{"id":20164157,"updated":"2025-11-14T08:27:49Z","additionalIndexing":"15;24;2446","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3060,"gender":"m","id":4182,"name":"Béglé Claude","officialDenomination":"Béglé"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-16T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5006"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-17T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-12-14T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2017-02-15T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1481842800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1544742000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3060,"gender":"m","id":4182,"name":"Béglé Claude","officialDenomination":"Béglé"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.4157","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat weist darauf hin, dass er bereits 2013 die Motion Derder 13.3949, \"Unternehmensgründungen durch Steueraufschub für Investoren fördern\", welche ein verwandtes Anliegen vortrug, abgelehnt hat. Zudem wurden bereits in der Vergangenheit ähnliche Instrumente erprobt. Mit dem Bundesgesetz vom 8. Oktober 1999 über die Risikokapitalgesellschaften wurden Risikokapitalgesellschaften u. a. von der Emissionsabgabe befreit. Natürliche Personen, die nachrangige Darlehen aus ihrem Privatvermögen gewährten, konnten diese, sofern weitere Voraussetzungen erfüllt waren, bis zu einem Betrag von maximal 500 000 Franken von ihrem steuerbaren Einkommen der direkten Bundessteuer abziehen. Im Zeitpunkt der Rückzahlung des Darlehens musste der Betrag versteuert werden.<\/p><p>Der Bundesrat hat im 2012 erschienenen Bericht \"Risikokapital in der Schweiz\" die Rahmenbedingungen für Risikokapital einschliesslich des Gesetzes evaluiert. Das Bundesgesetz über die Risikokapitalgesellschaften hat die Erwartungen nicht erfüllt, da es von den Investoren kaum genutzt wurde. Es war auf zehn Jahre befristet und ist deshalb Ende April 2010 ohne Nachfolgegesetz ausgelaufen. Der Bundesrat befasst sich jedoch weiterhin mit dieser Thematik und wird im Jahr 2017 in Erfüllung des Postulates Derder 13.4237, \"Für eine bessere Entwicklung innovativer Jungunternehmen\", einen Bericht veröffentlichen, der umfassend die Situation rasch wachsender Jungunternehmen beleuchten wird.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Innovation ist eines der Leitmotive der Schweizer Wirtschaft. Aber Start-ups, Paradebeispiele für innovative Kräfte, können ihre Mittel nur mit Mühe auftreiben. Gleichzeitig sind zahlreiche Private auf der Suche nach attraktiven Investitionsmöglichkeiten. Eine Steuerbefreiung für solche Anlagen könnte sie dazu bewegen, den Schritt zu wagen.<\/p><p>Die Schweiz ist zu Recht stolz darauf, ein Nährboden für Innovationen zu sein. Sie ist international anerkannt für die Qualität ihres Wissenschaftsstandorts. Und sie unternimmt viel, um diese Qualität zu erhalten und weiterzuentwickeln: mit hervorragenden Hochschulen, der Teilnahme an internationalen Forschungsprogrammen, der Konzentration auf Mittel für Forschung und Entwicklung sowie Anreizen für Hightech-Unternehmen.<\/p><p>Die Start-ups sind ein Kernstück dieses Wirtschaftssystems. Es stehen ihnen in der Schweiz bereits mehrere Innovationspärke sowie finanzielle und strategische Unterstützung zur Verfügung. Aber die mangelnde Bereitstellung von Mitteln, sowohl bei der Gründung wie auch in den entscheidenden ersten Jahren ihres Bestehens, bleibt für Start-ups oft ein Hindernis und zwingt sie zuweilen, ausländische Investoren zu suchen oder gar auszuwandern.<\/p><p>Sehr oft geht es in dieser Sache mehr um eine Frage der Risikokultur als um technologische Hemmnisse. Es braucht Wagemut: den Mut, den Sprung zu wagen und sein Geld in riskante Vorhaben zu investieren, weil man an sie glaubt, dies, obwohl man sein Geld doch auch in professionell verwaltete Fonds mit sicheren Werten und garantierten Erträgen investieren könnte. Aber ist dieses persönliche finanzielle Engagement für die Start-ups nicht Anreiz, ihr Bestes zu geben? Ist es für sie nicht eine zusätzliche Erfolgschance? Diese Sicht der Dinge schafft zumindest unter den Fachleuten in diesem Bereich bereits ein stillschweigendes Einvernehmen.<\/p><p>Deshalb meine Fragen:<\/p><p>Könnte man vorsehen, den Personen, die in die Gründung und Entwicklung eines Start-ups investieren, einen steuerlichen Abzug der investierten Mittel bis zu einem bestimmten Betrag zu gewähren?<\/p><p>Könnte der Bundesrat auf Bundesebene und interkantonaler Ebene einen Anstoss in dieser Richtung geben?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Aufschwung unserer Start-ups durch die Steuerbefreiung Privater begünstigen"}],"title":"Aufschwung unserer Start-ups durch die Steuerbefreiung Privater begünstigen"}