{"id":20164100,"updated":"2025-11-14T08:23:52Z","additionalIndexing":"24","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2023,"gender":"m","id":724,"name":"Brélaz Daniel","officialDenomination":"Brélaz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5006"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-17T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2017-02-22T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1481842800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1489705200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2654,"gender":"m","id":1318,"name":"Schelbert Louis","officialDenomination":"Schelbert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3003,"gender":"m","id":4093,"name":"Glättli Balthasar","officialDenomination":"Glättli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3051,"gender":"f","id":4149,"name":"Häsler Christine","officialDenomination":"Häsler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3072,"gender":"m","id":4185,"name":"Fricker Jonas","officialDenomination":"Fricker"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3086,"gender":"f","id":4186,"name":"Mazzone Lisa","officialDenomination":"Mazzone"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3068,"gender":"m","id":4201,"name":"de la Reussille Denis","officialDenomination":"de la Reussille"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2023,"gender":"m","id":724,"name":"Brélaz Daniel","officialDenomination":"Brélaz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.4100","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Trotz Mehrausgaben infolge von Nachtragskrediten und vereinzelten Kreditüberschreitungen liegen die im Rechnungsjahr getätigten Ausgaben systematisch unter den budgetierten Ausgaben. Während der vergangenen zehn Jahre lagen die Ausgaben im Durchschnitt 1,2 Milliarden Franken unter dem Budget. Dies entspricht 2 Prozent der budgetierten Ausgaben. Die geringste Budgetabweichung betrug 256 Millionen (2008), die grösste 2,4 Milliarden (2012).<\/p><p>2. Neben den ausgabenseitigen Budgetabweichungen ist der Schuldenabbau in vergleichbarem Ausmass auf Schätzfehler bei den Einnahmen zurückzuführen. Die Ursache dafür war die Unterschätzung der Verrechnungssteuer. Aufgrund der ab 2012 korrigierten Schätzmethode ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Schätzfehler in Zukunft ausgleichen werden. Der dritte Faktor, bereits im Budget geplante strukturelle Überschüsse, spielt lediglich eine untergeordnete Rolle.<\/p><p>3. Seit ihrer Einführung im Jahr 2003 hat die Schuldenbremse in zehn Rechnungsjahren ein konjunkturelles Defizit erlaubt. Die entsprechenden Staatsrechnungen schlossen in drei Jahren mit Defiziten in der Höhe von 2,8 Milliarden (2003), 1,7 Milliarden (2004) sowie 0,1 Milliarden Franken (2014) ab. In den übrigen Jahren wurden aufgrund der Einnahmenschätzfehler und der ausgabenseitigen Budgetunterschreitungen Überschüsse erzielt.<\/p><p>4. Seit der Einführung der Schuldenbremse kommt den Einnahmenschätzungen eine grosse Bedeutung zu. Es liegt in der Natur der Schätzung, dass sie nie ganz exakt sein kann und somit ein gewisser Spielraum besteht. Bei der Einführung der Schuldenbremse ging man davon aus, dass die Einnahmen nach bestem Wissen geschätzt werden. Wollte man zusätzlich fiktive Einnahmen budgetieren, bräuchte es eine klare gesetzliche Regelung, die festlegt, in welchen Fällen und wie von den Grundregeln der Schuldenbremse abgewichen werden kann. Eine solche Regelung besteht zurzeit nicht und erschiene dem Bundesrat derzeit nicht als zweckmässig.<\/p><p>5. Schliesst die Finanzierungsrechnung trotz einem erlaubten konjunkturellen Defizit mit einem Überschuss ab, so ergeben sich ein positiver struktureller Saldo und eine Schuldenreduktion in vergleichbarem Ausmass. Vor dem Hintergrund, dass die Schuldenbremse die nominelle Stabilisierung der Schulden vorschreibt und diese seit 2006 reduziert worden sind, hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement im Dezember 2016 beauftragt, eine Expertengruppe einzusetzen. Diese soll bis im Juli 2017 einen Bericht verfassen, in dem eine Verwendung von strukturellen Überschüssen und damit eine symmetrische Anwendung der Schuldenbremse beurteilt wird. Bei einer solchen Regelung würde die Verwendung desjenigen Teils der strukturellen Überschüsse erlaubt, der sich aus den systematisch anfallenden Minderausgaben ergibt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Niemand beabsichtigt, sich über den Verfassungsartikel zur Schuldenbremse und die dazugehörigen Gesetze hinwegzusetzen. Doch angesichts der Psychodramen, die sich am 15. Dezember 2016 abspielten und die sich darum drehten, dass mit Blick auf die künftigen Staatsrechnungen die Reserven als nicht ausreichend betrachtet wurden, und angesichts der Erfahrungen der letzten zehn Jahre, in denen pro Jahr durchschnittlich zwei Milliarden Franken Schulden abgebaut werden konnten, muss man sich fragen, ob die Indikatoren nicht ein verzerrtes Bild liefern. Tatsächlich wollten Volk und Kantone die unheilvolle Schuldenspirale der Neunzigerjahre durchbrechen, sie wollten aber nicht ausdrücklich einen massiven Schuldenabbau auf Kosten von zentralen Aufgaben. Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:<\/p><p>1. Wie viel wurde in den letzten zehn Jahren gegenüber den nach dem Voranschlag zulässigen Ausgaben durchschnittlich eingespart? Welches war die geringste und welches die höchste Einsparung?<\/p><p>2. Welche anderen Faktoren haben dazu beigetragen, den Schuldenabbau zu verstärken?<\/p><p>3. Haben die zulässigen konjunkturellen Defizite in gewissen Jahren zu einem effektiven Defizit geführt? In welchen Jahren war dies der Fall, und wie hoch war das jeweilige Defizit?<\/p><p>4. Einige Städte und Kantone nehmen in ihre Budgets fiktive Einnahmen auf, die - vorsichtig berechnet - den systematisch auftretenden statistischen Abweichungen entsprechen (Personal, Ausgabengruppe, Gesamtabweichung). Auf diese Weise sollen sich die Budgets den Rechnungen annähern. Verbieten die Gesetze, die die Schuldenbremse regeln, eine solche Vorgehensweise? Falls nein, ist der Bundesrat bereit, dies zu prüfen?<\/p><p>5. Gewisse Wirtschaftswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler halten es für wünschenswert, dass das zulässige konjunkturelle Defizit im Fall positiver Rechnungsabschlüsse voll ausgeschöpft wird, beispielsweise für Investitionen in grosse Infrastrukturvorhaben. Ist der Bundesrat bereit, diesen Vorschlag zu prüfen und allenfalls umzusetzen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ist der Voranschlag des Bundes gemessen an den effektiven Rechnungsabschlüssen realistisch?"}],"title":"Ist der Voranschlag des Bundes gemessen an den effektiven Rechnungsabschlüssen realistisch?"}