{"id":20170312,"updated":"2026-05-20T01:53:00Z","additionalIndexing":"2811;24;04","affairType":{"abbreviation":"Kt. 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Anhebung der Integrationspauschale<\/p><p>Die Entwicklungen im Migrationsbereich stellen die Kantone vor grosse Herausforderungen. In jüngster Zeit flüchteten viele junge Personen in die Schweiz, deren Bildung und berufliche Qualifikation oft nicht den Anforderungen des hiesigen Arbeitsmarkts entsprechen oder nicht mit dem schweizerischen Bildungssystem kompatibel sind. Die heute vom Bund an die Kantone einmalig ausbezahlte Integrationspauschale von 6000 Franken pro Person deckt nicht einmal die Kosten für die von den Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen benötigten Sprachkurse, wie die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK), die Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) und die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) im Jahr 2016 aufgrund von Kostenerhebungen in allen Kantonen ermittelt haben. Für die systematische Integrationsförderung sämtlicher Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen fallen bei den Kantonen rund 18 000 Franken pro Kopf an (Medienmitteilung der KdK vom 6. März 2017). Auch die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) hat im Januar 2017 ein Positionspapier \"Arbeit statt Sozialhilfe\" veröffentlicht und eruiert aufgrund des hohen Bedarfs an spezifischen Qualifizierungsprogrammen ebenfalls einen massiven finanziellen Mehrbedarf. Gelingt es den Kantonen und Gemeinden nicht, die Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen bis zum Kostenersatzende sozial und beruflich zu integrieren, fallen - am Beispiel des Kantons Aargau - insbesondere den Gemeinden hohe Mehrkosten in der Sozialhilfe an.<\/p><p>b. Übernahme der vollen ungedeckten Kosten für anerkannte Flüchtlinge während sieben Jahren, ausgehend vom Entscheidungszeitpunkt über den Asylantrag durch die Bundesbehörden<\/p><p>Das Asylgesetz (AsylG) regelt, dass der Bund für anerkannte Flüchtlinge mit Ausländerausweis B während längstens fünf Jahren ab Einreichung des Asylgesuchs die Kosten übernimmt. Für vorläufig Aufgenommene mit Ausländerausweis F wird vom Bund während längstens sieben Jahren ab Einreise in die Schweiz der Kostenersatz erstattet. Der gesamte Integrationsprozess bis zur erfolgreichen Integration in den Arbeitsmarkt dauert insbesondere bei bildungsfernen Personen in der Regel längere Zeit. Erfahrungen aus den Kantonen zeigen, dass sehr oft mit einer Dauer von drei bis fünf Jahren ab Einreise in die Schweiz zu rechnen ist, bevor eine Berufsausbildung begonnen oder eine Stelle im Arbeitsmarkt (oft Teilzeit) gefunden werden kann. Vorgelagert benötigen diese Personen gute Kenntnisse der Landessprache. Gemäss Statistik des Staatssekretariats für Migration per 31. Dezember 2016 verfügen im Kanton Aargau 31,1 Prozent der anerkannten Flüchtlinge im erwerbsfähigen Alter nach einer Aufenthaltsdauer zwischen vier und fünf Jahren in der Schweiz über einen Arbeitsvertrag. Im Vergleich haben 54,2 Prozent der erwerbsfähigen vorläufig aufgenommenen Ausländer zwischen sechs und sieben Jahren nach Einreise einen Arbeitsvertrag. Da der Integrationsprozess auch bei anerkannten Flüchtlingen nicht minder lang dauert wie bei den vorläufig Aufgenommenen, ist es angezeigt, die Kostenersatzdauer auch bei den anerkannten Flüchtlingen auf sieben Jahre zu verlängern. Für die Dauer der Kostentragungspflicht des Bundes soll neu derjenige Zeitpunkt massgebend sein, in dem die Kantone gestützt auf den entsprechenden positiven Entscheid der Bundesbehörden mit der Integrationsförderung beginnen können. Ausgangspunkt für die Frist von sieben Jahren soll also nicht mehr der Zeitpunkt der Einreise respektive der Zeitpunkt der Einreichung des Asylgesuchs sein, sondern der Entscheidungszeitpunkt über den Asylantrag durch die Bundesbehörden. Denn erst dann geht auch tatsächlich die Verantwortung für eine rasche und nachhaltige Integration auf die Kantone über.<\/p><p>c. Einführung einer besonderen kostendeckenden Pauschale für unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA)<\/p><p>Die Zahl der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) ist in der Schweiz, und somit auch im Kanton Aargau, in den letzten Jahren stark gestiegen. Die UMA-Plätze sind kostenintensiv, da an Schutz, Unterbringung und Betreuung höhere Anforderungen gestellt werden. Die SODK hat hierzu 2016 entsprechende Empfehlungen formuliert, die auch vom Bund anerkannt werden. Im Kanton Aargau kostet ein UMA-Platz durchschnittlich über 4000 Franken pro Monat. Die Globalpauschale in der Höhe von rund 1500 Franken deckt somit nur einen Teil der Kosten. Es entsteht eine Finanzierungslücke in der Höhe von rund 2500 Franken pro UMA und Monat.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Aargau folgende Standesinitiative ein:<\/p><p>Der Kanton Aargau fordert den Bund auf, das Asyl- und Ausländerrecht so zu ändern, dass der Bund eine kostendeckende Integrationspauschale ausrichtet und die vollen ungedeckten Kosten nicht nur für vorläufig Aufgenommene, sondern auch für anerkannte Flüchtlinge während sieben Jahren, ausgehend vom Entscheidungszeitpunkt über den Asylantrag durch die Bundesbehörden, übernimmt. Für die unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) ist eine besondere, kostendeckende Pauschale einzuführen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Für eine höhere Kostenbeteiligung des Bundes im Asylbereich"}],"title":"Für eine höhere Kostenbeteiligung des Bundes im Asylbereich"}