{"id":20163994,"updated":"2023-07-28T14:48:59Z","additionalIndexing":"52;15;24","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":3053,"gender":"m","id":4153,"name":"Hegglin Peter","officialDenomination":"Hegglin Peter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-12-13T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5006"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2017-03-15T00:00:00Z","text":"Zuweisung an die zuständige Kommission zur Vorberatung","type":66},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2017-12-11T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2017-02-15T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"UREK-SR","id":20,"name":"Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR","abbreviation1":"UREK-S","abbreviation2":"UREK","committeeNumber":20,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2017-03-17T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"councillor":{"code":3106,"gender":"m","id":4205,"name":"Vonlanthen Beat","officialDenomination":"Vonlanthen"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"language":"de"}],"sessionId":"5011"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1481583600000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1512946800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2768,"gender":"m","id":4055,"name":"Engler Stefan","officialDenomination":"Engler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2575,"gender":"m","id":825,"name":"Germann Hannes","officialDenomination":"Germann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3106,"gender":"m","id":4205,"name":"Vonlanthen Beat","officialDenomination":"Vonlanthen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2647,"gender":"m","id":1267,"name":"Stöckli Hans","officialDenomination":"Stöckli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3053,"gender":"m","id":4153,"name":"Hegglin Peter","officialDenomination":"Hegglin Peter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3994","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung elektrischer und elektronischer Geräte (VREG) wird die Rückgabe und umweltgerechte Verwertung und Entsorgung von Elektroaltgeräten geregelt. Laut VREG ist der Handel verpflichtet, Altgeräte zurückzunehmen und der fachgerechten Entsorgung zuzuführen. Diese Aufgaben nehmen drei Branchensysteme der Wirtschaft (je ein System für Leuchten, Geräte der Bürokommunikation, übrige Elektro- und Elektronikgeräte) wahr. Finanziert werden die Systeme mit vorgezogenen Recyclingbeiträgen, welche die Hersteller und Importeure freiwillig den Systemen bezahlen.<\/p><p>Seit der Inkraftsetzung der Verordnung vor 18 Jahren haben sich sowohl die Einkaufsgewohnheiten als auch das Entsorgungsverhalten der Bevölkerung massiv verändert. Mit dem freiwilligen Finanzierungssystem der Branche ist es nicht möglich, die notwendigen Beiträge durchzusetzen, sodass heute Finanzierungslücken bestehen. Die Gründe sind vielfältig und hauptsächlich durch Hersteller und Importeure bedingt, die sich keiner der freiwilligen Finanzierungslösungen anschliessen. Hinzu kommen der stetig zunehmende Online-Handel, sowie Direkteinkäufe im Ausland von Firmen und Privaten. Die anfallenden Altgeräte werden zu mehr als der Hälfte über öffentliche Sammelstellen entsorgt. Aus all diesen Gründen können die Leistungserbringer in der Prozesskette der Sammlung und Verwertung nicht mehr kostendeckend entschädigt werden. Gemäss der geltenden bundesrätlichen Praxis hat der Bundesrat beim Scheitern von freiwilligen Finanzierungslösungen in der Abfallwirtschaft stets Obligatorien eingeführt. Mit einer obligatorischen Finanzierungslösung, die sich beispielsweise bei der Finanzierung des Batterierecyclings bewährt, könnte dieser Missstand auch bei den Elektroaltgeräten behoben werden. Im Bericht sind die Vor- und Nachteile eines Systemwechsels und das Vorgehen zur Zielerreichung darzulegen. Ebenso ist aufzuzeigen, wieweit die heutige Parallelexistenz von drei Systemen ein effizientes Elektroaltgeräterecycling fördert oder eher behindert und welche Möglichkeiten der Bund heute hat oder inskünftig benötigt, um die Effizienz der Systeme positiv zu beeinflussen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>In den Neunzigerjahren wurde auf Wunsch der Branche eine kostenlose Rücknahmepflicht von Elektronikschrott auf Verordnungsebene festgeschrieben. Im Gegenzug etablierte die Branche mittels freiwilliger vorgezogener Recyclingbeiträge (VRB) ein freiwilliges Finanzierungssystem für die Entsorgung des Elektronikschrotts. Dieses System wird von den drei Organisationen Sens (Stiftung Entsorgung Schweiz), Swico Recycling und SLRS (Stiftung Licht Recycling Schweiz) betrieben. Die drei Organisationen verwalteten 2015 Einnahmen von rund 76 Millionen Franken aus den VRB.<\/p><p>Der Bundesrat anerkennt, dass die freiwilligen Systeme aus den im Postulat genannten Gründen seit einigen Jahren zunehmend unter grösserem finanziellem Druck stehen. Nach Studien der Sens entgehen ihr jährlich bei einem VRB-Ertrag von rund 41,5 Millionen Franken zwischen 3 und 4 Millionen Franken. Die Einbussen seien zu 60 Prozent auf Einkäufe im Ausland (Direkt- und Interneteinkauf) durch Private und Firmen und zu 40 Prozent auf Hersteller und Importeure in der Schweiz, die sich nicht am freiwilligen Finanzierungssystem beteiligen, zurückzuführen. Als eine Folge davon wurden von den Systembetreibern dieses Jahr sämtlichen Sammelstellen und Verwertern die bisherigen Verträge gekündigt und Vertragsangebote mit schlechteren Vergütungskonditionen gemacht. Die Sammelstellen und Recyclingbetriebe selber beklagen sich vermehrt über nichtkostendeckende Entschädigungen der Finanzierungssysteme und stehen zunehmend vor finanziellen Problemen.<\/p><p>Um diesem Umstand zu begegnen, soll nach den Vorstellungen der Systembetreiber im Rahmen der anstehenden Revision der Verordnung über die Rückgabe, die Rücknahme und die Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten (VREG; SR 814.620) geprüft werden, ob sich diese mit neuen Meldepflichten ergänzen lässt. Demnach müssten gemäss den Vorstellungen der Systembetreiber Hersteller und Importeure die von ihnen jährlich auf den Schweizer Markt gebrachten sowie die von ihnen zurückgenommenen Mengen elektrischer und elektronischer Geräte dem Bafu melden. Damit stünden genauere Informationen über die Menge der Geräte, welche ohne freiwillige VRB auf den Schweizer Markt gelangen, zur Verfügung. Die Systembetreiber (Sens, Swico und SLRS) versprechen sich von den Meldepflichten, dass Hersteller und Importeure, die sich nicht am freiwilligen Finanzierungssystem beteiligen, dem System beitreten würden.<\/p><p>Ursprünglich wurde im Rahmen der Revision der VREG ein Grundsatzobligatorium für die Finanzierung der Verwertung von Elektronikschrott vorgeschlagen, das eine Ausnahmemöglichkeit für Importeure und Hersteller beinhaltete, die einem freiwilligen System beitreten. Auf diesen Vorschlag wurde jedoch verzichtet, weil das Grundsatzobligatorium defizitär gearbeitet hätte, da die überwiegende Anzahl der Importeure und Hersteller einem freiwilligen System beigetreten wären. Der Bund hätte das Defizitrisiko tragen müssen.<\/p><p>Mit der Einführung einer obligatorischen vorgezogenen Entsorgungsgebühr (VEG) für elektrische und elektronische Geräte nach Artikel 32abis des Umweltschutzgesetzes (SR 814.01) hingegen müssten alle Hersteller und Importeure mit Geschäftssitz in der Schweiz einem obligatorischen Finanzierungssystem beitreten. Damit könnten schätzungsweise 50 Prozent der heutigen Finanzierungslücke geschlossen werden. Die Probleme durch Interneteinkäufe bei Unternehmen im Ausland und Direktimporte aus dem Ausland durch Private könnten hingegen auch damit nicht gelöst werden. Zudem würden damit auch die freiwilligen Systeme, die seit etwas mehr als 15 Jahren erfolgreich von der Privatwirtschaft betrieben werden, ausser Betrieb genommen. Die drei Systembetreiber selber lehnen diese Lösung ab.<\/p><p>Vor dem Hintergrund der Diskussionen im Parlament zur Umsetzung der \"grünen Wirtschaft\", die den Fokus auf freiwillige Massnahmen der Wirtschaft legt, und aufgrund der knappen Ressourcen des Bundes beabsichtigt der Bundesrat, weder ein obligatorisches Finanzierungssystem noch neue Meldepflichten einzuführen.<\/p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass heute genügend Informationen über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Systeme zur Verfügung stehen. Die Erarbeitung eines Berichtes erachtet der Bundesrat deshalb als nicht angezeigt.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht darzulegen, wie die Finanzierung der Sammlung und umweltgerechten Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten nachhaltig sichergestellt werden kann und welche Rechtsgrundlagen dazu gegebenenfalls anzupassen sind.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Elektro- und Elektronikaltgeräte. Kostendeckende und verursachergerechte Finanzierung der Sammelstellen"}],"title":"Elektro- und Elektronikaltgeräte. Kostendeckende und verursachergerechte Finanzierung der Sammelstellen"}