﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163935</id><updated>2023-07-28T04:43:54Z</updated><additionalIndexing>2836;28</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2790</code><gender>m</gender><id>4086</id><name>Buttet Yannick</name><officialDenomination>Buttet</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-12-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5006</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-03-17T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2017-02-01T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-12-05T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-03-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2790</code><gender>m</gender><id>4086</id><name>Buttet Yannick</name><officialDenomination>Buttet</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3935</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Eine Schätzung des Bundesamtes für Sozialversicherungen ergibt, dass im Jahr 2014 für 200 Neugeborene von arbeitslosen Personen keine Geburtszulage ausgerichtet wurde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./3. Das Bundesgesetz über die Familienzulagen (FamZG; SR 836.2) regelt drei Arten von Familienzulagen: die Kinderzulage, die Ausbildungszulage sowie die Geburts- und Adoptionszulage. Im Gegensatz zu der Kinder- und der Ausbildungszulage führt das FamZG keinen Anspruch auf eine Geburts- oder Adoptionszulage ein. Es steht den Kantonen frei, ob sie eine Geburts- und/oder Adoptionszulage gewähren oder nicht. Bei der Geburts- und Adoptionszulage handelt es sich somit um kantonale Leistungen. Zurzeit haben neun Kantone eine Geburtszulage und davon acht eine Adoptionszulage eingeführt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Arbeitslose Personen, die ein Taggeld der Arbeitslosenversicherung beziehen, haben keinen Anspruch auf Familienzulagen nach FamZG. Sie erhalten jedoch einen Zuschlag zum Taggeld der Arbeitslosenversicherung, der den Kinder- und Ausbildungszulagen entspricht, auf die die Versicherten Anspruch hätten, wenn sie in einem Arbeitsverhältnis stünden. Dieser Zuschlag wird in Artikel 22 Absatz 1 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig; SR 837.0) geregelt. Nach dessen Wortlaut umfasst der Zuschlag zum Taggeld nur die Kinder- und Ausbildungszulagen, nicht aber die Geburts- oder Adoptionszulagen. Der Zuschlag für Familienzulagen wird von der Arbeitslosenversicherung nur ausgerichtet, wenn keine andere Person die Familienzulagen geltend machen kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Wegleitung zum FamZG (Randziffern 215 und 526) wird lediglich die Regelung von Artikel 22 Absatz 1 Avig wiedergegeben. Damit auch arbeitslose Personen, die ein Taggeld beziehen, neu einen Anspruch auf Geburtszulage geltend machen könnten, müsste im Avig ein neuer Zuschlag vorgesehen werden. Es ist jedoch nicht Sinn und Zweck der Arbeitslosenversicherung, rein kantonale Leistungen zu versichern. Bereits die Ausrichtung des Zuschlags zum Taggeld für Kinder- und Ausbildungszulagen ist eine zweckfremde Leistung der Arbeitslosenversicherung, die ohne spezifische Beiträge ausgerichtet wird. Aus diesem Grund erachtet der Bundesrat eine entsprechende Anpassung des Avig nicht für angezeigt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Seit Inkrafttreten des Familienzulagengesetzes am 1. Januar 2009 und dessen Revision im Jahr 2013 haben alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Selbstständigerwerbenden Anspruch auf Familienzulagen nach dem Motto "Ein Kind, eine Zulage". Bezügerinnen und Bezüger von Arbeitslosenentschädigung haben folglich keinen Anspruch auf Familienzulagen, dieser geht an den anderen Elternteil über. Hat keiner der Elternteile Anspruch auf Familienzulagen, so erhält die Bezügerin oder der Bezüger von Arbeitslosenentschädigung gemäss Artikel 22 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes einen Kinderzuschlag zuzüglich zur Arbeitslosenentschädigung. Laut Artikel 2 der Familienzulagenverordnung besteht ein Anspruch auf die Geburtszulage, wenn die kantonale Familienzulagenordnung eine Geburtszulage vorsieht. Die Wegleitung zum Familienzulagengesetz des Bundesamtes für Sozialversicherungen hält jedoch bloss eine Kinder- und Ausbildungszulage fest, aber keine Geburtszulage. Sind also zum Zeitpunkt der Geburt die Eltern arbeitslos und kann kein Elternteil einen Anspruch auf Familienzulagen geltend machen, wird keine Geburtszulage ausgerichtet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich frage den Bundesrat:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Auf wie viele Familien trifft dieses Szenario jährlich zu? Wie viele Familien erhalten also keine Geburtszulage, da keiner der Elternteile einen Anspruch auf Familienzulagen geltend machen kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Werden durch diese Bestimmung der Wegleitung zum Familienzulagengesetz Eltern mit und Eltern ohne Anspruch auf Familienzulagen nicht ungleich behandelt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wäre es nicht sinnvoll, diese Bestimmung abzuschaffen, um diese Diskriminierung zu beheben und somit den Familien, die bereits mit einem Erwerbsausfall zu kämpfen haben, eine Geburtszulage zu gewähren?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Geburtszulage für Bezügerinnen und Bezüger von Arbeitslosenentschädigung</value></text></texts><title>Geburtszulage für Bezügerinnen und Bezüger von Arbeitslosenentschädigung</title></affair>