{"id":20164136,"updated":"2023-07-28T04:53:32Z","additionalIndexing":"48;34;2446","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3062,"gender":"m","id":4156,"name":"Buffat Michaël","officialDenomination":"Buffat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5006"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-17T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2017-02-15T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1481842800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1489705200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3062,"gender":"m","id":4156,"name":"Buffat Michaël","officialDenomination":"Buffat"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"16.4136","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Schweizer Stimmvolk hat in der vom Interpellanten angesprochenen Volksabstimmung vom 24. November 2013 die Preiserhöhung der Klebevignette auf 100 Franken für die Jahresabgabe mit gleichzeitiger Einführung einer Zweimonatsvignette zu 40 Franken verworfen. Über das Erhebungssystem wurde nicht abgestimmt.<\/p><p>Gemäss der Legislaturplanung 2015-2019 setzt sich der Bundesrat das Ziel, die Nationalstrassenabgabe ab 2020 zu modernisieren und zu flexibilisieren sowie dem heutigen Stand der technischen Möglichkeiten anzupassen. Er verfolgt dabei die Stossrichtung, die heutige Klebevignette durch eine elektronische Version zu ersetzen. In Erfüllung des Postulates der KVF-N 14.4002, \"Für eine elektronische Erhebung der Nationalstrassenabgabe\", vom 3. November 2014 hat der Bundesrat am 2. Dezember 2016 seinen Bericht vorgelegt (nachfolgend \"Bericht E-Vignette\"). Darin hat er zur E-Vignette ausführlich Stellung genommen. Zudem wurde er mit der Motion der KVF-S 16.3009, \"E-Vignette\", vom 18. Februar 2016 beauftragt, dem Parlament bis Ende 2017 eine Vorlage zur Einführung der E-Vignette vorzulegen. Diesen Termin wird der Bundesrat einhalten.<\/p><p>1. Die Betriebskosten der Klebevignette belaufen sich aktuell auf rund 48 Millionen Franken pro Jahr (vgl. Ziff. 4.1.1 des Berichtes E-Vignette; Postulat 14.4002).<\/p><p>2. Im Jahr 2015 wurden 22 200 Vignettenbussen à 200 Franken ausgesprochen, 18 900 durch die Kantone und 3300 durch die Eidgenössische Zollverwaltung.<\/p><p>3. Die Bussen werden nicht ausgesprochen, um die Betriebskosten decken zu können. Mit Kontrollen und den gegebenenfalls auszusprechenden Bussen soll eine möglichst geringe Missbrauchsquote erreicht werden. Bei der elektronischen Vignette wird mit jährlich wiederkehrenden Betriebskosten zwischen 25 und 35 Millionen Franken gerechnet. Dafür entfallen die heutigen Betriebskosten von rund 48 Millionen Franken. Das elektronische System sollte damit deutlich günstiger im Betrieb als die Klebevignette sein und für den Steuerzahler somit keine Mehrbelastung darstellen. Durch die besseren Kontrollmöglichkeiten soll der Missbrauch gesenkt werden (vgl. Ziff. 2.3, 2.5 und 6.7 des Berichtes E-Vignette).<\/p><p>4. Die Durchfahrtsdaten von Fahrzeugen, welche die E-Vignette bezahlt haben, werden sofort gelöscht (analog zu Abschnittsgeschwindigkeitskontrollen zur Ermittlung der Durchschnittsgeschwindigkeit über einen Strassenabschnitt). Dies wird auf mindestens 95 Prozent der Fahrzeuge zutreffen. Der Bundesrat ist sich der zentralen Bedeutung des Datenschutzes bewusst. Er wird im anzupassenden Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG) präzise Fristen zur Datenlöschung vorschlagen. Diese werden in die technischen Systemanforderungen einfliessen, welche der Bund und allfällige weitere Leistungserbringer zwingend erfüllen müssen.<\/p><p>5. Das zu revidierende NSAG wird wie heute keine kilometerabhängige Abgabeerhebung vorsehen. Die für die E-Vignette benötigte Infrastruktur wird nur die im NSAG vorgesehenen Funktionen ermöglichen. Mit der für die E-Vignette anzuschaffenden Technologie kann daher keine kilometerabhängige Abgabe erhoben werden. Sollte dereinst auch für Personenwagen eine kilometerabhängige Abgabe eingeführt werden, müsste das Parlament zunächst eine neue Grundlage schaffen.<\/p><p>6. Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Parlament. Der Bundesrat sieht derzeit keine Notwendigkeit für ein \"Verkehrsanalysegesetz\", wie es der Interpellant in den Raum stellt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>2013 haben das Schweizervolk und sämtliche Kantone die vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Nationalstrassenabgabegesetzes verworfen. Das Stimmvolk hat es kategorisch abgelehnt, das System der Autobahnvignette umzugestalten. Nun befürchten die Schweizerinnen und Schweizer, dass die Politik mit einer E-Vignette einen neuen Anlauf nimmt. Eine solche Vignette legt den technologischen Grundstein für die Einführung einer automatisierten kilometerabhängigen Abgabe und bedroht die Privatsphäre aller Autofahrerinnen und Autofahrer. Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie hoch sind die Kosten der Autobahnvignette heute für den Bund?<\/p><p>2. Wie viele Ordnungsbussen für fehlende Vignetten werden gegenwärtig pro Jahr ausgestellt?<\/p><p>3. Ein elektronisches System, wie es jetzt vorgeschlagen wurde, kostet im Minimum 25 Millionen Franken pro Jahr. Damit es rentabel ist, müssten pro Jahr mindestens 125 000 Ordnungsbussen für fehlende Vignetten ausgestellt werden. Erscheint dem Bundesrat diese Zahl realistisch? Muss die Schweizer Bevölkerung damit rechnen, allenfalls für diese Zusatzbelastung aufkommen zu müssen?<\/p><p>4. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um sicherzustellen, dass das elektronische System nie für Verkehrsanalysen eingesetzt wird, auch nicht auf angeblich anonymisierte Weise, um so die Bewegungsdaten der Schweizer Autofahrerinnen und Autofahrer zu erfassen?<\/p><p>5. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um sicherzustellen, dass das System nie für die Einführung einer kilometerabhängigen Abgabe eingesetzt wird?<\/p><p>6. Welche Massnahmen sieht der Bundesrat vor, um sicherzustellen, dass die Privatsphäre der Schweizer Autofahrerinnen und Autofahrer keinesfalls verletzt wird, auch nicht beispielsweise unter der hypothetischen Annahme, dass ein \"Gesetz über die Auswertung von Verkehrsdaten zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, des Terrorismus und von Entführungen\" dafür als Vorwand dient, was auf direktem Weg zur Fichierung aller Autobahnfahrten der Schweizer Autofahrerinnen und Autofahrer führen würde?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Elektronische Vignette"}],"title":"Elektronische Vignette"}