{"id":20164153,"updated":"2023-07-28T04:48:31Z","additionalIndexing":"15;2841","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5006"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-17T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-12-14T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2017-02-15T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1481842800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1544742000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2743,"gender":"f","id":4030,"name":"Birrer-Heimo Prisca","officialDenomination":"Birrer-Heimo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3017,"gender":"f","id":4101,"name":"Bulliard-Marbach Christine","officialDenomination":"Bulliard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3604,"gender":"f","id":4108,"name":"Chevalley Isabelle","officialDenomination":"Chevalley"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.4153","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Höchstkonzentrationen (HK) werden so festgelegt, dass bei deren Einhaltung für den Menschen vom Konsum der Lebensmittel keine Gesundheitsgefährdung besteht. Um dies zu gewährleisten, wird im Rahmen der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels vom Antragsteller eine Vielzahl von Studien mit verschiedenen Tierarten gefordert und von den zuständigen Bundesstellen bewertet.<\/p><p>1. Mit der Verwendung eines Sicherheitsfaktors wird eine adäquate Sicherheitsmarge für den Menschen bereitgestellt, sollte dieser empfindlicher als die getestete Versuchstierart reagieren. Dieser Faktor ist wissenschaftlich und durch praktische Erfahrung abgestützt. Zulässige HK von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen werden jedoch so tief wie möglich und nur so hoch wie agronomisch unvermeidbar festgesetzt. Deshalb werden HK in der Regel tiefer festgelegt, als es aus gesundheitlicher Sicht notwendig wäre. Faktisch ist also die Sicherheitsmarge zwischen den Dosen, die im Tierexperiment keine beobachtbaren schädlichen Wirkungen erzeugten und welche von Menschen über Lebensmittelrückstände aufgenommen werden, grösser als 100, in vielen Fällen um mehrere Grössenordnungen. Die mit Verwendung des Sicherheitsfaktors 100 festgelegten HK schützen alle Bevölkerungsgruppen ausreichend.<\/p><p>2.\/5. Bei der Festlegung von HK für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe in Lebensmitteln werden international akzeptierte und verwendete Konzepte angewandt. Der Bund verfolgt die wissenschaftlichen Entwicklungen und neuen Errungenschaften im Bereich der HK-Festlegung und wirkt aktiv in massgebenden Gremien der European Food Safety Authority und der World Health Organization mit. Wissenschaftliche Neuerkenntnisse werden jederzeit in der HK-Festlegung berücksichtigt. Eine Anpassung des Vorgehens ist aktuell nicht notwendig.<\/p><p>3. Sogenannte Cocktail-Effekte wurden von verschiedenen Ländern für spezifische Stoffgruppen (z. B. Organophosphate) untersucht. Dabei wurde das Risiko als niedrig eingestuft. Aufgrund der Abwesenheit eines Hinweises auf eine Gesundheitsgefährdung wird die Anwendung des Vorsorgeprinzips als nicht anwendbar erachtet. Im Rahmen des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln ist vorgesehen, mit Schweizer Verzehrs- und Monitoringdaten das Risiko spezifisch für die Schweiz abzuschätzen. Des Weiteren wird man auf internationaler Ebene auch die Konzepte und Methoden für die kumulative Risikobeurteilung weiterentwickeln.<\/p><p>4. Mögliche Interaktionen wie Effektkumulierung oder -synergismus zwischen Substanzen mit gleichen Wirkungsweisen werden bei mittleren oder hohen Dosen beobachtet, z. B. bei Arzneimitteln. Bei den sehr tiefen Dosen, wie sie über Rückstände in Lebensmitteln aufgenommen werden, ist es unwahrscheinlich, dass kumulative oder synergistische Interaktionen Effektstärke erreichen könnten. Da die Menschen über die Lebensmittel in der Regel mit tiefen Dosen verschiedener Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe exponiert werden und es momentan keine Hinweise auf eine Gesundheitsgefährdung durch Mehrfachrückstände gibt, kann von einem vorsorglichen Summengrenzwert abgesehen werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Grenzwerte für chemisch-synthetische Rückstände in Lebensmitteln sollten so festgelegt werden, dass sämtliche Bevölkerungsgruppen vor gesundheitlichen Schäden geschützt sind, die durch die Aufnahme von entsprechenden Stoffen erfolgen könnten (Vorsorgeprinzip). Die Festlegung solcher Grenzwerte erfolgt gemäss dem Bericht von Greenpeace Schweiz \"Gesetzliche Grenzwerte für Pestizide im Essen. Alles sicher?\" jedoch in einem fragwürdigen Prozess. Besonders sensible Menschen oder empfindliche Bevölkerungsgruppen wie etwa Kleinkinder würden durch solche Grenzwerte nicht ausreichend geschützt. Überhaupt nicht berücksichtigt werde dabei, dass sich Stoffe additiv oder gar potenzierend auf bestimmte Organsysteme auswirken könnten (Cocktail-Effekte).<\/p><p>Der Bundesrat wird daher gebeten, zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:<\/p><p>1. Reicht der bei der Festlegung von Grenzwerten für Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln verwendete \"Sicherheitsfaktor\" von 100 aus, um besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen wie Kleinkinder zu schützen?<\/p><p>2. Ist er der Ansicht, dass die heutige Methode der Grenzwertfestlegung überprüft und angepasst werden muss, und wenn ja, wie soll dies geschehen?<\/p><p>3. Gemäss Artikel 3 FIV muss die additive Wirkung von Stoffen auf dieselben biologischen Systeme berücksichtigt werden. Laut BLV liegt dafür aber keine Methodik vor. Ist dies verfassungskonform, bzw. entspricht dies dem Vorsorgeprinzip? Wie kann sichergestellt werden, dass additive und potenzierende Wirkungen zukünftig adäquat berücksichtigt werden?<\/p><p>4. Muss im Sinne des Vorsorgeprinzips für Rückstände von chemisch-synthetischen Stoffen ein Summengrenzwert eingeführt werden, um potenziell schädlichen Wechselwirkungen verschiedener Wirkstoffe im menschlichen Organismus vorzubeugen?<\/p><p>5. Ist er willens, sich in den zuständigen internationalen Gremien für methodische Weiterentwicklungen bei der Festsetzung von Grenzwerten einzusetzen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Handlungsbedarf bei Grenzwerten für chemisch-synthetische Rückstände in Lebensmitteln"}],"title":"Handlungsbedarf bei Grenzwerten für chemisch-synthetische Rückstände in Lebensmitteln"}