﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163919</id><updated>2023-07-28T04:55:15Z</updated><additionalIndexing>2841</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2757</code><gender>m</gender><id>4051</id><name>de Courten Thomas</name><officialDenomination>de Courten</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-11-29T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5006</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-03-17T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2018-12-14T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2017-02-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-11-29T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2018-12-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2757</code><gender>m</gender><id>4051</id><name>de Courten Thomas</name><officialDenomination>de Courten</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3919</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Interpellanten über die Kostenentwicklung in der Krankenversicherung und die damit verbundene finanzielle Belastung insbesondere der Familien. Er hat bereits im Rahmen der Botschaft vom 26. Mai 2004 zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Strategie und dringliche Punkte; BBl 2004 4259ff.) festgehalten, dass für die Kostenentwicklung nicht die Pflichtleistungen per se entscheidend sind, sondern die Häufung unangemessener Anwendungen im Einzelfall und daher Bestrebungen, die zu einer Reduktion des Volumens medizinisch nicht indizierter und damit unnötiger Leistungen führen, intensiviert werden müssen. Die vom Interpellanten aufgeführten Ansatzpunkte und Massnahmenvorschläge wurden seither grösstenteils in Vorstössen, aber auch in Vorschlägen des Bundesrates thematisiert. So wurden z. B. die Lockerung des Vertragszwanges oder die Einführung eines Behandlungsbeitrages von 30 Franken für die ersten sechs Besuche bei einem Arzt oder einer Ärztin bzw. in einem Spitalambulatorium vom Parlament abgelehnt. Entsprechend beschränkt sich der Bundesrat nachfolgend auf eine generelle Einschätzung zu den Möglichkeiten der Kosteneindämmung und verzichtet auf eine detaillierte Stellungnahme zu den einzelnen Punkten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Rahmen der Strategie Gesundheit 2020 hat der Bundesrat die Kostendämpfung in der Krankenversicherung denn auch als eine der Hauptzielsetzungen aufgenommen und mehrere Ziele und Massnahmen definiert. So wurde auch eine Reihe von Massnahmen ergriffen, welche die Gesundheitskosten bereits um mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr gesenkt haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weitere Massnahmen sind eingeleitet, die in den kommenden Jahren die nächsten spürbaren Einsparungen bringen werden. So soll die Prüfung der kassenpflichtigen Arzneimittel ab 2017 wieder aufgenommen werden, und es sollen bei Originalen wie bei den Generika namhafte Einsparungen erzielt werden. Zudem ist das Bundesamt für Gesundheit daran, die Höchstvergütungsbeträge für medizinische Mittel und Gegenstände anzupassen sowie die Vergütung von Analyseleistungen zu überprüfen. Es bereitet zudem Anpassungen übertarifierter Leistungen im Tarif für ärztliche Leistungen Tarmed vor. Darüber hinaus werden medizinische Behandlungen künftig vermehrt darauf hin überprüft, ob sie wirksam sind. Weiter werden ein Referenzpreissystem für patentabgelaufene Arzneimittel und eine Anpassung des Vertriebsanteils bei allen Arzneimitteln vorbereitet. Die Zusammenarbeit und Kommunikation der Gesundheitsfachleute soll durch eine Stärkung der koordinierten Versorgung verbessert, nichtübertragbare Krankheiten wie Krebs, Herz-Kreislauf-Probleme oder Diabetes sollen durch eine nationale Strategie bekämpft und die Qualität der medizinischen Behandlungen soll weiter erhöht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zusätzliche Massnahmen wie die Pflicht zu Mengensteuerungen, Tarifsenkungen bei überdurchschnittlicher Kostenentwicklung, die Durchsetzung der ambulanten Leistungserbringung für bestimmte Leistungen anstelle von stationären Interventionen oder Ergänzungen des Preisfestsetzungsinstrumentariums im Arzneimittelbereich sind in Prüfung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit Unterstützung einer international zusammengesetzten Expertengruppe werden zudem Modelle analysiert, die in anderen europäischen Ländern zur Steuerung des Mengenwachstums eingesetzt werden. Ein entsprechender Bericht mit konkreten Massnahmenvorschlägen soll im Herbst 2017 vorliegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat sieht sich indessen nicht in der alleinigen Verantwortung, das Kostenwachstum wirksam einzudämmen. Alle Akteure sind im Rahmen ihrer Kompetenzen gefordert, ihren Beitrag zu leisten und die ihnen zugedachte Verantwortung wahrzunehmen. So steuern die Kantone das Angebot im stationären Bereich sowie die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten. Versicherer und Leistungserbringer sind gefordert, Tarifvereinbarungen zu treffen, die sowohl die notwendige Qualität der Versorgung sicherstellen als auch eine effiziente Leistungserbringung gewährleisten und mit denen die Einhaltung dieser Vorgaben wirksam kontrolliert wird.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der ungebremste Prämienanstieg in der Krankenversicherung beschäftigt und belastet Familien und Haushalte immer stärker. Bundesrat und Parlament sind gefordert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Welche der nachstehend vorgeschlagenen Ansatzpunkte und Massnahmenvorschläge zur Eindämmung der stetig wachsenden Gesundheitskosten und des damit verbundenen Prämienanstiegs in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) erachtet der Bundesrat als wirtschaftlich, zweckmässig und wirksam? Welche ist er politisch selbst einzubringen oder zumindest zu unterstützen bereit?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Beschränkung des Leistungskatalogs der OKP auf das medizinisch Erforderliche, Verzicht auf nur Wünschbares.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Stärkere Kostenbeteiligung der Patienten bei Bagatelle-Arztbesuchen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Stärkung der Eigenverantwortung durch höhere Wahlfranchisen, honoriert durch Prämienreduktionen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Einschränkung der Wahlfreiheiten in der Grundversicherung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Höhere Hürden bei der Inanspruchnahme bzw. Erteilung von Krankheitsdispensen im Beruf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Beschränkungen des Zugangs zu "Notfall"-Leistungen in Bagatellfällen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Lockerung des Vertragszwangs der Krankenversicherer gegenüber den Leistungserbringern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;8. Überprüfung der Tarife und Tarifstrukturen im stationären und im ambulanten Bereich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;9. Mehr Transparenz für die Kostenträger bei der Diagnose und Rechnungsstellung der Leistungserbringer. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;10. Lockerung des Krankenversicherungsobligatoriums.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;11. Einschränkungen der Leistungspflicht bei hoch- und höchstpreisigen, ausschliesslich lebensverlängernden medizinischen Massnahmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;12. Einschränkung der OKP-Leistungspflichten gegenüber Asylanten, Sans-Papiers und Flüchtlingen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;13. Reduktion der Medikamentenüberversorgung durch konsequente Anwendung des therapeutischen Wirkungs- und Qualitätsnachweises.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;14. Mehr Transparenz und Wettbewerb in der Angebotsplanung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;15. Mehr Transparenz und Kostenkontrolle bei den gemeinwirtschaftlichen Leistungen der Spitzenmedizin, der Forschung und der Lehre. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;16. Auflösung der Interessenkonflikte der Kantone aus der Mehrfachrolle als Planer, Besteller, Eigner, Leistungserbringer, Schiedsrichter und Aufsichtsorgan.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;17. Forcierung von effizienten Behandlungskonzepten, Fallpauschalen und Managed-Care-Modellen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;18. Kostenerstattung nur bei nachweislich erfolgreicher Leistungserbringung (z. B. nicht bei Fehloperationen oder spitalbedingten Nachbehandlungen).&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Prämienanstieg der obligatorischen Krankenversicherung stoppen! Ansatzpunkte und Lösungsvorschläge! Welche Rezepte hat der Bundesrat?</value></text></texts><title>Prämienanstieg der obligatorischen Krankenversicherung stoppen! Ansatzpunkte und Lösungsvorschläge! Welche Rezepte hat der Bundesrat?</title></affair>