﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163940</id><updated>2023-07-28T05:00:56Z</updated><additionalIndexing>2841</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2707</code><gender>f</gender><id>3904</id><name>Schmid-Federer Barbara</name><officialDenomination>Schmid-Federer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-12-05T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5006</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-03-17T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2017-02-22T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-12-05T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-03-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2707</code><gender>f</gender><id>3904</id><name>Schmid-Federer Barbara</name><officialDenomination>Schmid-Federer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3940</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Eingriffe ins Gesundheitssystem müssen behutsam und unter Kombination verschiedener Instrumente erfolgen, unter Einbezug der wichtigsten Stakeholder. Voraussetzung jeder Steuerungsintervention ist eine fundierte Bedarfsanalyse und -prognose. Dazu gehört ebenfalls die Erarbeitung eines Berechnungsmodells zum ärztlichen Bedarf, wobei gleichzeitig möglichst rasch mit ersten Berechnungen begonnen werden muss, auch bei vorläufig unvollständiger Datenlage. Ein solches Modell muss der Vielzahl an Akteuren und derem breiten Spektrum an Rollen im Schweizer Gesundheitssystem Rechnung tragen, welche teils stark divergierende Interessen vertreten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Wirksamkeit der Steuerungsvorhaben hängt massgeblich davon ab, inwieweit es gelingt, die unterschiedlichen Anforderungen und Interessen aufeinander abzustimmen und gemeinsame, breitabgestützte Massnahmen zu erarbeiten und umzusetzen. Dabei sind die Gegebenheiten unseres föderalistischen Versorgungssystems zu berücksichtigen. Gleichzeitig dürfte eine erfolgreiche Steuerung der Ärztedichte eine neue, überkantonale Steuerungsebene erfordern: ein nationales Steuerungsgremium mit wirksamer Beteiligung der Akteure, wie es auch die Plattform "Zukunft ärztliche Bildung" vorschlägt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat den Handlungsbedarf erkannt und verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Datenlage ergriffen. Mehrere der in den letzten Jahren getroffenen Massnahmen sollen die Transparenz gewährleisten, die eine der vier Handlungsfelder der im Januar 2013 vom Bundesrat verabschiedeten umfassenden Strategie Gesundheit 2020 (&lt;a href="http://www.ofsp.admin.ch"&gt;www.bag.admin.ch&lt;/a&gt; &amp;gt; Themen &amp;gt; Strategien &amp;amp; Politik &amp;gt; Gesundheit 2020) darstellt. Die Bestimmungen der Verordnung über die Krankenversicherung zur Erhebung und Verarbeitung der von den Leistungserbringern (Spitäler, Pflegeheime, Ärzteschaft) weitergegebenen Daten wurden per 1. August 2016 präzisiert. Wie in der Stellungnahme des Bundesrates zur Interpellation Lohr 13.3115 bereits festgehalten wurde, werden die bestehenden Datenlücken auch von Bund und Kantonen im Rahmen des Dialogs Nationale Gesundheitspolitik diskutiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um Transparenz über das Angebot und die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zu schaffen, sollen mit den Erhebungen des Projektes Mars (modules ambulatoires des relevés sur la santé) gemäss den Artikeln 23 und 59a des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) und dem Bundesstatistikgesetz (SR 431.01) neu auch Daten in der ambulanten Gesundheitsversorgung erhoben werden. Seit dem 15. November 2016 läuft die erste Erhebung "Strukturdaten Arztpraxen und ambulante Zentren", welche voraussichtlich im Jahr 2018 erste valide Ergebnisse liefern wird. Eine weitere Massnahme zur Schliessung von Datenlücken mittels des Projektes Mars ist die Erweiterung der Krankenhausstatistik um den spitalambulanten Bereich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Ärztebestand im Spitalbereich wird seit jeher in der Krankenhausstatistik erfasst. Seit 2014 können die Ärzteangaben aus der besagten Statistik mit dem Medizinalberuferegister verknüpft werden. Dies ermöglicht es, die in den Spitälern angestellten Fachärztinnen und -ärzte ihrem jeweiligen Fachgebiet zuzuordnen. Zur Verbesserung der Datenlage im Gesundheitswesen tragen auch die Arbeiten der Plattform "Zukunft ärztliche Bildung" bei. Diese Plattform hat im Jahr 2015 eine breitabgestützte Themengruppe "Koordination der ärztlichen Weiterbildung" eingesetzt. Diese hat das Schweizerische Gesundheitsobservatorium (Obsan) mit der Entwicklung eines Modells beauftragt, mit welchem Prognosen über den zukünftigen Bestand und Bedarf an Ärztinnen und Ärzten nach Fachgebiet erstellt werden können. Das Obsan führt aktuell verschiedene Testberechnungen durch.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Arbeiten der Themengruppe "Koordination der ärztlichen Weiterbildung" sollen mittelfristig Aussagen zum zukünftigen Bedarf an Fachärztinnen und Fachärzten ermöglichen. Der Bundesrat erachtet den Einbezug der betroffenen Stakeholder und Akteure im Gesundheitswesen für die Etablierung eines nationalen Gremiums zur Steuerung der Ärztedichte, wie es die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) vorschlägt, als unabdingbar. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Interpellation Brand 16.3821 bereits dargelegt hat, bemüht er sich entschieden darum, eine langfristige Alternative zur Zulassungsbeschränkung (Art. 55a KVG) zu finden, um den Kostenanstieg bei den Leistungen des ambulanten Bereichs einzudämmen, der teilweise auf die im Vergleich mit den anderen OECD-Ländern sehr hohe Ärztedichte in der Schweiz zurückzuführen ist. Im Rahmen seiner Arbeiten zum Postulat der SGK-S 16.3000 (13.3265) und zur Motion der SGK-N 16.3001 (12.308) hat das Bundesamt für Gesundheit mit den Hauptakteuren des ambulanten Bereichs (Versicherer, Ärzteschaft, Patienten und Patientinnen, Kantone) an mehreren Workshops erörtert, wie das aktuelle Angebot gemessen und das adäquate Angebot abgeschätzt werden könnte. Der Vorschlag der SAMW stiess auf grosses Interesse. Der Bundesrat ist bereit, unter Einbezug der Kantone und der Akteure des ambulanten Bereichs die Möglichkeit zu prüfen, Versorgungsregionen und mögliche Mechanismen für ein Versorgungsmanagement auf regionaler Ebene zu definieren, wie die SAMW in ihrem Bericht empfiehlt. Diese Arbeiten können anlaufen, sobald die erforderlichen Daten - namentlich im Rahmen des genannten Projektes Mars - vorliegen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Schweiz weist im OECD-Vergleich eine hohe Dichte an Ärztinnen und Ärzten auf, welche mit einer regionalen und fachlichen Fehlverteilung verbunden ist. Internationale Erfahrungen weisen darauf hin, dass in einem solidarisch finanzierten Gesundheitssystem eine Steuerung der personellen Ressourcen notwendig ist. Die Beurteilung von angemessenem Bedarf und adäquatem Angebot erfordert differenzierte Kenntnisse der vorhandenen und zukünftigen Ressourcen. Die Schweizerische Akademie der medizinischen Wissenschaften (SAMW) empfiehlt deshalb in ihrem Positionspapier vom November 2016, eine entsprechende Datengrundlage zu schaffen und ein nationales Gremium zur Steuerung und Verteilung von Ärztinnen und Ärzten einzurichten. Auch der Präsident der FMH kritisierte vor Kurzem die mangelhafte Datengrundlage für eine sinnvolle Steuerung ("SÄZ" 2016; 97:1637).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie gedenkt er die Datenlage zu verbessern bzw. die bestehenden Datenlücken zu schliessen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie beurteilt er den Vorschlag der Einrichtung eines nationalen Gremiums zur Steuerung der Ärztedichte (gemäss Vorschlag SAMW)?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Steuerung der Ärztedichte. Optimierung der Ressourcen und Datenlage</value></text></texts><title>Steuerung der Ärztedichte. Optimierung der Ressourcen und Datenlage</title></affair>