{"id":20163975,"updated":"2023-07-28T14:47:27Z","additionalIndexing":"24;04","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-12T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5006"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-02-28T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2018-06-07T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2017-03-03T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"FK-SR","id":15,"name":"Finanzkommission SR","abbreviation1":"FK-S","abbreviation2":"FK","committeeNumber":15,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2018-03-16T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"councillor":{"code":2575,"gender":"m","id":825,"name":"Germann Hannes","officialDenomination":"Germann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"language":"de"}],"sessionId":"5013"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1481497200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1519772400000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Dasselbe gilt für den Verkehr mit einer Zweckbindung von gegenwärtig 45 Prozent, die aber ab 2018 gegen 75 Prozent steigen wird. <\/p><p>Die gebundenen Ausgabenbereiche verdrängen damit zunehmend die weniger gebundenen Bereiche, insbesondere die Landwirtschaft und die Landesverteidigung, in welchen lediglich 3 bis 10 Prozent der Ausgaben gebunden sind. Hinzu kommt, dass mit der Zunahme der gebundenen Ausgaben der finanzpolitische Steuerungseinfluss des Parlamentes schwindet.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat beauftragt, in den nächsten Monaten eine umfassende Analyse der gebundenen Ausgaben zu erstellen und anschliessend dem Parlament eine Gesetzesrevision zu unterbreiten, mittels welcher die \"stark gebundenen Ausgaben\" gemäss den \"Grundlagen der Haushaltführung des Bundes\", Seite 96ff., von heute 56,3 Prozent (Stand 2016) bis zum Voranschlag für das Jahr 2022 um mindestens 5,0 Prozent gesenkt werden können.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Anteil der stark gebundenen Ausgaben des Bundes wächst bis 2020 auf deutlich über 60 Prozent der Gesamtausgaben. Dieser Anstieg erklärt sich nur zu einem kleinen Teil mit der Wachstumsdynamik von bestehenden gebundenen Ausgaben, zum Grossteil geht er auf neue Ausgabenbindungen zurück, die das Parlament in den letzten Jahren beschlossen hat. Alleine die Beschlüsse zu den Verkehrsfonds (BIF, NAF) und zur Integration des Netzzuschlagsfonds sowie die Reform der Altersvorsorge 2020 erhöhen den Anteil der gebundenen Ausgaben zwischen 2016 und 2020 um über 11 Prozentpunkte.<\/p><p>Nicht alle gebundenen Ausgaben sind aus finanzpolitischer Sicht gleich problematisch. Nur rund ein Drittel der gebundenen Ausgaben - vor allem im Bereich der Sozialversicherungen - wächst schneller als die Einnahmen und hat somit das Potenzial, den Spielraum für schwach gebundene Ausgaben einzuengen. Bei einnahmenabhängigen oder gegenfinanzierten Ausgabenbindungen ist das hingegen nicht der Fall. Weiter sind Ausgabenbindungen auf Verfassungsstufe problematischer als auf Gesetzesstufe, da sie die finanzielle Flexibilität noch stärker einschränken.<\/p><p>Der Bundesrat teilt die Sorge des Motionärs um die finanzpolitische Flexibilität und den kleiner werdenden Handlungsspielraum. Er prüft deshalb, strukturelle Reformen im gesamten Aufgabenspektrum des Bundes in Angriff zu nehmen. Zudem hat das Eidgenössische Finanzdepartement im Auftrag des Bundesrates eine Expertengruppe eingesetzt, die beurteilen soll, wie strukturelle Überschüsse zur Erhöhung des Handlungsspielraumes im Budget verwendet werden können.<\/p><p>Die verlangte Reduktion des Anteils der gebundenen Ausgaben auf rund 50 Prozent der Gesamtausgaben ist indes nicht realistisch. Bis 2022 müsste er um beinahe 15 Prozentpunkte gesenkt werden. Um die Vorgabe umzusetzen, bliebe nur der Weg, die gesetzlich gebundenen Beiträge des Bundes zu kürzen bzw. zu flexibilisieren. Solche Anpassungen würden den finanzpolitischen Spielraum zwar kurzfristig erhöhen, mittel- bis langfristig gefährden sie jedoch die solide Finanzierung der betroffenen Sozialwerke und Fonds bzw. würden reine Lastenabwälzungen auf die Kantone darstellen.<\/p><p>Die Reduktion des Anteils der gebundenen Ausgaben ist aus Sicht des Bundesrates nur mit leistungsseitigen Reformen möglich. Diese müssen sorgfältig austariert werden, um politisch mehrheitsfähig zu sein. Sie können zudem nicht in einer einzigen Gesetzesrevision umgesetzt werden. Vielmehr müssen für jeden betroffenen Bereich konsistente Reformpakete erarbeitet werden, in welchen die Lockerung der Ausgabenbindung mit leistungsseitigen und gegebenenfalls auch einnahmenseitigen Massnahmen angemessen kombiniert wird.<\/p><p>Um den Anteil der gebundenen Ausgaben nachhaltig zu reduzieren und den finanzpolitischen Handlungsspielraum zu vergrössern, braucht es Zeit. In einem ersten Schritt sollte daher das Ziel verfolgt werden, keine weiteren Ausgabenbindungen zu schaffen. In einem zweiten Schritt können die bestehenden Ausgabenbindungen überprüft und reduziert werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament möglichst rasch eine Gesetzesrevision zu unterbreiten, damit die \"stark gebundenen Ausgaben\" gemäss den \"Grundlagen der Haushaltführung des Bundes\", Seite 96ff., von heute 56,3 Prozent (Stand 2016) bis zum Voranschlag für das Jahr 2022 um mindestens 5,0 Prozent gesenkt werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Analyse und Reduktion der gebundenen Ausgaben"}],"title":"Analyse und Reduktion der gebundenen Ausgaben"}