{"id":20163973,"updated":"2023-07-28T14:47:30Z","additionalIndexing":"04;44","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5006"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-02-28T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2018-09-17T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2017-03-03T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"SPK-SR","id":24,"name":"Staatspolitische Kommission SR","abbreviation1":"SPK-S","abbreviation2":"SPK","committeeNumber":24,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2018-03-16T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"councillor":{"code":3053,"gender":"m","id":4153,"name":"Hegglin Peter","officialDenomination":"Hegglin Peter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"language":"de"}],"sessionId":"5014"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1481497200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1519772400000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Gleichzeitig funktionieren die in Artikel 4 Absatz 3 BPG und Artikel 16 BPV festgelegten Beurteilungskriterien für das Bundespersonal nur mangelhaft, da fast alle Bundesangestellten mit der Beurteilungsstufe 3 (\"gut\") bewertet werden. Gemäss Artikel 15 BPG und Artikel 39 BPV hat eine Einteilung in der Beurteilungsstufe 3 die Konsequenz, dass der Lohn - zusätzlich zum Teuerungsausgleich gemäss Artikel 44 BPV - jährlich um 1 bis 2 Prozent erhöht wird, bis der Höchstbetrag der Lohnklasse erreicht ist.<\/p><p>Weiter werden Ortszuschläge (Art. 43 BPV), Treueprämien (Art. 73 BPV), Funktionszulagen (Art. 46 BPV), Sonderzulagen (Art. 48 BPV), Leistungsprämien (Art. 49 BPV), Spontanprämien (Art. 49a BPV), Arbeitsmarktzulagen (Art. 50 BPV), Familienzulagen und die ergänzenden Leistungen (Art. 51 und Art. 51a BPV), Zulagen für die Verwandtschaftsunterstützung (Art. 51b BPV) und Auslagen für die familienergänzende Kinderbetreuung (Art. 75a BPV) ausbezahlt. Auch erhält das Bundespersonal ab dem 50. Altersjahr sechs und ab dem 60. Altersjahr sogar sieben Wochen Ferien. <\/p><p>Dieses unübersichtliche System eines mangelhaften Beurteilungsschemas und wild wuchernder Zuschläge führt dazu, dass die Leistung des einzelnen Angestellten viel zu wenig bei der Gesamtkompensation berücksichtigt wird. Um die Leistung als wichtigstes Kriterium bei der Gesamtentschädigung festzusetzen, seien das Bundespersonalgesetz (BPG) und allfällige weitere Gesetze einer Revision zu unterziehen. Sie entspricht dem Fairnessgedanken und führt zu Gleichberechtigung (gleicher Lohn für gleiche Leistung).<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Motionärin zielt darauf, das Lohnsystem für das Bundespersonal hinsichtlich der Leistungsorientierung zu stärken, und beauftragt den Bundesrat, eine entsprechende Gesetzesrevision vorzunehmen. Das Bundespersonalgesetz (BPG; SR 172.220.1) definiert in Artikel 15 die Leistung als eines von drei Kriterien, die für die Lohnfestsetzung massgebend sind. Weitere Lohnsystemregeln nennt das BPG nicht. Es öffnet damit den in seinen Geltungsbereich fallenden Arbeitgebern, wie beispielsweise der Bundesverwaltung, den SBB, dem ETH-Bereich mit seinen Instituten und Anstalten oder dem Schweizerischen Nationalmuseum, Freiräume für eine den jeweiligen Bedürfnissen entsprechende Ausgestaltung der Lohnsysteme. Die verschiedenen Arbeitgeber regeln diese in eigener Kompetenz. Das Lohnsystem der Bundesverwaltung ist in der Bundespersonalverordnung (BPV; SR 172.220.111.3) konkretisiert.<\/p><p>Mit der Regelung der Lohnsysteme auf Verordnungs- bzw. Reglementsstufe haben die einzelnen Arbeitgeber die Möglichkeit, unabhängig von den anderen Arbeitgebern und ohne aufwendige Gesetzesrevision Anpassungen an ihren Lohnsystemen vorzunehmen, was der Bundesrat in jüngster Vergangenheit im Rahmen verschiedener Revisionen der BPV gemacht hat. Der Bundesrat möchte an dieser Normenhierarchie festhalten. Deshalb spricht er sich dafür aus, das Lohnsystem für das Bundespersonal auch weiterhin auf Verordnungsstufe zu regeln. Sämtliche Anliegen der Motionärin können auch auf Verordnungsebene erfüllt werden.<\/p><p>Der Bundesrat hat dem Parlament Anfang Februar 2017 den in Erfüllung des Postulates der Finanzkommission des Nationalrats 14.3999 erstellten Bericht zum Lohnsystem des Bundes übermittelt. Kernstück des Berichtes bilden die Ergebnisse einer im Jahr 2016 in Auftrag gegebenen externen Analyse des Lohnsystems des Bundes.<\/p><p>Die Analyse kommt zum Schluss, dass das Lohnsystem der Bundesverwaltung mit Blick auf deren hoheitliche Aufgaben und heterogene Anforderungen grundsätzlich angemessen ausgestaltet ist. Dies gilt insbesondere für den Zielvereinbarungs- und Personalbeurteilungsprozess, die leistungsdifferenzierte Lohnentwicklung, die Leistungsprämien und die Zulagen. Dennoch bestehen in einzelnen Bereichen Optimierungsmöglichkeiten. Ein besonderes Augenmerk sollte auf die Lohnentwicklungssteuerung, die konzisere Ausgestaltung der Leistungsprämien und die Neuregelung des Ortszuschlags gerichtet werden.<\/p><p>Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, ihm bis Mitte 2017 ein Aussprachepapier mit konkreten Anpassungsvorschlägen des Lohnsystems zu unterbreiten. Der Bundesrat wird sich in diesem Rahmen auch mit den Anliegen der Motionärin auseinandersetzen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat unterbreitet den Räten eine Revision des Bundespersonalgesetzes (BPG) sowie allfälliger weiterer Gesetze, in welcher das Leistungslohnsystem für das Bundespersonal überarbeitet und effizienter gestaltet wird. Dabei sollen die unzähligen Zuschläge, Zulagen und Prämien entschlackt und durch einen fairen Leistungslohn ersetzt werden. Zudem soll die Handhabung der Vertrauensarbeitszeit (Art. 64a der Bundespersonalverordnung, BPV) in der Bundesverwaltung überarbeitet werden, damit deren Anwendung ab gewissen Lohnklassen nicht mehr an eine automatische Lohnerhöhung geknüpft ist.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Überarbeitung des Leistungslohnsystems für das Bundespersonal"}],"title":"Überarbeitung des Leistungslohnsystems für das Bundespersonal"}