{"id":20165083,"updated":"2023-07-28T05:34:15Z","additionalIndexing":"55","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":3092,"gender":"m","id":4172,"name":"Salzmann Werner","officialDenomination":"Salzmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-03-07T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5002"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-03-14T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1457305200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1457910000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3092,"gender":"m","id":4172,"name":"Salzmann Werner","officialDenomination":"Salzmann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"16.5083","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Rechtsgrundlage für den Einkommensvergleich ist Artikel 5 Absatz 1 des Landwirtschaftsgesetzes. Dieser hält klar fest, dass für den Einkommensvergleich nur wirtschaftlich leistungsfähige Betriebe herangezogen werden sollen. Der Vergleich bezieht sich gemäss der Botschaft zur Agrarpolitik 2002 auf eine Auswahl von buchführenden Betrieben mit guten ökonomischen Resultaten. Deshalb wird der Vergleich auf der Basis des obersten Quartils durchgeführt.<\/p><p>2. Das kann nicht bestätigt werden: Die erwähnte Differenz von 10 000 Franken zwischen den Einkommen aller Betriebe und jenen der Buchhaltungsbetriebe stammt aus einer Voruntersuchung aus dem Jahr 2009. Dabei basierte die Auswertung der Buchhaltungen für den Einkommensvergleich auf Buchhaltungsabschlüssen von nicht zufällig ausgewählten Landwirtschaftsbetrieben. Agroscope hat mittlerweile die methodischen Grundlagen für den neuen Einkommensvergleich erarbeitet. Neu wird ab dem Buchhaltungsjahr 2015 der Vergleich auf der Basis von Finanzbuchhaltungen zufällig ausgewählter Betriebe vorgenommen. Auf dieser Basis wird im September 2016 Agroscope die Einkommen von 2015 publizieren und dabei auch die Auswirkung der methodischen Umstellung aufzeigen können.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Auf welchen Grundlagen basiert die Praxis, dass nur 750 Buchhaltungen von den insgesamt 3000 Testbetrieben als Basis für den Einkommensvergleich mit vergleichbaren nichtlandwirtschaftlichen Einkommen herangezogen werden?<\/p><p>2. Können Sie bestätigen, dass der Durchschnitt der Einkommen aller Betriebe (gemäss Finanzbuchhaltungen) pro Jahr rund 10 000 Franken unter dem Durchschnitt der Buchhaltungsbetriebe liegt, die von Agroscope in die Auswertung einbezogen werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Artikel 5 Absätze 1 und 2 des Landwirtschaftsgesetzes. Nichtnachvollziehbare Auslegung durch den Bundesrat"}],"title":"Artikel 5 Absätze 1 und 2 des Landwirtschaftsgesetzes. Nichtnachvollziehbare Auslegung durch den Bundesrat"}