﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20164154</id><updated>2023-07-28T04:48:12Z</updated><additionalIndexing>08</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3074</code><gender>m</gender><id>4161</id><name>Glarner Andreas</name><officialDenomination>Glarner</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-12-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5006</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-03-17T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2018-12-14T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2017-02-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDA</abbreviation><id>3</id><name>Departement für auswärtige Angelegenheiten</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-12-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2018-12-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3074</code><gender>m</gender><id>4161</id><name>Glarner Andreas</name><officialDenomination>Glarner</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.4154</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;In der Fragestunde vom 6. Juni 2016 ist der Bundesrat Bedenken zur Verwahrung des Dokuments in der Schweiz mit der Zusicherung entgegengetreten, dieses werde durch eine Volksabstimmung in Kolumbien legitimiert.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat äussert sich nicht zum rechtlichen Status des Friedensabkommens. Die Schweiz hat den Vertragsparteien wiederholt zu verstehen gegeben, dass die Aufbewahrung eines Originals des Abkommens in der Schweiz keine Bestätigung der rechtlichen Bewertung durch die Parteien nach sich zieht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es gibt keinen Präzedenzfall, in dem die Schweiz ein Spezialabkommen gemäss dem gemeinsamen Artikel 3 der Genfer Konventionen zur Aufbewahrung im Bundesarchiv erhalten hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Nein. Der Bundesrat hat den Parteien mehrmals - auch öffentlich - mitgeteilt, dass die Entgegennahme des Abkommens und dessen Aufbewahrung im Bundesarchiv keinen Zusammenhang mit den Aufgaben der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen hat. Die Übergabe des Abkommens an die Schweizer Regierung zieht auch keine rechtlichen Verpflichtungen nach sich, wie sie das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge für einen "Depositarstaat" vorsieht. Die Schweiz ist also nicht "Depositarstaat" des Abkommens im rechtlichen oder technischen Sinn.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die erste Fassung des Friedensabkommens wurde dem Schweizer Vertreter nach der feierlichen Unterzeichnung übergeben, die Ende September 2016 stattfand. Die Schweiz versicherte damals, dass sie das Abkommen so lange aufbewahren würde, wie die Parteien dies wünschen. Die kolumbianische Seite hat bis jetzt keine ausdrücklichen Weisungen in Bezug auf die erste Fassung des Friedensabkommens erteilt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Am 24. November 2016 kündigten die kolumbianische Regierung und die Farc die Unterzeichnung eines neuen Friedensabkommens an, das nach der Ablehnung der ersten Fassung durch das kolumbianische Volk ausgearbeitet wurde. Das geänderte Friedensabkommen wurde Ende November 2016 von den beiden Kammern des kolumbianischen Parlamentes genehmigt. Damit ist das parlamentarische Verfahren abgeschlossen. Die Schweiz respektiert die Funktionsweise der kolumbianischen Demokratie und die Entscheide des Landes auf dem Weg zum Frieden vollumfänglich.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die kolumbianische Regierung und die Farc haben der Schweiz am 29. Dezember 2016 ein Exemplar des neuen Friedensabkommens übergeben. Die Schweiz hat der Bitte der beiden Parteien um Aufbewahrung des Abkommens stattgegeben, weil dies ihrer humanitären Tradition und ihrem Friedensengagement entspricht und als Zeichen der Unterstützung des Friedensprozesses in Kolumbien. Das Engagement der Schweiz, die u. a. den Dialog und die Beteiligung der Zivilgesellschaft am Friedensprozess fördert, wird in Kolumbien geschätzt. Es ist nicht davon auszugehen, dass sich dies ändert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Neutralität der Schweiz wurde durch ihr Engagement in Kolumbien und durch die Entgegennahme des Friedensabkommens in keiner Weise beeinträchtigt. Das Neutralitätsrecht verpflichtet die Schweiz, keine Partei in einem internationalen bewaffneten Konflikt militärisch zu begünstigen. Die Neutralitätspolitik ist das Instrument, um die Berechenbarkeit und Glaubwürdigkeit der Neutralität zu gewährleisten. Die Schweiz hat gemäss ihrem verfassungsmässigen Auftrag (Art. 54) - und mit der Zustimmung aller betroffenen Parteien - einen Beitrag zu einer politischen Lösung des 52 Jahre währenden Konflikts geleistet, bei dem über 250 000 Menschen getötet wurden. Die Schweiz hat sich nicht in die internen politischen Angelegenheiten Kolumbiens eingemischt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Zurzeit verwahrt das EDA ein Original des Schlussabkommens zwischen der Regierung von Präsident Santos und der Farc. Dieser Vertrag wurde von der kolumbianischen Bevölkerung per Volksabstimmung am 2. Oktober 2016 abgelehnt. Trotzdem erklärt sich das EDA bereit, auch die zweite Fassung davon zu verwahren. Diesbezüglich wird der Bundesrat ersucht, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hat bislang keine völkerrechtliche Bewertung des Schlussabkommens abgegeben. Stattdessen hat er sich mit der Feststellung begnügt, die blosse Aufbewahrung in der Schweiz ziehe keine juristischen Effekte nach sich. Dennoch muss er eine Meinung haben zum Wesen von in der Schweiz aufbewahrten Verträgen. Handelt es sich bei dem Vertrag in seiner Gesamtheit um ein Spezialabkommen des humanitären Völkerrechts gemäss Artikel 3 der Allgemeinen Bestimmungen der Genfer Konventionen von 1949? Gibt es Präzedenzfälle, in welchen ein Vertrag, dessen Inhalte die politische und rechtliche Verfasstheit eines Landes grundlegend ändern, als ein solches Spezialabkommen abgeschlossen und in der Schweiz verwahrt wurde?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Verwahrt die Schweiz das Schlussabkommen in ihrer Eigenschaft als Depositarstaat der Genfer Konventionen? Wenn nein, warum ist der Bundesrat diesem Eindruck nicht entgegengetreten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Unter medialer Begleitung hat ein Vertreter der Schweiz das unterzeichnete Dokument vor der Volksabstimmung vom 2. Oktober 2016 entgegengenommen und nach Bern gebracht. Fand die verfrühte Übergabe auf Wunsch der kolumbianischen Regierung statt? Warum hat das EDA nach dem Nein der kolumbianischen Bevölkerung den Vertrag nicht umgehend seinen Urhebern zurückgegeben? Will der Bundesrat mithelfen, den Volksentscheid zu unterlaufen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die neue Fassung des Vertrages wird aufgrund ihrer fehlenden direktdemokratischen Legitimation innenpolitisch und juristisch in Kolumbien heftig umstritten bleiben. Welche Folgen hat die Verwahrung eines derart kontroversen Dokuments auf die zukünftigen diplomatischen Beziehungen zwischen beiden Ländern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat betont, sein Handeln verletze weder das Prinzip der Neutralität noch jenes der Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Länder. Wie begründet er diese Aussage angesichts der äusserst kontroversen innerkolumbianischen Debatte über diesen Akt der Schweiz?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kolumbien. Verwahrung des Schlussabkommens?</value></text></texts><title>Kolumbien. Verwahrung des Schlussabkommens?</title></affair>