﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20164088</id><updated>2025-11-14T06:44:44Z</updated><additionalIndexing>52;2841;2846</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>3105</code><gender>m</gender><id>4204</id><name>Rieder Beat</name><officialDenomination>Rieder</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2016-12-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5006</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2017-03-15T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2017-02-15T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-12-15T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-03-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2674</code><gender>m</gender><id>3871</id><name>Bischof Pirmin</name><officialDenomination>Bischof Pirmin</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2768</code><gender>m</gender><id>4055</id><name>Engler Stefan</name><officialDenomination>Engler</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2780</code><gender>m</gender><id>4064</id><name>Eder Joachim</name><officialDenomination>Eder</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2793</code><gender>m</gender><id>4088</id><name>Baumann 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Jene mit einer Belastung von weniger als 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde gelten als unbelastet. Parzellen mit einer Belastung von mehr als 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde werden im Kataster für belastete Standorte eingetragen und müssen mindestens bis auf diesen Wert saniert werden. Problematisch sind diejenigen mit einer Belastung zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde: Sie sind nicht sanierungsbedürftig, werden aber im Kataster für belastete Standorte eingetragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es sind keine Gründe ersichtlich, Parzellen, welche nicht sanierungsbedürftig sind, im Kataster belasteter Standorte einzutragen. Selbst der Bundesrat antwortete auf die Interpellation Reynard 14.4143: "Böden mit Belastungen zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde stellen keine Gefahr für Mensch und Umwelt dar und bedürfen somit keiner weiteren Massnahmen." Dies bestätigt die Arcadis-Studie "Grossgrundkanal: Nahrungs- und Futtermitteluntersuchung im Bereich der übrigen Gebiete" vom 29. November 2016, gemäss welcher der Konsum von lokalen Roggen-, Fleisch- und Milchprodukten aus landwirtschaftlich genutzten Flächen mit einer Quecksilber-Konzentration von bis zu 20 Milligramm pro Kilogramm für die Gesundheit unbedenklich ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Festlegung von Werten hat der Bundesrat einen Ermessensspielraum. Aufgrund dieser Kompetenz kann der Bundesrat den Schwellenwert für belastete Parzellen jederzeit von 0,5 auf 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm anheben. Dies ist umso mehr angebracht, als selbst der Bundesrat bestätigt, dass die Schweiz mit Abstand die strikteste Gesetzgebung in Europa hat. Abgesehen davon verursacht die Unterscheidung in unbelastete (weniger als 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm), belastete, aber nicht sanierungsbedürftige (0,5 bis 2,0 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm) sowie belaste, sanierungsbedürftige Parzellen (mehr als 2,0 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm) eine unnötige und kostspielige Bürokratie.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das Umweltschutzgesetz (SR 814.01) verlangt, dass der Mensch und seine Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen geschützt werden. Entsprechend ist auch der Umgang mit dem neurotoxischen Schadstoff Quecksilber in der Umweltschutzgesetzgebung geregelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Eintrag aller belasteten Standorte in den Kataster durch die Kantone ist verhältnismässig und sinnvoll: Ab einem Wert von 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm im Boden gilt ein Standort als belastet und wird in den Kataster eingetragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Ab 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm kann eine Gefährdung des Bodens vorliegen, welche auch im Sinne des Vorsorgeprinzips frühzeitig zu begrenzen ist. Die Kantone erlassen zu diesem Zweck Nutzungseinschränkungen (Verordnung über Belastungen des Bodens; SR 814.12).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Aushubmaterial, welches den Wert von 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm überschreitet, gilt als verschmutzt und darf nur unter Auflagen (beispielsweise durch Ablagerung auf einer dafür geeigneten Deponie) entsorgt und allenfalls wiederverwendet werden (Abfallverordnung; SR 814.600).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das Erfassen belasteter Standorte im Kataster stellt sicher, dass Informationen über Belastungen von Grundstücken der Wirtschaft, der Öffentlichkeit und den Behörden nachhaltig zur Verfügung stehen. So wird beispielsweise Käufern einer Liegenschaft transparent dargelegt, ob die Parzelle mit Schadstoffen belastet ist oder nicht. Die Täuschung der Käuferin bzw. des Käufers wird mit dem Katastereintrag vermieden. Ihnen bleiben Überraschungen und zusätzliche, nichtkalkulierte Entsorgungskosten erspart. Ausserdem ist damit sichergestellt, dass belastetes Aushubmaterial sachgemäss entsorgt und nicht unkontrolliert weiterverbreitet wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ein Wertverlust des Grundstücks ergibt sich aus der effektiv vorhandenen Belastung bzw. aufgrund der Folgekosten einer Entsorgung und nicht aus dem Katastereintrag an sich. Den Banken ist das Altlastenrecht heute bestens bekannt. Allfällige Wertverluste durch Bodenbelastungen werden von ihnen, genauso wie viele andere Faktoren, welche einen Einfluss auf den Grundstückspreis haben, differenziert beurteilt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Kantone haben ihre Kataster der belasteten Standorte mittlerweile fertiggestellt. Die Kosten für die Führung der Kataster sind minim. Hingegen würde eine Änderung dieses schweizweit etablierten Systems Mehrkosten und zusätzlichen Aufwand bei den Kantonen verursachen. Ausserdem wäre es unverständlich, wenn gerade beim neurotoxischen Quecksilber von diesem System abgewichen würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Kantone haben auf belasteten Parzellen mit mehr als 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm nach einer Gefährdungsabschätzung Nutzungseinschränkungen anzuordnen. So besteht beispielsweise eine mögliche Gefährdung durch den Konsum von Gartengemüse, in dem sich das Quecksilber anreichert. In einer breitangelegten Studie des Kompetenzzentrums für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt des Bundes Agroscope aus dem Jahr 2013 wurde dies nachgewiesen. Diese Resultate veranlassten Agroscope dazu, den Prüfwert für Quecksilber auf 0,5 Milligramm pro Kilogramm festzusetzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Entsprechend hat der Kanton Wallis für die Familiengärten, deren Böden mit zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm belastetet sind, Nutzungsempfehlungen erlassen. So sollen auf diesen Parzellen nur Gemüse mit niedrigem Quecksilber-Aufnahmepotenzial angebaut und solche mit hohem Quecksilber-Aufnahmepotenzial (wie beispielsweise Kopfsalat, Karotten, Spinat usw.) vermieden werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für Kinder besteht bis zu einem Wert von 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm im Boden keine Gefährdung durch die Bodenaufnahme beispielsweise beim Spielen. Dies hat eine andere Studie ergeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die in der Begründung des Motionärs erwähnte Studie der Firma Arcadis im Auftrag der Lonza vom November 2016 beschränkt sich auf landwirtschaftliche Nutzflächen und Anbauflächen von Roggen respektive auf den Konsum von Fleisch und Milch von Kühen und Schafen, die sich von Mais, Heu und Gras von mit Quecksilber verunreinigten Flächen ernährten. Gemäss den Schlussfolgerungen der Autoren komme es dadurch zu keinem relevanten Risiko für die dortige Bevölkerung. Die Resultate dieser Studie können nicht generell auf alle Nahrungsmittel übertragen werden und tragen den besonders empfindlichen Kindern nicht genügend Rechnung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Schwellenwert von 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm, ab dem ein Standort als belastet gilt und in den Kataster eingetragen wird, ist mit demjenigen anderer europäischer Länder vergleichbar: So hat beispielsweise Litauen einen Wert von 0,25 Milligramm pro Kilogramm, Österreich von 0,5 Milligramm pro Kilogramm und Norwegen von 1 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm festgelegt. Das Prinzip, dass alle belasteten Standorte in einen Kataster eingetragen werden, ist ebenfalls in den meisten europäischen Ländern verankert.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, den Schwellenwert für die Eintragung quecksilberbelasteter Parzellen in das Kataster belasteter Parzellen von 0,5 auf 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde anzuheben, und es sind sämtliche hiervon betroffenen Verordnungen und Anhänge (u. a. AltlV, VVEA) entsprechend anzupassen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Quecksilber-Schwellenwert. Gegen unnötige Bürokratie und Wertverminderung</value></text></texts><title>Quecksilber-Schwellenwert. Gegen unnötige Bürokratie und Wertverminderung</title></affair>