﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20164068</id><updated>2025-11-14T08:10:09Z</updated><additionalIndexing>2841;2836</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2683</code><gender>f</gender><id>3880</id><name>Geissbühler Andrea Martina</name><officialDenomination>Geissbühler</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-12-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5006</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-03-17T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2017-02-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-12-15T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-03-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2683</code><gender>f</gender><id>3880</id><name>Geissbühler Andrea Martina</name><officialDenomination>Geissbühler</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.4068</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1./2. Der Bundesrat ist sich der Problematik der steigenden Anzahl ausgesprochener Neurenten an junge Menschen und Personen mit psychischen Beeinträchtigungen durchaus bewusst. Aus diesem Grund hat er das Projekt "Weiterentwicklung der IV" lanciert, das Massnahmen zur Optimierung der IV für diese beiden Zielgruppen vorsieht. Die Vernehmlassung zur entsprechenden Vorlage dauerte vom 4. Dezember 2015 bis zum 18. März 2016, und die Botschaft wird im ersten Quartal 2017 ans Parlament überwiesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Im November 2015 hat der Bundesrat die Nationale Strategie Sucht 2017-2024 verabschiedet, die Teil der Agenda Gesundheit 2020 ist. Das Dokument ist auf folgender Website verfügbar: &lt;a href="http://www.bag.admin.ch"&gt;www.bag.admin.ch&lt;/a&gt; &amp;gt; Themen &amp;gt; Strategien &amp;amp; Politik &amp;gt; Nationale Gesundheitsstrategien &amp;gt; Strategie Sucht. Ziel der Strategie ist es, die Entstehung von Suchterkrankungen zu verhindern, den betroffenen Personen die nötige Hilfe und medizinische Behandlung zu bieten, gesundheitliche und soziale Schäden zu verringern und die negativen Auswirkungen auf die Gesellschaft zu reduzieren. Bei der IV gilt gemäss ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtes eine Sucht alleine - sei dies eine Alkohol-, Medikamenten- oder Drogenabhängigkeit - nicht als Invalidität im Sinne des Gesetzes. Sie spielt hingegen eine Rolle, wenn sie eine Krankheit oder einen Unfall verursacht hat, die bzw. der zu einer Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit führt und damit der Erwerbsfähigkeit schadet, oder wenn sie aufgrund einer solchen gesundheitlichen Beeinträchtigung entstanden ist. Wenn die Sucht einer versicherten Person die Evaluation ihres Gesundheitszustandes und ihrer Eingliederungsfähigkeit behindert, kann die IV zudem verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Mitwirkungs- und Schadenminderungspflicht in eine Behandlung begibt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Für einen Anspruch auf eine Rente müssen alle zumutbaren Massnahmen und somit auch zweckmässige medizinische Behandlungen ausgeschöpft sein. Welche Massnahmen jeweils angezeigt, zweckmässig und zumutbar sind, muss im Einzelfall von einer medizinischen Fachperson festgestellt werden. Der Einsatz von Psychopharmaka gehört in manchen, aber nicht in allen Fällen zur evidenzbasierten Behandlung von psychischen Erkrankungen. Gemäss verschiedenen Behandlungsrichtlinien von Fachgesellschaften sollten dabei pharmazeutische Behandlungen immer in Kombination mit einer Psychotherapie durchgeführt werden. Bei schweren Erkrankungsfällen schafft der Einsatz von Psychopharmaka oftmals die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Psychotherapie, in der dahinterliegende Probleme angegangen werden können. Die kombinierte Therapie kann dazu beitragen, dass psychisch erkrankte Menschen berufstätig bleiben können oder der Wiedereinstieg in den Beruf so rasch als möglich gelingen kann. Eine aktuelle Studie im Auftrag des Bundesamtes für Gesundheit ("Versorgungssituation psychisch erkrankter Personen in der Schweiz", Oktober 2016) zeigt, dass die Richtlinien der Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen weitgehend berücksichtigt werden, im stationären Setting sogar bis zu 99 Prozent. Dabei ist der Einsatz von Naturprodukten in der Praxis bereits gut etabliert. Gemäss Expertenmeinung werden in 30 bis 40 Prozent der Behandlungen nebst synthetischen Substanzen auch phytotherapeutische eingesetzt (z. B. Rebalance, Redormin, Relaxane, Jarsin).&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Kürzlich wurde vom Bundesamt für Statistik (BFS) die neueste IV-Statistik veröffentlicht! Der hohe Anteil der IV-Bezüger aus psychischen Gründen (53 Prozent!) und der zusätzlich steigende Anteil an IV-Bezügern unter 25 Jahren lassen aufhorchen! Denn seit 1995 hat sich die Anzahl jugendlicher IV-Bezüger mit psychiatrischer Diagnose verdreifacht ("Tages-Anzeiger" vom 4. Februar 2014)!&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Während die totale Anzahl der IV-Bezüger von 240 905 (im Jahr 2010) auf 223 161 (im Jahr 2015) gesunken ist, stieg im gleichen Zeitraum der Anteil der IV-Bezüger aus psychischen Gründen von 117 991 (im Jahr 2010) auf 120 063 (im Jahr 2015).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um diesem steigenden Trend der Invalidität aus psychischen Gründen entgegenzuwirken?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist er sich des steigenden IV-Anteils von Jugendlichen unter 25 Jahren bewusst?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Es sind Fälle bekanntgeworden, die nach exzessivem Drogenkonsum (inkl. Cannabis) einen totalen Zusammenbruch erlitten und danach in psychiatrische Behandlung kamen und zu IV-Bezügern wurden. Was gedenkt er zu tun, um dieser Entwicklung im Zusammenhang mit Drogenkonsum entgegenzuwirken?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Jede Person, die aus psychischen Gründen invalid erklärt wird, wird auch mit Psychopharmaka behandelt. Psychopharmaka haben aber massive und gefährliche Nebenwirkungen, und obwohl sie manchmal das Symptom unterdrücken und sich die betroffene Person kurzfristig besser fühlt, kann sie damit die dahinterliegenden Probleme nicht lösen. Dazu kommt, dass bei einer Behandlung mit Psychopharmaka die Person in vielen Fällen nicht mehr arbeitsfähig ist und damit zu einem Langzeitpatienten wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was kann er unternehmen, um diesem Dilemma entgegenzuwirken und vermehrt Behandlungen mit Naturprodukten ohne Nebenwirkungen zu fördern?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Über 53 Prozent der Invaliditätsfälle aus psychischen Gründen</value></text></texts><title>Über 53 Prozent der Invaliditätsfälle aus psychischen Gründen</title></affair>