﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163987</id><updated>2023-07-28T14:47:19Z</updated><additionalIndexing>2841</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>3107</code><gender>m</gender><id>4206</id><name>Ettlin Erich</name><officialDenomination>Ettlin Erich</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2016-12-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5006</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2017-03-14T00:00:00Z</date><text>Zuweisung an die zuständige Kommission zur Vorberatung</text><type>66</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2017-11-29T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2017-03-03T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>SGK-SR</abbreviation><id>19</id><name>Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit SR</name><abbreviation1>SGK-S</abbreviation1><abbreviation2>SGK</abbreviation2><committeeNumber>19</committeeNumber><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2017-03-17T00:00:00Z</date><registrations><registration><correspondents><correspondent><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><councillor><code>2774</code><gender>m</gender><id>4068</id><name>Eberle Roland</name><officialDenomination>Eberle</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><language>de</language></correspondent></correspondents><sessionId>5011</sessionId></registration></registrations></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-12-13T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-11-29T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2793</code><gender>m</gender><id>4088</id><name>Baumann Isidor</name><officialDenomination>Baumann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2600</code><gender>f</gender><id>1106</id><name>Häberli-Koller Brigitte</name><officialDenomination>Häberli-Koller</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2723</code><gender>f</gender><id>3920</id><name>Seydoux-Christe 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Eine Trendumkehr ist nicht absehbar: Auch in den kommenden Jahren soll mit Einzelleistungstarifen mit ihren Anreizen zur Mengenausdehnung (z. B. Ärztetarif Tarmed) abgerechnet werden, und bei den Medikamenten ist mit weiteren Preis- und Kostensprüngen zu rechnen (Stichworte Krebsmedikamente und Kombinationstherapien). Am meisten belastet diese Entwicklung den Mittelstand, da er immer höhere Einkommensanteile für die OKP-Prämien aufwenden muss. Dieser Entwicklung gilt es Einhalt zu gebieten durch geeignete Massnahmen im Krankenversicherungsgesetz. Diese sollen jeweils zwingend in Kraft treten, sobald die OKP-Kosten pro Versicherten in einem Jahr stärker steigen als die Entwicklung der Nominallöhne multipliziert mit dem Faktor 1,1.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich der Problematik der Kostenentwicklung in der Krankenversicherung und der damit verbundenen finanziellen Belastung der Privathaushalte sehr bewusst und hat aus diesem Grund Kostendämpfungsmassnahmen in der Strategie Gesundheit 2020 als eine der Hauptzielsetzungen aufgenommen. Zudem hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zur Erarbeitung neuer Massnahmen eine Expertengruppe mit internationaler Beteiligung einberufen. Diese wird bis im Herbst 2017 Vorschläge für die Schweiz erarbeiten. Die Thematik der Dämpfung des OKP-Kostenanstieges wurde auch in der Motion Lohr 16.3949 aufgeworfen. Der Bundesrat erlaubt sich daher, die Fragen in derselben Weise zu beantworten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zwischen 1996 und 2015 sind die Nettoleistungen (die bezahlten Leistungen der Versicherer) der obligatorischen Krankenpflegeversicherung von 10,8 auf 26,0 Milliarden Franken angestiegen. Erste Ergebnisse des Jahres 2016 sowie die Prognose der Konjunkturforschungsstelle der ETH weisen darauf hin, dass das Kostenwachstum auch im laufenden Jahr hoch bleiben wird. Die Nettoleistungen sind jedoch prozentual viel stärker gewachsen als die Bevölkerung oder die Nominallöhne: Pro versicherte Person beträgt der durchschnittliche jährliche Anstieg der Nettoleistungen 4,0 Prozent (inflationsbereinigt: 3,5 Prozent). Der Bundesrat hat diesbezüglich Handlungsbedarf erkannt und im Rahmen der Strategie Gesundheit 2020 eine Reihe von Massnahmen eingeleitet und umgesetzt, welche die Gesundheitskosten bereits um mehrere Hundert Millionen Franken pro Jahr gesenkt haben. Ziel ist, die hohe Qualität der medizinischen Versorgung und den Zugang der Bevölkerung zu dieser zu sichern sowie gleichzeitig die finanzielle Belastung durch die Krankenkassenprämien erträglich zu halten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Angesichts der zunehmenden Kosten- und Mengenentwicklung intensiviert der Bundesrat die bereits ergriffenen Massnahmen. Da die Kompetenzen im Gesundheitswesen zwischen dem Bund, den Kantonen und den Tarifpartnern aufgeteilt sind, müssen alle Akteure ihre Verantwortung wahrnehmen und Massnahmen in ihrem Verantwortungsbereich umsetzen, um das Kostenwachstum wirksam einzudämmen. So wird auf Bundesebene die Prüfung der kassenpflichtigen Arzneimittel ab 2017 wieder aufgenommen werden, und es sollen bei den Originalen wie bei den Generika namhafte Einsparungen erzielt werden. Zudem ist das Bundesamt für Gesundheit daran, die Höchstvergütungsbeträge für medizinische Mittel und Gegenstände anzupassen sowie die Vergütung von Analyseleistungen zu überprüfen. Es bereitet zudem Anpassungen übertarifierter Leistungen im Tarif für ärztliche Leistungen Tarmed vor und setzt verschiedene Massnahmen im Bereich der Qualitätssicherung um. Darüber hinaus werden vermehrt Health Technology Assessments zur Überprüfung der Wirksamkeit von medizinischen Behandlungen durchgeführt. Weiter werden ein Referenzpreissystem für patentabgelaufene Arzneimittel und eine Anpassung des Vertriebsanteils bei allen Arzneimitteln vorbereitet. Zusätzliche Massnahmen wie die Pflicht zu Mengensteuerungen, Tarifsenkungen bei überdurchschnittlicher Kostenentwicklung, die Durchsetzung der ambulanten Leistungserbringung für bestimmte Leistungen oder Ergänzungen des Preisfestsetzungsinstrumentariums im Arzneimittelbereich sind zu prüfen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kantone stehen besonders mit der Zulassung der Spitäler zur OKP durch die Spitalplanung und -listen und der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten in der Pflicht. Überkapazitäten sollen so vermieden werden. Die Leistungserbringer sind gehalten, die Leistungserbringung effizient zu gestalten. Die Tarifpartner sind aufgefordert, die Wirtschaftlichkeit der Tarife sicherzustellen und dafür Massnahmen zu vereinbaren. Zudem ist es ihre Aufgabe, die Rechnungen für medizinische Leistungen genau zu überprüfen. Den Tarifgenehmigungsbehörden stehen bereits nach geltendem Recht ausserordentliche Massnahmen zur Eindämmung der Kostenentwicklung zur Verfügung (Art. 54 und 55 des Bundesgesetzes vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung, KVG; SR 832.10). Sie können bei Bedarf Globalbudgets festsetzen oder die Tarife einfrieren, wenn der relative Unterschied in der jährlichen Zuwachsrate mehr als 50 Prozent gemessen an der allgemeinen Preis- und Lohnentwicklung beträgt. Da bereits die Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit des KVG eine strenge Beurteilung von Tariferhöhungen nach sich ziehen, wurde von Artikel 55 explizit kaum Gebrauch gemacht. Es ist zudem darauf hinzuweisen, dass die Krankenversicherer nicht ermächtigt sind, einseitig einen Tarifstopp anzuordnen. Sie haben jedoch das Recht, wegen der Kostenentwicklung auf Verhandlungsbegehren um Tariferhöhung nicht einzutreten. Dazu kommt, dass Artikel 51 KVG den Kantonen erlaubt, Globalbudgets für die Finanzierung der Spitäler und Pflegeheime festzusetzen. Angewendet werden diese aber erst in den Kantonen Tessin, Waadt und Genf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zur Erarbeitung neuer Kostendämpfungsmassnahmen hat das EDI eine Expertengruppe mit internationaler Beteiligung einberufen. Diese soll die positiven Erfahrungen anderer europäischer Länder in der Mengen- und Kostensteuerung auswerten und bis im Herbst 2017 Vorschläge für die Schweiz erarbeiten. Die Massnahmen sollen von den Tarifpartnern und subsidiär von den Tarifgenehmigungsbehörden angewendet werden können. Dabei handelt es sich beispielsweise um Jahresbudgets oder Tarifsenkungen bei überdurchschnittlicher Kostenentwicklung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In diesem Zusammenhang befürwortet der Bundesrat die Diskussion über die Möglichkeit eines zwingenden Mechanismus bei der Überschreitung spezifischer Schwellenwerte. Eine umfassende Analyse möglicher neuer Instrumente kann aber nur sichergestellt werden, wenn der Auftrag der Expertengruppe nicht auf spezifische Instrumente und Vorgehensweisen beschränkt wird oder Resultate bereits feststehen. Deshalb lehnt der Bundesrat die Motion ab.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird ersucht, das Krankenversicherungsgesetz und allenfalls weitere Gesetzesgrundlagen dahingehend zu ändern, dass zwingende Kostenbegrenzungsmassnahmen in Kraft treten, sobald die Kosten pro Versicherten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) im Jahresdurchschnitt stärker steigen als die Entwicklung der Nominallöhne multipliziert mit dem Faktor 1,1.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Den Kostenanstieg dämpfen durch geeignete Massnahmen zur Kostenbegrenzung</value></text></texts><title>Obligatorische Krankenpflegeversicherung. Den Kostenanstieg dämpfen durch geeignete Massnahmen zur Kostenbegrenzung</title></affair>