{"id":20170440,"updated":"2024-04-10T17:32:54Z","additionalIndexing":"2841;15;55;28","affairType":{"abbreviation":"Pa. 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Doch 31 Prozent der Schweizer Bevölkerung haben bereits mindestens einmal im Leben Hanf konsumiert. Man geht von rund 300 000 regelmässigen Hanfkonsumentinnen und -konsumenten aus, trotz Verbot und Bestrafung. 45 700 Verzeigungen und Bussen musste die Polizei 2015 wegen Hanfbesitz verteilen. Dies alles verursacht hohe Kosten, untergräbt die Glaubwürdigkeit der Prävention und generiert einen florierenden Schwarzmarkt mit unkontrollierter Ware und ohne Besteuerung.<\/p><p>Nicht nur bei uns, sondern weltweit gelangen daher immer mehr Staaten wie jüngst Kanada, die Niederlande oder Südafrika zur Einsicht, dass die Entkriminalisierung von Hanfprodukten und eine klare Regelung von Anbau, Handel und Konsum sinnvoll und vernünftig sind. Es ist daher an der Zeit, dass die Schweiz ihre bis anhin kohärente Drogenpolitik fortsetzt, indem sie ein eigenes Hanfgesetz schafft, das die Verbotsregelungen im Umgang mit Hanf im Betäubungsmittelgesetz ablöst. Ein neues Hanfgesetz müsste insbesondere folgende Bereiche regeln:<\/p><p>1. Produktion, Handel und Verkauf mit Eintrag in ein Hanfhandelsregister;<\/p><p>2. Qualitätskontrolle und Lizenzabgaben;<\/p><p>3. Prävention und Jugendschutz;<\/p><p>4. Einbettung als Produktionszweig in die Schweizer Berglandwirtschaft;<\/p><p>5. Forschung und Anwendung für medizinische Zwecke;<\/p><p>6. Bundessteuer analog Tabakgesetzgebung und Gewinnabschöpfung für die Sozialversicherungen.<\/p><p>Durch den illegalen Handel mit Hanf entgehen der öffentlichen Hand heute Steuereinnahmen von schätzungsweise 300 bis 600 Millionen Franken jährlich. Beim Verkaufspreis von 10 bis 20 Schweizerfranken pro Gramm umfasst der Hanfmarkt in der Schweiz etwa ein Volumen von 500 Millionen bis 1 Milliarde Franken. Bund und Kantone müssen heute für den Kostenaufwand der Strafverfolgungsbehörden im Umfang von 200 Millionen Franken aufkommen.<\/p><p>Während der Staat den Kampf gegen den Hanfhandel und den Konsum finanzieren muss, floriert der Schwarzmarkt. Die Konsumrate bleibt konstant. Ländervergleiche zeigen die Wirkungslosigkeit der verschiedenen Prohibitionspolitiken. Die Kriminalisierung von schätzungsweise 300 000 Menschen, die in der Schweiz regelmässig Hanf konsumieren, ist kontraproduktiv. Und es ist auch gesundheitsgefährdend: Auf dem Schwarzmarkt werden immer mehr gestreckte und pestizidverseuchte Produkte angeboten, denn weder die Qualität noch der THC-Gehalt sind bekannt.<\/p><p>Durch die Prohibition sind Hanf und seine Produkte zu einem sehr lukrativen illegalen Geschäft geworden. Der Konsum ist vor allem für Jugendliche riskant, weil Hanf wie Alkohol die persönliche Entwicklung beeinträchtigen können. Daher muss die Abgabe und Zugänglichkeit für Minderjährige verboten bleiben, ebenso wie es ein Werbeverbot braucht.<\/p><p>Die Hanfpflanze ist auch pharmakologisch interessant und birgt ein grosses Potenzial für die Forschung und die medizinische Anwendung.<\/p><p>Regulierungsmodelle funktionieren dann, wenn sie den gesellschaftlichen Wandel begleiten, von der Mehrheit der Bevölkerung verstanden und akzeptiert werden, mit vernünftigem Aufwand und Nutzen umgesetzt und nach den neuesten Erkenntnissen optimiert werden. Davon ausgehend lassen sich zwei Politikbereiche kombinieren: die neue Hanfpolitik und die Agrarpolitik. Hanf kann für den lnlandkonsum von den Bauernfamilien mit vergleichbaren Lizenzen wie für die gebrannten Wasser produziert werden. Die Erlaubnis zum Hanfanbau setzt den Eintrag ins Hanfhandelsregister der Bundesbehörden voraus. Eine solche Regulierung entspricht einer typisch \"helvetischen\" Ordnung: Unternehmerische Freiheit mit staatlichen Lizenzen statt Subventionen, Strukturförderung im Berggebiet mit Schweizer Bioqualität sowie strikter Kinder- und Jugendschutz, zusätzliches Steuersubstrat für die Sozialversicherungen und Prävention unter dem Primat der Selbstverantwortung für Erwachsene.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:<\/p><p>Es ist ein Bundesgesetz zur umfassenden Regulierung von Hanf (Cannabis) auszuarbeiten, das den Anbau, Handel, Konsum, Jugendschutz und die Besteuerung regelt.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Bundesgesetz zur Hanfregulierung (neues Schweizer Hanfgesetz)"}],"title":"Bundesgesetz zur Hanfregulierung (neues Schweizer Hanfgesetz)"}