﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20164162</id><updated>2023-07-28T04:46:02Z</updated><additionalIndexing>08;2811</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3086</code><gender>f</gender><id>4186</id><name>Mazzone Lisa</name><officialDenomination>Mazzone</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-12-16T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5006</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-03-17T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2017-02-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-12-16T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-03-17T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3051</code><gender>f</gender><id>4149</id><name>Häsler Christine</name><officialDenomination>Häsler</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2023</code><gender>m</gender><id>724</id><name>Brélaz Daniel</name><officialDenomination>Brélaz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3086</code><gender>f</gender><id>4186</id><name>Mazzone Lisa</name><officialDenomination>Mazzone</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.4162</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Erst kürzlich wieder hat Bundesrätin Simonetta Sommaruga betont, wie wichtig es ist, Massnahmen zu ergreifen, um auf die humanitäre Notlage zu reagieren, und sie hat sich für eine beschleunigte Umsetzung der getroffenen Entscheide über die Umverteilung der Asylsuchenden ausgesprochen. Ich begrüsse diese Haltung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im März 2015 hat die Schweiz entschieden, innerhalb von drei Jahren 3000 Syrerinnen und Syrer aufzunehmen. Diese Zahl wurde dann aber auf die Hälfte reduziert und dem europäischen Umverteilungsprogramm zugeschlagen. Das ist bedauerlich. Gemäss neuesten Zahlen wurden damit bis zum heutigen Tag lediglich 1011 Personen aufgenommen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im September 2015 hat der Bund beschlossen, im Rahmen des ersten europäischen Umverteilungsprogramms innerhalb von zwei Jahren 1500 Flüchtlinge aufzunehmen. Es bleiben nur noch zehn Monate, um dieses Versprechen einzulösen, und dabei sind bis jetzt gerade mal 243 Personen aufgenommen worden, also 16 Prozent des versprochenen Kontingents. Die Schweiz hat überdies beschlossen, ihre Beteiligung am zweiten europäischen Umverteilungsprogramm vorzubereiten. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Schliesslich hat die Schweiz am 9. Dezember angekündigt, innerhalb der nächsten zwei Jahre 2000 Flüchtlinge aus dem Syrien-Konflikt aufzunehmen im Rahmen des Resettlement-Programms des UNHCR für besonders verletzliche anerkannte Flüchtlinge.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Gemäss Entscheid des Bundesrates vom März und September 2015 sollen insgesamt 1500 Personen durch Resettlement und die Erteilung von humanitären Visa in der Schweiz aufgenommen werden. Bis Ende Januar 2017 sind 994 Personen im Rahmen des Resettlement-Programms eingereist, und es wurden 376 humanitäre Visa erteilt. Die restlichen rund 120 humanitären Visa werden im Verlauf der nächsten Monate erteilt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bundesrat plant, seine Zusage zur Teilnahme am ersten EU-Umverteilungsprogramm einzuhalten und die im Rahmen dieses Programms in Aussicht gestellten 1500 Personen aufzunehmen. Bis Ende Januar 2017 sind 418 Personen eingereist. Das zuständige Staatssekretariat für Migration plant die vollständige Umsetzung der Schweizer Teilnahme am ersten EU-Umverteilungsprogramm bis im September 2017.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Schweiz ist bereit, im Rahmen des ersten EU-Umverteilungsprogramms auch speziell vulnerable Personen (inklusive unbegleiteter Minderjähriger) aufzunehmen, und hat die zuständigen Stellen explizit informiert. Die effektive Auswahl der Personen obliegt aber den italienischen und griechischen Behörden. Zum Verfahren im Rahmen der EU-Umverteilungsprogramme wird auf die Antwort des Bundesrates zur Anfrage Stamm 15.1084 verwiesen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Das geltende Recht, speziell die Eurodac- und die Dublin-III-Verordnung, muss von allen Dublin-Staaten angewendet werden. Der Bundesrat ist sich allerdings bewusst, dass eine konsequente Anwendung dieser Verordnungen zur Folge hat, dass beispielsweise Italien und Griechenland für unverhältnismässig viele Asylsuchende zuständig sind. Deshalb setzt sich der Bundesrat für eine faire und solidarische Verteilung von Asylsuchenden im Dublin-Raum ein und nimmt daher auch freiwillig am ersten Umverteilungsprogramm der EU teil.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Darüber hinaus wendet die Schweiz in Einzelfällen auch das in der Dublin-Verordnung vorgesehene Selbsteintrittsrecht (Souveränitätsklausel) an. In diesen Fällen tritt das Staatssekretariat für Migration auf ein Asylgesuch ein, obwohl ein anderer Dublin-Staat dafür zuständig wäre.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am 18. September 2015 ermächtigt, der EU nach Rücksprache mit den Kantonen auch die Teilnahme am zweiten Programm zuzusichern. Da die Umsetzung des ersten Umverteilungsprogramms andauert, wurde der Beschluss zur Teilnahme an einem allfälligen zweiten Programm bislang nicht konkretisiert. Deshalb können zum heutigen Zeitpunkt keine konkreten Angaben zu Umfang und Zeitplan der Teilnahme der Schweiz am zweiten EU-Umverteilungsprogramm gemacht werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Bundesrat beabsichtigt, das neue Resettlement-Programm wie am 9. Dezember 2016 beschlossen umzusetzen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, die folgenden Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie sieht der Zeitplan aus für die Aufnahme der verbleibenden 500 Syrien-Flüchtlinge, die aufzunehmen sich die Schweiz im März 2015 verpflichtet hat?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie gedenkt die Schweiz ihr Versprechen einzulösen, das sie im Rahmen des europäischen Umverteilungsprogramms (Relocation-Programm) abgegeben hat, und die verbleibenden 1257 Personen im Verlauf der kommenden zehn Monate aufzunehmen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Hat die Schweiz die Absicht, im Rahmen des Relocation-Programms besonders verletzliche Personen aufzunehmen, wie dies Frankreich tut, insbesondere die unbegleiteten Minderjährigen von Como?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Sieht der Bundesrat keinen Widerspruch zwischen der Verpflichtung der Schweiz zur Umverteilung Asylsuchender, namentlich solcher aus Italien, und dem Umstand, dass die Schweiz einen besonderen Eifer an den Tag legt bei Dublin-Rückschaffungen, und zwar zu einem grossen Teil nach Italien?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wann wird der Bund den Schleier lüften über der Zahl der Personen, die im Rahmen des zweiten europäischen Umsiedlungsprogramms aufgenommen werden sollen, und über dem Zeitplan?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Kann der Bundesrat uns versichern, dass er die 2000 syrischen Flüchtlinge, zu deren Aufnahme er sich am 9. Dezember verpflichtet hat, nicht wieder bei einem anderen Kontingent in Abzug bringen wird, wie er das in der Vergangenheit auch schon gemacht hat?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Beteiligung der Schweiz an humanitärer Nothilfe. Stand der Dinge und Zeitplan</value></text></texts><title>Beteiligung der Schweiz an humanitärer Nothilfe. Stand der Dinge und Zeitplan</title></affair>