammen. Im Plenum der neuen TK stehen jedem Träger 8 Sitze zur Verfügung, wobei die Städte und Gemeinden gemeinsam über 8 Sitze verfügen. Grundlage der Arbeiten der TK sind eine Vereinbarung sowie mehrjährige Arbeitsprogramme. Diese werden jeweils von den Trägern bewilligt. Die TK verabschiedet anschliessend die konkreten Projektskizzen und Konzepte und entscheidet über deren Finanzierung. Jeder Träger kann zudem Geschäfte zur Bearbeitung einbringen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Instrumente zur Lenkung der Wohnbauentwicklung liegen in erster Linie bei den Kantonen und den Gemeinden. Bei den Richtplänen prüft der Bund, ob Kantone mit ausgewiesenem Handlungsbedarf gemäss jährlichem Monitor "Personenfreizügigkeit und Wohnungsmarkt" Ziele und Massnahmen bezüglich der Förderung von preisgünstigem Wohnungsbau ausweisen. Bei den aktuell angewendeten Instrumenten der Wohnraumförderung nimmt der Bund in jedem Fall eine Bedarfsabklärung vor. Innovative Prozesse werden im Schwerpunkt "Ausreichendes und bedürfnisgerechtes Wohnraumangebot" der "Modellvorhaben Nachhaltige Raumentwicklung" unterstützt. Die Beziehung zwischen Wachstumspolitik und Wohnungspolitik wird entsprechend dem im Juni 2016 vom Bundesrat verabschiedeten Wachstumsbericht im Jahr 2017 näher untersucht.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Mit dem Bericht vom 18. Februar 2015 "Agglomerationspolitik des Bundes 2016 plus" informiert der Bundesrat über die Weiterentwicklung der Agglomerationspolitik. Der Bericht beinhaltet Entscheide, welche rein auf Verwaltungsebene gefällt wurden, aber von grosser finanzieller Tragweite sind, sowohl für den Bund als auch für die betroffenen Regionen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Wir bitten den Bundesrat deshalb, die folgenden Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wer trägt die Gesamtverantwortung für die Agglomerationspolitik? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wer gibt die Impulse für die zahlreichen Koordinations-, Optimierungs- und Unterstützungsmassnahmen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Im Anhang A des Berichtes steht eine "neue Agglomerationsdefinition des BFS", die einen grossen Einfluss auf die bestehenden Agglomerationen hat. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3.a. Ist es erwünscht, dass ein so grundsätzlicher Entscheid nur auf Basis einer neuen Definition des BFS gefällt wird? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;3.b. Hat der Bundesrat einen genauen Zeitplan für die Umsetzung der neuen Agglomerationspolitik?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Rolle kann bzw. soll das Parlament übernehmen? Wird das Parlament überhaupt mit einbezogen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Tripartite Agglomerationskonferenz (TAK) scheint in der Erarbeitung der Agglomerationspolitik des Bundes 2016 plus eine wichtige Rolle zu spielen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5.a. Wie arbeitet die TAK? &lt;/p&gt;&lt;p&gt;5.b. Wer führt die TAK?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5.c. Von wem wird die TAK beauftragt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie wird einer ausreichenden Wohnbauentwicklung zur Unterstützung der wirtschaftlichen Entwicklung der verschiedenen Regionen Rechnung getragen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Offene Fragen zum Vorgehen bei der Agglomerationspolitik des Bundes 2016 plus</value></text></texts><title>Offene Fragen zum Vorgehen bei der Agglomerationspolitik des Bundes 2016 plus</title></affair>