{"id":20165581,"updated":"2023-07-28T04:59:26Z","additionalIndexing":"15;2446","affairType":{"abbreviation":"Fra.","id":14,"name":"Fragestunde. Frage"},"author":{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-07T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5006"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-12-12T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1481065200000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1481497200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.5581","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Regelungen zu den kantonalen Statusgesellschaften werden international nicht mehr akzeptiert. Aus diesem Grund wird der Bundesrat bei einer Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III - wie bereits in der Antwort zur Frage 16.5481 erwähnt - rasch beginnen, an einer neuen Vorlage zu arbeiten. In einem ersten Schritt müsste eine politische Wertung der Gründe, die zur Ablehnung der Unternehmenssteuerreform III geführt haben, stattfinden. Auf dieser Basis könnte in Zusammenarbeit mit den Kantonen eine neue Vorlage erarbeitet werden. Die Erfahrung zeigt, dass eine Steuerreform ab dem Zeitpunkt ihrer Initialisierung bis zur Verabschiedung im Parlament und zum Ablauf der Referendumsfrist je nach Komplexität rund drei bis fünf Jahre benötigt. Es ist davon auszugehen, dass die Unternehmenssteuerreform III zu den komplexeren Themen gehört. Wenn eine Reform Änderungen des Steuerharmonisierungsgesetzes beinhaltet, wovon vorliegend auszugehen ist, wird den Kantonen traditionsgemäss eine Übergangsfrist von rund zwei Jahren eingeräumt, um die erforderlichen Anpassungen im kantonalen Recht vorzunehmen. Eine neue Vorlage dürfte daher frühestens im Jahre 2022 in Kraft treten.<\/p><p>Vor diesem Hintergrund wäre damit zu rechnen, dass es auf internationaler Ebene zu Reaktionen gegenüber der Schweiz käme, mit negativen Auswirkungen auf den Standort und damit auf Arbeitsplätze, Investitionen und Steuereinnahmen für Bund, Kantone und Gemeinden.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Auf die Frage 16.5481 nach der Dauer der Erarbeitung einer neuen Vorlage bei einem Nein zur Unternehmenssteuerreform III antwortete der Bundesrat, es würden \"einige Jahre verstreichen, bis eine neue Lösung gefunden werden könnte\". Bürokratie und Schlamperei feiern Urständ, müsste man sagen, wenn man diese Antwort zum Nennwert nehmen wollte. Alle Elemente einer Neuordnung sind berechnet und dokumentiert.<\/p><p>Wie sieht der Zeitplan des Bundesrates nach einem Nein konkret aus?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Unternehmenssteuerreform III. Neue Vorlage nach einem Nein"}],"title":"Unternehmenssteuerreform III. Neue Vorlage nach einem Nein"}