{"id":20164107,"updated":"2023-07-28T05:01:32Z","additionalIndexing":"48;52;2841","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2787,"gender":"m","id":4085,"name":"Vogler Karl","officialDenomination":"Vogler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5006"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-17T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-12-14T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2017-02-15T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1481842800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1544742000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2744,"gender":"f","id":4031,"name":"Ingold Maja","officialDenomination":"Ingold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2765,"gender":"m","id":4059,"name":"Flach Beat","officialDenomination":"Flach"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2771,"gender":"m","id":4063,"name":"Müller-Altermatt Stefan","officialDenomination":"Müller-Altermatt"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2747,"gender":"f","id":4036,"name":"Streiff-Feller Marianne","officialDenomination":"Streiff"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3056,"gender":"m","id":4180,"name":"Ammann Thomas","officialDenomination":"Ammann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2787,"gender":"m","id":4085,"name":"Vogler Karl","officialDenomination":"Vogler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.4107","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/3. Die im Auftrag des Bundes durchgeführten Erhebungen zeigen, dass die Stickoxidemissionen nach wie vor ein ernstzunehmendes Problem darstellen, insgesamt jedoch abnehmen. Die Abnahme der Stickoxidemissionen ist indessen weniger stark, als aufgrund der kontinuierlich verschärften Abgasgesetzgebung zu erwarten wäre.<\/p><p>Bis jetzt hat in der Schweiz keine Prüfung stattgefunden, ob Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen von Diesel-Neuwagen gemäss dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (SR 0.946.526.81) die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit ernsthaft gefährden.<\/p><p>Weil die Abgasgesetzgebung EU-weit gilt und auch für die Schweiz angewendet wird, ist es im Lichte der aktuellen Ereignisse indessen wichtig, dass der EU-Gesetzgeber aktiv wird. Ein erster Schritt ist mit der Verordnung (EU) 2016\/646 zu den \"Real Driving Emissions\"-Vorschriften gemacht. Die Regelung beinhaltet auch Verschärfungen der Prüfbedingungen, insbesondere in Bezug auf die Möglichkeit zur Abschaltung von Abgasreinigungsanlagen ab einer gewissen Meereshöhe oder unterhalb einer gewissen Temperatur. Die EU-Vorschriften sind in der Schweiz für Fahrzeuge sowohl mit EG-Gesamtgenehmigung als auch mit schweizerischer Typengenehmigung direkt anwendbar, da die Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (SR 741.41) auf die EU-Verordnungen verweist. Die neuen Vorschriften werden somit in der Schweiz zeitgleich wie in der EU eingeführt und gelten ab dem 1. September 2017 für neue Personenwagentypen und ab dem 1. September 2019 für alle neuen Personenwagen.<\/p><p>Um die Wirksamkeit der verschärften Abgasvorschriften überprüfen zu können, wird zurzeit mit Unterstützung des Bundesamtes für Umwelt in einer internationalen Studie das Potenzial von Abgasmessungen mittels Remote Sensing Detector (RSD) für die frühzeitige Erkennung von Modellen mit verdächtig hohen Emissionen abgeklärt. Der RSD ist ein System zur berührungsfreien Messung von Schadstoffen im Abgas vorbeifahrender Fahrzeuge. Wenn die Ergebnisse zeigen, dass Messungen an der Strasse mittels RSD sich für die Feldüberwachung eignen, wird das Bundesamt für Strassen mit den betroffenen und interessierten Stellen dessen Verwendung in der Schweiz vertieft prüfen.<\/p><p>2. Der Bundesrat behält sich vor, von den Handlungsmöglichkeiten des unter Antwort 1 erwähnten Abkommens Gebrauch zu machen, wenn ein Neuwagenmodell die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit ernsthaft gefährdet. Über das Ergreifen von Massnahmen gemäss Schutzklausel im Abkommen wird der Bundesrat allerdings erst dann entscheiden, wenn die Voraussetzungen dazu gegeben sind.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Vor Kurzem musste die breite und erstaunte Öffentlichkeit zur Kenntnis nehmen, dass bei vielen Diesel-Neuwagen diverser Hersteller Einrichtungen zur systematischen Abschaltung der Abgasreinigung eingebaut sind. Die vorgeschriebenen Grenzwerte werden nur im Prüfmodus erreicht - gleich übrigens wie bei den Klappensystemen bei Motorrädern, welche im Fahrbetrieb ein Mehrfaches an Lärm erzeugen als im Prüfmodus. Der Stickoxidausstoss der Diesel-Neuwagen überschreitet im Betrieb auf der Strasse den zulässigen Grenzwert um das Mehrfache. Unter anderem stossend für die Schweiz ist, dass viele Abgasreinigungsanlagen oberhalb einer bestimmten Höhe (850 Meter über Meer) oder unterhalb einer bestimmten Temperatur ausgeschaltet werden, z. T. bereits bei unter 19 Grad Celsius. Diese Fahrzeuge tragen damit wesentlich dazu bei, dass die Stickoxidbelastung in Städten und kleineren Orten entlang der Strassen \"permanent zu hoch\" ist (Nabel, Luftbelastung 2015, S. 33). Gemäss der von der Schweiz übernommenen EU-Verordnung 2007\/715, Artikel 4, sind Auspuffemissionen \"während der gesamten normalen Lebensdauer eines Fahrzeuges bei normalen Nutzungsbedingungen\" wirkungsvoll zu begrenzen. Im Abkommen zwischen der Schweiz und der EU (im Rahmen der Bilateralen I) über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen, Anhang 1, Kapitel 12, Abschnitt V, Ziffer 4, Absatz 1, ist festgehalten: \"Stellt ein Mitgliedstaat oder die Schweiz fest, dass neue Fahrzeuge ... die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit ernsthaft gefährden, obwohl sie den für sie geltenden Anforderungen entsprechen oder ordnungsgemäss gekennzeichnet sind, so kann das betreffende Land die Zulassung solcher Fahrzeuge oder den Verkauf oder die Inbetriebnahme solcher Fahrzeuge ... in seinem Hoheitsgebiet für eine Dauer von höchstens sechs Monaten untersagen.\"<\/p><p>Der Bundesrat wird eingeladen, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Ist er bereit zu überprüfen, ob Stickoxid-Grenzwertüberschreitungen von Diesel-Neuwagen gemäss obgenanntem Abkommen die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit ernsthaft gefährden?<\/p><p>2. Ist er bereit, von den Handlungsmöglichkeiten des Abkommens Gebrauch zu machen, wenn ein Neuwagenmodell die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit ernsthaft gefährdet?<\/p><p>3. Welche Anstrengungen hat er bisher unternommen, um zu überprüfen, ob die obgenannten Voraussetzungen des Abkommens erfüllt sind?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Abgasmanipulationen bei Dieselwagen"}],"title":"Abgasmanipulationen bei Dieselwagen"}