﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163990</id><updated>2023-07-28T05:00:59Z</updated><additionalIndexing>04;08;32</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3106</code><gender>m</gender><id>4205</id><name>Vonlanthen Beat</name><officialDenomination>Vonlanthen</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2016-12-13T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5006</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2017-02-28T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2017-02-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-12-13T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-02-28T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3106</code><gender>m</gender><id>4205</id><name>Vonlanthen Beat</name><officialDenomination>Vonlanthen</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3990</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die erwähnte Ausschreibung hat folgendes Ziel: Mit Schwerpunkten in den Bereichen Demokratisierung, Dezentralisierung und lokale Regierungsführung sowie durch die Förderung von integrativen politischen Prozessen, Rechtsstaatlichkeit und Zugang zur Justiz sollen nachhaltige, systemische Veränderungen in den Partnerländern unterstützt werden. Dabei geht es nicht um die Vermittlung des schweizerischen Föderalismus- und Demokratiemodells an sich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1./4. Die Vergabeverfahren der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) folgen standardisierten, transparenten Prozessen, die sich unter anderem aus internationalem Recht ableiten und einen effizienten Ressourceneinsatz fördern. Für das erwähnte Mandat führte die Deza in Zusammenarbeit mit dem Kompetenzzentrum Verträge und Beschaffungen des EDA ein öffentliches Vergabeverfahren gemäss 3. Kapitel der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (SR 172.056.1) durch, das basierend auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung aller Anbieter abgewickelt wurde. Alle Offerten wurden einer Eignungsprüfung mit klar definierten Kriterien unterzogen. Die Definition eines Mindestumsatzes als Eignungskriterium ist üblich und hilft sicherzustellen, dass ein Auftragnehmer nicht in finanzielle Abhängigkeit zum Auftraggeber gerät. Sämtliche Anbieter haben jene Unterlagen einzureichen, welche die Erfüllung der Eignungskriterien nachweisen. Dabei darf sich die Deza aus Gründen der Gleichbehandlung aller Offerten lediglich auf die im Rahmen des Angebotes eingereichten Unterlagen abstützen. Die Offerte des Instituts für Föderalismus (IFF) wurde mit Unterschrift der Institutsleitung zusammen mit Finanzberichten des Instituts eingereicht. Gemäss den eingereichten Unterlagen hat das IFF das Eignungskriterium bezüglich Nachweis eines Jahresumsatzes von mindestens einer Million Franken in den drei Jahren vor Ausstellung der Offerte nicht erfüllt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das EDA ist aber bereit, die Offerte des Instituts nachträglich inhaltlich und in Bezug auf alle Voraussetzungen zu prüfen. Sollte sich dabei zeigen, dass das Institut unter diesen Umständen den Wettbewerb gewonnen hätte, ist das EDA auch bereit, die sich daraus ergebenden rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen. Sobald die Resultate dieser ergänzenden Analyse bekannt sind, wird das EDA das IFF für eine allgemeine Diskussion über zukünftige Zusammenarbeitsmöglichkeiten einladen, nicht nur im Zusammenhang mit dem erwähnten Mandat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./5./6. Bei Ausschreibungen wie der vorliegenden werden in- und ausländische Anbieter gleich behandelt. Entscheidend für die Auftragsvergabe ist das Kriterium der bestmöglichen Kosten-Nutzen-Effizienz, wie sie auch vom Parlament gefordert wird. Für ein Unternehmen oder Institut ist es nicht rufschädigend, in einem Ausschreibungsverfahren zu unterliegen. Das Image der Schweizer Demokratie- und Föderalismusforschung ergibt sich vor allem aus der Qualität der Forschung selbst und nicht nur aus einer Mandatsvergabe seitens des Bundes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3./7. Die erwähnte Ausschreibung orientiert sich an der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 (BBl 2016 2333) und deren Zielsetzung bezüglich guter Regierungsführung. Die Auswahl der Ansätze für Schweizer Interventionen kann je nach Kontext variieren, muss aber vor allem ländereigene Systeme als Ausgangspunkt verwenden, um wirksam zu sein. Das Wissen über unterschiedliche politische Systeme und die Fähigkeit, dieses Wissen kontextspezifisch einzubringen, sind daher entscheidend. Die Kompetenzen der schweizerischen Föderalismus- und Demokratieforschung sind damit keinesfalls infrage gestellt, im Gegenteil: Auch im vorliegenden Fall ist Schweizer Expertise Teil der Gewinnerofferte. So sind drei anerkannte Schweizer Kompetenzzentren als Unterauftragnehmer beteiligt und eng in die Steuerung eingebunden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) hat kürzlich ein umfangreiches Mandat (rund 4 Millionen Franken für vier Jahre, verlängerbar) zum Thema "Demokratisierung, Dezentralisierung und lokale Führungssysteme" ausgeschrieben. Das weltweit anerkannte schweizerische Kompetenzzentrum in Föderalismusfragen, das Freiburger Institut für Föderalismus (IFF), wurde mit einem fadenscheinigen Argument ausgebootet. Der Auftrag ging schliesslich an das Institute of Development Studies der University of Sussex in Brighton/UK.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Institut für Föderalismus wurde aus dem Selektionsprozess ausgeschlossen, weil es die erforderlichen Umsätze von mindestens 1 Million Schweizerfranken in zwei der drei beurteilten Jahre scheinbar knapp nicht erfüllte. Allerdings war immer klar, dass das Institut für Föderalismus vertraglicher Partner der Universität Freiburg ist und aufgrund der Beiträge dieser Universität die geforderten Minimalzahlen mehr als erfüllt werden. Formell gesehen ist ohnehin die Universität Freiburg Vertragspartner gegenüber der Deza, was dieser aufgrund der langjährigen Vertragsbeziehung zwischen der Universität und der Deza selbstverständlich bekannt ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Angesichts der Wichtigkeit des Mandats ist die Vergabe an ein ausländisches Universitätsinstitut infolge einer offensichtlich falschen Beurteilung der Rahmenbedingungen ein Schlag ins Gesicht der Schweizer Wissenschaft. Der Ausschluss des Instituts für Föderalismus hat sehr weitreichende wirtschaftliche Konsequenzen und unterminiert auch das Image des weltweit renommierten Instituts.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Zuschlag erscheint aber auch über den Einzelfall hinaus als problematisch. Ausländische Partner der Entwicklungszusammenarbeit sind in Bezug auf die Schweiz vor allem interessiert am Föderalismus, an den demokratischen Entscheidungsprozessen, den Institutionen sowie am friedlichen Zusammenleben verschiedener Gruppen. Hier kann die Deza im Hinblick auf die von ihr angestrebte Nachhaltigkeit der Entwicklungszusammenarbeit neben dem IFF auf ausgewiesene inländische universitäre Partner zurückgreifen: Demokratiezentrum Aarau, ETH Zürich sowie weitere erprobte akademische Institutionen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor diesem Hintergrund ist der Entscheid der Deza erst recht nicht nachvollziehbar. Er stellt nämlich die vom Bundesrat in der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 formulierte Feststellung infrage, wonach die Schweiz weltweit über eine klare USP (Unique Selling Proposition) im Bereich Föderalismus/direkte Demokratie verfügt. Ausländische Partner bevorzugen schweizerische Institutionen, weil diese nicht nur ausgewiesenes Expertenwissen, sondern auch praktische Erfahrungen mitbringen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich ersuche den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Teilt er meine Auffassung, dass das Institut für Föderalismus ungerechtfertigterweise aus dem Selektionsprozess für das erwähnte Mandat ausgeschlossen wurde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie beurteilt er den Images-Schaden, der dem Institut und ganz allgemein der Schweizer Demokratie- und Föderalismusforschung aus dem Entscheid erwächst?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie rechtfertigt er den Entscheid angesichts der in der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 formulierten Ziele und Schwerpunkte?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er bereit, die Deza anzuweisen, auf den Vergabeentscheid zurückzukommen und dem Institut für Föderalismus eine Teilnahme am Selektionsprozess zu ermöglichen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Welche Massnahmen gedenkt er zu ergreifen, um in Zukunft solche sowohl politisch wie auch wirtschaftlich problematischen Entscheidungen zu vermeiden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Teilt er die Meinung, dass schweizerisches Know-how in den Bereichen Föderalismus, Demokratie, Staatsorganisation und Menschenrechte am besten durch schweizerische universitäre Partner vermittelt werden kann?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Welche Rolle sollen schweizerische universitäre Institutionen nach Auffassung des Bundesrates im Bereich der Deza-Tätigkeiten in Zukunft spielen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Fragwürdige Praxis der Deza bei Mandatserteilungen. Willkürliche Benachteiligung schweizerischer Institute?</value></text></texts><title>Fragwürdige Praxis der Deza bei Mandatserteilungen. Willkürliche Benachteiligung schweizerischer Institute?</title></affair>