{"id":20164081,"updated":"2023-07-28T04:50:26Z","additionalIndexing":"1236;09;2831","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":3040,"gender":"m","id":4138,"name":"Barazzone Guillaume","officialDenomination":"Barazzone"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-15T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5006"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-09-20T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2017-02-01T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1481756400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1537394400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2698,"gender":"m","id":3895,"name":"Lüscher Christian","officialDenomination":"Lüscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2678,"gender":"f","id":3875,"name":"Eichenberger-Walther Corina","officialDenomination":"Eichenberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2796,"gender":"f","id":4090,"name":"Amaudruz Céline","officialDenomination":"Amaudruz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3012,"gender":"m","id":4097,"name":"Müller Leo","officialDenomination":"Müller Leo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3007,"gender":"m","id":4113,"name":"Tornare Manuel","officialDenomination":"Tornare"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2623,"gender":"m","id":1109,"name":"Pfister Gerhard","officialDenomination":"Pfister Gerhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3060,"gender":"m","id":4182,"name":"Béglé Claude","officialDenomination":"Béglé"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3040,"gender":"m","id":4138,"name":"Barazzone Guillaume","officialDenomination":"Barazzone"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.4081","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Schutz vor dem gewalttätigen Extremismus ist eine Kernaufgabe des Staates, die durch die Anschläge in europäischen Staaten an Aktualität gewonnen hat. Zielscheibe solcher Angriffe waren immer wieder jüdische Einrichtungen. Das verwundert nicht, da der Antisemitismus ein wichtiges Element des extremistischen islamistischen Diskurses ist. <\/p><p>1. Der Schutz vor dem gewalttätigen Extremismus umfasst einerseits nachrichtendienstliche und kriminalpolizeiliche Aktivitäten in der Verantwortung des Bundes und andererseits den passiven Schutz gefährdeter Einrichtungen, der primär in die Verantwortung der Kantone fällt. Ist die jetzige Aufgabenteilung sachlich noch angemessen? Welche rechtlichen Grundlagen sind vorhanden oder müssten neu geschaffen werden, um besonderen Bedrohungslagen gerecht zu werden?<\/p><p>2. Gemäss Bundesverfassung sind Bund und Kantone zu gegenseitigem Beistand verpflichtet (Art. 44). Der Bericht spricht davon, dass eine weiter gehende Schutzpflicht nur zum Tragen komme, wenn die Kompetenzen der Kantone nicht ausreichen würden. Gilt diese Schutzpflicht des Bundes nicht auch bei fehlenden Mitteln der Kantone? Welche Möglichkeiten hat der Bund, die Kantone zur Wahrnehmung ihrer Kompetenzen zu veranlassen?<\/p><p>3. Ist es wirklich die Meinung des Bundesrates, dass bedrohte Gruppen eine Stiftung gründen sollten, das heisst die Kosten selber tragen sollten, um ihre Sicherheit in ausreichendem Mass zu gewährleisten?<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat erachtet einen Bericht in dem vom Postulanten geforderten Sinne nicht als notwendig. Die vom Postulanten aufgeworfenen Fragen werden im Bericht des Bundesrates vom 2. März 2012, den er in Erfüllung des Postulates Malama 10.3045, \"Innere Sicherheit. Klärung der Kompetenzen\", den eidgenössischen Räten unterbreitete, ausführlich behandelt. Der Bericht untersucht, \"welche Rechtsetzungs- und welche Rechtsanwendungskompetenzen die geltende Bundesverfassung dem Bund im Bereich der inneren Sicherheit einräumt\". Damit befasst er sich mit der vom Postulanten in Ziffer 1 angesprochenen Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen. Der Bericht zum Postulat Malama prüft auch, \"inwiefern der Bund die Kantone dauerhaft oder vorübergehend bei deren Aufgaben zur Wahrung der inneren Sicherheit unterstützt und ob die verfassungsrechtliche Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen im Bereich der inneren Sicherheit den heutigen Umständen und Herausforderungen genügt\".<\/p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass auch unter dem besonderen Blickwinkel der Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus kein Anlass besteht, an der geltenden Aufgabenteilung Anpassungen vorzunehmen. Nach Artikel 57 Absatz 2 der Bundesverfassung koordinieren der Bund und die Kantone ihre Anstrengungen im Bereich der inneren Sicherheit. Gestützt auf diese Verfassungsgrundlage ist der Bundesrat bestrebt, die bereits bestehende Koordination zu intensivieren. Der Bundesrat ist überdies nicht der Meinung, den Kantonen fehlten allenfalls die finanziellen Mittel zur Wahrnehmung ihrer polizeilichen Schutzaufgaben, wie das der Postulant in seinen Erläuterungen zu Ziffer 2 des Postulates andeutet. Die Gewährleistung der inneren Sicherheit und der Schutz besonders gefährdeter Gemeinschaften und Personen muss ein prioritäres Anliegen aller Staatsebenen sein. Der Bericht zum Postulat Malama kommt denn auch zum Schluss, dass Bund und Kantone im Rahmen ihrer Zuständigkeiten genügend Ressourcen einsetzen und in finanzieller und personeller Hinsicht sicherstellen müssen, dass \"die sicherheitsrelevanten Aufgaben sach- und zeitgerecht wahrgenommen werden können\". Der Postulant fragt schliesslich, unter Bezugnahme auf eine missverständliche Formulierung im Bericht der Fachstelle Rassismusbekämpfung vom 1. November 2016, ob der Bundesrat der Meinung sei, dass bedrohte Gruppen die Kosten für die Gewährleistung ihrer Sicherheit selber tragen sollten. Dies war keineswegs die Auffassung der Autoren des Berichtes und es ist selbstverständlich auch nicht die Auffassung des Bundesrates. Dies hat auch die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes anlässlich der Debatte des Ständerates vom 14. Dezember 2016 zum Postulat Jositsch 16.3650, \"Schutz von Minderheiten vor terroristischen Angriffen\", ausgeführt.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Antisemitismus-Bericht der Fachstelle für Rassismusbekämpfung des Eidgenössischen Departementes des Innern hat zu einer Diskussion über den Schutz gefährdeter Einrichtungen vor terroristischen Anschlägen geführt. Dabei stellt sich auch das Problem der föderalistischen Gewaltenteilung. Da der erwähnte Bericht zu einer gewissen Verwirrung geführt hat, wird der Bundesrat ersucht, einen Bericht über den Schutz vor gewalttätigem Extremismus und insbesondere der gefährdeten jüdischen Einrichtungen vorzulegen. Der Bericht soll insbesondere auf die folgenden Punkte eingehen:<\/p><p>1. Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen unter besonderer Berücksichtigung des passiven Schutzes gefährdeter Einrichtungen.<\/p><p>2. Möglichkeiten des Bundes, die Kantone bei der Erfüllung ihrer Schutzfunktion in diesem Bereich zu unterstützen.<\/p><p>3. Verantwortung des Staates und der bedrohten Gruppen in diesem Bereich.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schutz vor gewalttätigem Extremismus und das Beispiel der gefährdeten jüdischen Einrichtungen"}],"title":"Schutz vor gewalttätigem Extremismus und das Beispiel der gefährdeten jüdischen Einrichtungen"}