{"id":20163909,"updated":"2025-11-14T08:03:09Z","additionalIndexing":"2841;1211","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"committee":{"abbreviation":"SGK-NR","id":6,"name":"Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR","abbreviation1":"SGK-N","abbreviation2":"SGK","committeeNumber":6,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-11-03T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5006"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-13T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2022-06-07T00:00:00Z","text":"Abschreibung","type":15},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2022-06-07T00:00:00Z","text":"Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 22.006.","type":0}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2017-01-11T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"SGK-NR","id":6,"name":"Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR","abbreviation1":"SGK-N","abbreviation2":"SGK","committeeNumber":6,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2016-11-03T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"councillor":{"code":3033,"gender":"f","id":4129,"name":"Herzog Verena","officialDenomination":"Herzog Verena"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"language":"de"},{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"councillor":{"code":3104,"gender":"m","id":4203,"name":"Barrile Angelo","officialDenomination":"Barrile"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"language":"fr"}],"sessionId":"5007"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1478127600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1489359600000+0100)\/","id":26,"name":"Angenommen"},{"date":"\/Date(1654552800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"handling":{"date":"2017-03-13T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5007"},"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"committee":{"abbreviation":"SGK-NR","id":6,"name":"Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit NR","abbreviation1":"SGK-N","abbreviation2":"SGK","committeeNumber":6,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"}],"shortId":"16.3909","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Aufgrund der in Artikel 3 der Bundesverfassung festgehaltenen Kompetenzausscheidung bildet die Gesundheitsversorgung eine öffentliche Aufgabe der Kantone. Der Bund seinerseits trägt die Verantwortung dafür, dass sich die Bevölkerung zu tragbaren Bedingungen gegen die Risiken von Krankheit und Unfall versichern kann. Die Spitexorganisationen sind daher in erster Linie kantonal geregelt. Die Regulierungen auf nationaler Ebene, welche die Spitexorganisationen betreffen, beziehen sich auf spezifische Bereiche: obligatorische Krankenpflegeversicherung, Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie Mehrwertsteuer.<\/p><p>Die neue Pflegefinanzierung, die Anfang 2011 in Kraft getreten ist, regelt die Aufteilung der Pflegekosten und ihre Übernahme durch die Krankenversicherung, die Versicherten und die Kantone. Die obligatorische Krankenpflegeversicherung leistet einen fixen, nach Zeitaufwand abgestuften Beitrag an die ärztlich verordneten Pflegeleistungen. Das Bundesgesetz über die Krankenversicherung sieht dabei keine Differenzierung zwischen öffentlichen und privaten Leistungserbringern vor. Der Bundesrat hatte sich bereits in seiner Stellungnahme zur Motion 14.3639, \"Verbesserung der Organisation der Krankenpflege und Hilfe zu Hause\", in diesem Sinne geäussert. Die Neuordnung der Pflegefinanzierung wird derzeit evaluiert. Unter anderem sollen ihre Auswirkungen auf die Leistungserbringer analysiert werden, und zwar differenziert nach gemeinnützigen und erwerbswirtschaftlichen Organisationen sowie solchen mit und ohne Versorgungspflicht. Dabei werden insbesondere Unterschiede bei der (Rest-)Finanzierung der Leistungserbringertypen durch die Kantone sowie Unterschiede bei der Patientenbeteiligung untersucht. Mit der Evaluation sollen somit wesentliche Informationen zu allfälligen Unterschieden zwischen gemeinnützigen und erwerbswirtschaftlichen Spitexorganisationen bereitgestellt werden. Die Ergebnisse der Evaluation sollen auch aufzeigen, ob Anpassungen erforderlich sind. Es ist geplant, dass der Schlussbericht im Herbst 2017 fertiggestellt und anschliessend veröffentlicht wird.<\/p><p>Was die Frage zur Mehrwertsteuer angeht, hatte der Bundesrat seine Haltung bereits in seiner Stellungnahme zur Motion Joder 12.3328, \"Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex betreffend Mehrwertsteuer\", dargelegt. Der Bundesrat präzisierte, dass nach dem Mehrwertsteuergesetz (SR 641.20) die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Spitexorganisationen bereits weitgehend gleichgestellt sind. Insbesondere sind sämtliche ärztlich verordneten Pflegeleistungen von der Steuer ausgenommen. Ein Unterschied besteht einzig bei den hauswirtschaftlichen sowie gewissen Betreuungsleistungen, die von den kommerziellen Spitexunternehmen im Unterschied zu den gemeinnützigen zu versteuern sind. Der Bundesrat hat damals zudem festgehalten, dass Wettbewerbsverzerrungen, die durch Steuerausnahmen verursacht sind, nur durch Aufhebung derselben eliminiert werden könnten, da eine Ausweitung der Steuerausnahme bloss eine Verlagerung der Wettbewerbsverzerrungen zur Folge hätte. Der Nationalrat hat die Motion am 16. September 2013 abgelehnt.<\/p><p>Das Bundesgesetz vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10) sieht Subventionen für gesamtschweizerisch tätige gemeinnützige private Institutionen vor, und zwar für die Ausführung von Aufgaben zugunsten Betagter (Art. 101bis AHVG), jedoch nur für andere Aufgaben als die Pflegeleistungen gemäss Artikel 7 der Krankenpflege-Leistungsverordnung vom 29. September 1995 (SR 832.112.31). So richtet der Bund zulasten des Ausgleichsfonds der AHV jährlich Subventionen in Höhe von maximal 1,5 Millionen Franken an den nationalen Dachverband Spitex Schweiz für Koordinations- und Entwicklungsaufgaben auf gesamtschweizerischer Ebene sowie die Weiterbildung von Hilfspersonal aus.<\/p><p>Zusammengefasst gilt somit: Die Reglementierung der Spitexorganisationen ist eine Aufgabe, die vor allem Sache der Kantone ist. Für allfällige Massnahmen wäre also der bundesseitige Spielraum gering; zudem sind die aktuellen Bundesregulierungen nur in wenigen Punkten differenzierend ausgestaltet. Der Bundesrat würde die in der Bundesverfassung festgelegten Kompetenzen überschreiten, wenn er in diesem Bereich über das bereits bestehende Mass hinaus intervenieren würde.<\/p><p>Aus all diesen Gründen ist der Bundesrat der Ansicht, dass ein Bericht zur vom vorliegenden Postulat aufgeworfenen Frage nicht notwendig ist.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, inwiefern private und öffentliche Spitexorganisationen bzw. ihre Kundinnen und Kunden nicht gleichgestellt sind.<\/p><p>Wichtig dabei ist aufzuzeigen, wo es Unterschiede in Bezug auf die Gleichbehandlung (Rechte und Pflichten) gibt. Ebenso soll der Bericht aufzeigen, wie allfällige Unterschiede eliminiert werden können. Dabei ist der Fokus auf die Finanzierung, Mehrwertsteuer, Qualität, Anstellungsbedingungen, Aus- und Weiterbildungsverpflichtung und Versorgungssicherheit zu legen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex"}],"title":"Rechtliche Gleichstellung der öffentlichen und privaten Spitex"}