﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20165370</id><updated>2023-07-28T05:17:37Z</updated><additionalIndexing>09;04;1216</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Fra.</abbreviation><id>14</id><name>Fragestunde. Frage</name></affairType><author><councillor><code>2785</code><gender>m</gender><id>4082</id><name>Guhl Bernhard</name><officialDenomination>Guhl</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion BD</abbreviation><code>BD</code><id>136</id><name>Fraktion BD</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-09-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5005</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-09-19T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-09-14T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-09-19T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2785</code><gender>m</gender><id>4082</id><name>Guhl Bernhard</name><officialDenomination>Guhl</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion BD</abbreviation><code>BD</code><id>136</id><name>Fraktion BD</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.5370</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die von Ihnen erwähnte Person ist wegen Unterstützung der Terrororganisation "Islamischer Staat" verurteilt worden. In Anrechnung der Untersuchungshaft wurde sie vorzeitig bedingt aus der Haft entlassen. Wegen Gefährdung der inneren und äusseren Sicherheit der Schweiz hat das Bundesamt für Polizei (Fedpol) am 12. Juli 2016 gestützt auf das Ausländergesetz die Ausweisung verfügt. Um die Ausweisung aus der Schweiz möglichst rasch zu vollziehen, wurde einer Beschwerde gegen diese Verfügung zudem die aufschiebende Wirkung entzogen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gegen die Ausweisungsverfügung und den Entzug der aufschiebenden Wirkung wurde beim EJPD Beschwerde erhoben. Das EJPD hat die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt, da vor einer Ausweisung das völkerrechtlich vorgegebene Refoulementverbot geprüft werden muss. Das heisst, die erwähnte Person kann und darf nur dann ausgewiesen werden, wenn ihr im Heimatstaat keine Gefahr für Leib und Leben oder unmenschliche Behandlung droht. Die Beschwerde gegen die Ausweisungsverfügung wurde vom EJPD noch nicht beurteilt, das entsprechende Verfahren läuft noch.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Gestützt auf den Ausweisungsentscheid des Fedpol hat das zuständige Migrationsamt des Kantons Aargau, wo die Person Wohnsitz hat, am 13. Juli 2016 die Ausschaffungshaft angeordnet. Dagegen wurde ebenfalls Beschwerde erhoben. Das Bundesgericht hat diese Beschwerde am 6. September 2016 wegen fehlenden Haftgründen gutgeheissen. Die Person musste deshalb am 7. September 2016 aus der Ausschaffungshaft entlassen werden. Das Bundesgericht hat sich dabei nicht zur Frage geäussert, ob die Person eine Gefahr für die innere und äussere Sicherheit der Schweiz darstellt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach seiner Entlassung sind die Behörden des Wohnsitzkantons für diese Person zuständig. Diese stehen mit ihm in Kontakt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ein Iraker aus Baden, der den IS offensichtlich unterstützt, indem er z. B. eine Facebook-Seite für den IS einrichtete, kann gemäss Medienberichten vom 14. September 2016 aufgrund von Zwist im Justiz- und Polizeidepartement nicht ausgeschafft werden. Während das Fedpol zu Recht wollte, dass er sich nicht mehr hätte gegen eine Ausschaffung wehren können, habe der Rechtsdienst einen Rekurs gutgeheissen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Wie verlief dieser Fall konkret?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;- Wie wird sichergestellt, dass der Mann keine Gefahr für die Schweiz wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>IS-Unterstützer kann nicht ausgeschafft werden</value></text></texts><title>IS-Unterstützer kann nicht ausgeschafft werden</title></affair>