{"id":20170464,"updated":"2024-04-10T17:28:24Z","additionalIndexing":"09;04;1216","affairType":{"abbreviation":"Pa. 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Diese Anforderung ist im Zusammenhang mit dem Fall \"Daniel M.\" zweifellos gegeben. <\/p><p>Nach dem Publikwerden des Falls \"Daniel M.\" haben die verschiedenen mutmasslich beteiligten Akteure alle versucht, die Affäre im für sie besten Licht darzustellen. Sowohl die Anwälte von Daniel M., der NDB als auch die Bundesanwaltschaft respektive die AB-BA haben je sich widersprechende Versionen des Falls dargestellt. Der Chef des Nachrichtendienstes, aber auch Bundesrat Maurer stellten den Auslandeinsatz von Daniel M. entgegen der geltenden Rechtslage als legal dar und unterstellten, dass dieser auch mit Zustimmung des parlamentarischen Aufsichtsgremiums, der GPDel, erfolgt sei. Die damalige Vizepräsidentin der GPDel, Corina Eichenberger, sowie Bundesrat Maurer bestätigten dies gegenüber den Medien. Die GPDel kündigte aber später aufgrund ihrer Aussage den Rücktritt ihrer Vizepräsidentin aus der GPDel an und beschloss an ihrer Sitzung vom 24. Mai 2017 auch, den Fall \"Daniel M.\" im Rahmen einer Inspektion vertiefter zu untersuchen. <\/p><p>Die GPDel kann allerdings als Organ eine Aufklärung des gesamten Fragekomplexes nicht mehr glaubwürdig vornehmen, nachdem einzelne Mitglieder der GPDel sich bereits öffentlich mit widersprüchlichen Angaben zur Affäre positioniert haben und gemäss verschiedenen Quellen in den Medien die GPDel den Einsatz von Daniel M. selber gutgeheissen hat. Im Fokus der Untersuchung müssen nicht nur die BA, BKP\/Fedpol und der NDB, sondern auch das Funktionieren der parlamentarischen Kontrolle stehen. Die GPDel als von der Untersuchung mit betroffenes Organ ist daher nicht geeignet, diese Untersuchung, welche auch sie selbst betrifft, ohne jeglichen Anschein einer gewissen Befangenheit vorzunehmen.<\/p><p>Die nachrichtendienstliche Tätigkeit widerspricht durch ihre Sonderkompetenzen und Geheimhaltungspflichten den sonst üblichen Grundsätzen des staatlichen Handelns (Transparenz, Überprüfbarkeit usw.). Sie muss in einem demokratischen Staat deshalb besonders hohen Anforderungen an Rechtmässigkeit und Kontrolle gerecht werden. Sind diese Anforderungen nicht erfüllt, dann kommt es zu einem grundsätzlichen Vertrauensverlust in eine Behörde, die von ihrer Definition her im Geheimen agieren muss. Eine PUK ist deshalb das richtige Instrument, um mit grösstmöglicher Öffentlichkeit und Transparenz und mit einer breiten politischen Abstützung durch die Beteiligung aller Parteien an der Untersuchung das Vertrauen in die staatlichen Institutionen zu erhalten oder wiederherzustellen.<\/p>"},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische Initiative ein:<\/p><p>Einsetzung einer Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK) zur Aufarbeitung des Falls \"Daniel M.\".<\/p><p>Die PUK soll insbesondere folgende Fragenkomplexe aufarbeiten:<\/p><p>1. Rechtmässiges Handeln des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB): Hat der NDB die gültigen gesetzlichen Grundlagen eingehalten (z. B. keine Wirtschaftsspionage im Ausland)? Hat der NDB versucht, durch Beeinflussung und Fehlinformation von Parlamentarierinnen und Parlamentariern und insbesondere Mitgliedern der GPDel in der Öffentlichkeit einen falschen Eindruck von den Vorgängen zu erwecken?<\/p><p>2. Kontrolle durch den Bundesrat: Hat der Bundesrat den Einsatz von Daniel M. gutgeheissen? Aufgrund welcher rechtlichen Grundlagen? Hat er die Einhaltung des gesetzlichen Rahmens durchgesetzt (z. B. keine Auslandeinsätze gegen Wirtschaftsspionage)?<\/p><p>3. Kontrolle durch das Parlament: Wurde die GPDel als Kontrollinstanz rechtzeitig und umfassend informiert? Hat sie den gesetzlichen Grundlagen Nachachtung verschafft? Hat sie den Einsatz sachgerecht, umfassend und mit der gebotenen Unabhängigkeit als Aufsichtsorgan begleitet? Hatte sie die nötigen Informationen dazu?<\/p><p>4. Rolle von Bundeskriminalpolizei (BKP)\/Fedpol und Zusammenarbeit von BKP\/Fedpol und NDB: Haben BKP\/Fedpol Aufträge an den NDB erteilt? Haben sie damit Einschränkungen der StPO zu umgehen versucht? Wären durch den NDB ausserhalb der Rahmenbedingung der StPO beschaffte Beweismittel in einem Strafprozess überhaupt verwertbar gewesen? Haben sich BKP\/Fedpol gesetzeskonform verhalten?<\/p><p>5. Rolle der Bundesanwaltschaft: Die Bundesanwaltschaft (BA) hat laut einem vorläufigen Bericht der Aufsichtsbehörde der Bundesanwaltschaft (AB-BA) ihr Strafverfahren gegen Vertreter deutscher Steuerbehörden unabhängig vom Nachrichtendienst des Bundes (NDB) eröffnet. Ist dies zutreffend? War die Weitergabe von ungeschwärzten Dokumenten, welche die Identität und die angeblichen Aktivitäten von Daniel M. im Auftrag des NDB offenlegten, notwendig, rechtmässig und mit dem Schutz nationaler Interessen vereinbar?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Parlamentarische Untersuchungskommission im Fall Daniel M. Nachrichtendienst, Strafverfolgungsbehörden und parlamentarische Kontrolle"}],"title":"Parlamentarische Untersuchungskommission im Fall Daniel M. Nachrichtendienst, Strafverfolgungsbehörden und parlamentarische Kontrolle"}