{"id":20164090,"updated":"2025-11-14T07:08:57Z","additionalIndexing":"28;32","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3106,"gender":"m","id":4205,"name":"Vonlanthen Beat","officialDenomination":"Vonlanthen"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-12-15T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5006"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2017-03-06T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2017-02-01T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1481756400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1488754800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3106,"gender":"m","id":4205,"name":"Vonlanthen Beat","officialDenomination":"Vonlanthen"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.4090","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Zwischenlösungen wie das Brückenangebot und das Motivationssemester (Semo) sind Angebote für Jugendliche, die den Eintritt in eine Berufsbildung oder eine allgemeinbildende Schule nicht auf Anhieb schaffen. Das Semo ist eine Beschäftigungsmassnahme mit Bildungsanteil für stellenlose Jugendliche. Es hat zum Ziel, den Jugendlichen eine feste Struktur zu bieten und die Wahl eines Bildungsweges zu ermöglichen. Das Semo dauert in der Regel sechs Monate.<\/p><p>Brückenangebote sind praxis- und arbeitsweltbezogene Angebote, die nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit auf die berufliche Grundbildung vorbereiten. Sie ergänzen das Programm der obligatorischen Schule im Hinblick auf die Anforderungen der beruflichen Grundbildung, dauern höchstens ein Jahr und werden zeitlich auf das Schuljahr abgestimmt.<\/p><p>1. Der Bund strebt einen nahtlosen Übergang von der obligatorischen Schule in die berufliche Grundbildung oder eine allgemeinbildende Schule an. Zwischenlösungen sollten Ausnahmen und möglichst verzichtbar sein. In diesem Zusammenhang unterstützt der Bund Initiativen von Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt, die die Abstimmung von Lehrstellenangebot und -nachfrage optimieren und den direkten Einstieg in die berufliche Grundbildung fördern.<\/p><p>2.\/3. Die Berufsbildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Mit den Pauschalbeiträgen an die Kantone gemäss Artikel 53 des Berufsbildungsgesetzes (BBG) beteiligt sich der Bund an den Kosten der Berufsbildung, die bei den Kantonen anfallen. Gemäss Artikel 59 BBG beträgt die Richtgrösse für die Kostenbeteiligung des Bundes ein Viertel der Aufwendungen der öffentlichen Hand für die Berufsbildung. Die Kantone sind frei, über die Verteilung der Pauschale auf die im BBG definierten Aufgaben zu entscheiden. Sie können somit für die Brückenangebote auch einen grösseren Anteil der Pauschale verwenden.<\/p><p>Das Semo ist eine arbeitsmarktliche Massnahme (AMM) im Rahmen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (Avig). AMM sind Leistungen der Arbeitslosenversicherung, die den kantonalen Arbeitsmarktbehörden zur Unterstützung einer raschen und dauerhaften Wiedereingliederung von erwerbslosen Personen in den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Für die Finanzierung von Beschäftigungsmassnahmen wie dem Semo besteht ein gesetzlich festgelegter Höchstbetrag, der anhand einer durchschnittlichen Anzahl Stellensuchender berechnet wird.<\/p><p>Die unterschiedlichen Ziele und Zielgruppen, die Gestaltung der Angebote und die unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen für die Finanzierung der Massnahmen begründen die unterschiedlichen finanziellen Bedingungen. Die Kantone koordinieren die Brückenangebote und das Semo. Einige Kantone, wie auch der Kanton Freiburg, haben eine Triagestelle, die das passende Angebot für die einzelnen Jugendlichen sucht. Sie stellen eine adäquate Abstimmung von Angebot und Bedürfnissen sicher.<\/p><p>4. Die Definition von Brückenangeboten gemäss Artikel 7 der Berufsbildungsverordnung lässt Platz für viele Arten von Vorbereitungen auf die berufliche Grundbildung, die vom Bund mitfinanziert werden. Deswegen ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich eine zusätzliche Flexibilisierung oder Erweiterung des Instrumentariums nicht aufdrängt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In der Schweiz ist nach wie vor eine bedeutende Minderheit der Jugendlichen mit Schwierigkeiten am Übergang zwischen der obligatorischen Schulbildung und der beruflichen Grundbildung konfrontiert. Diese ergeben sich insbesondere aus Bildungsdefiziten, mangelnder Berufswahlreife oder dem Fehlen eines passenden Angebotes für die berufliche Grundbildung. Ein Scheitern der Eingliederung in eine berufliche Laufbahn kann langfristig wegen der materiellen Unterstützungsbedürftigkeit zu hohen Folgekosten führen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass der Einstieg möglichst aller Jugendlichen in eine Ausbildung gezielt unterstützt und gefördert wird.<\/p><p>Seit Mitte der Neunzigerjahre steht auf Bundesebene das Motivationssemester (Semo) zur Verfügung, das in präventiver Weise auf die Eingliederung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen in eine berufliche Ausbildung zielt. Da es sich beim Semo um eine arbeitsmarktrechtliche Massnahme gemäss Artikel 64 Avig handelt, ist das Angebot denjenigen Jugendlichen vorbehalten, die sich arbeitslos melden und Anrecht auf entsprechende Unterstützung haben. Zudem ist zu beachten, dass die im Rahmen des Semo schweizweit zur Verfügung gestellten Plätze beschränkt sind und nicht ausreichen, um allen betroffenen Jugendlichen die nötige Unterstützung zukommen zu lassen.<\/p><p>In Ergänzung zum Semo haben deswegen zahlreiche Kantone Brückenangebote geschaffen, die ebenfalls das Ziel verfolgen, die Anschlussfähigkeit der Jugendlichen an eine berufliche Grundbildung zu stärken. So verfügt der Kanton Freiburg über das innovative Angebot des Semo light, das sich an Jugendliche richtet, die eine weniger umfassende Unterstützung benötigen, als dies beim Semo der Fall ist. Das Angebot ermöglicht es, gezielt auf die Bedürfnisse der Jugendlichen einzugehen und gleichzeitig das Semo zu entlasten. Es handelt sich um eine sehr zielorientierte, kostengünstige und unbürokratische Erweiterung des Unterstützungsdispositivs an der Nahtstelle zwischen obligatorischer Schule und beruflicher Grundbildung.<\/p><p>Aus dem Nebeneinander zwischen dem Semo und kantonalen Brückenangeboten ergeben sich allerdings verschiedene Fragen. Die finanzielle Unterstützung des Bundes an kantonale Brückenangebote beschränkt sich derzeit auf die Pauschalen, die im Rahmen von Artikel 53 BBG geleistet werden. Diese liegen wesentlich tiefer als die Beiträge, die zur Finanzierung des Semo zur Verfügung stehen. Zudem haben Jugendliche, die ein Semo light nutzen, im Gegensatz zu den Teilnehmern an einem Semo kein Anrecht auf eine finanzielle Entschädigung. Dies kann die Attraktivität des kantonalen Angebotes gegenüber dem Semo verringern und Fehlanreize nach sich ziehen.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Teilt er die Auffassung, dass kantonale Brückenangebote wie das Semo light für den Erfolg der Unterstützungsmassnahmen an der Nahtstelle I unverzichtbar sind?<\/p><p>2. Erachtet er die im Rahmen von Artikel 53 BBG den Kantonen gewährten Pauschalen als ausreichend zur Finanzierung der präventiven Massnahmen an der Nahtstelle I?<\/p><p>3. Wie beurteilt er das Problem der finanziellen Ungleichbehandlung von Teilnehmern am Semo und Jugendlichen, die ein kantonales Brückenangebot wie das Semo light in Anspruch nehmen? Welche Massnahmen sind denkbar, um Fehlanreize zu vermeiden?<\/p><p>4. Erachtet er es als möglich und wünschenswert, auf Bundesebene das Instrumentarium für unterstützungsbedürftige Jugendliche im Sinn eines Semo light zu flexibilisieren und zu erweitern?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Brückenangebote für Jugendliche. Erweiterung des Instrumentariums auf Bundesebene"}],"title":"Brückenangebote für Jugendliche. Erweiterung des Instrumentariums auf Bundesebene"}