{"id":20171000,"updated":"2025-06-24T22:13:01Z","additionalIndexing":"34;04","affairType":{"abbreviation":"DA","id":19,"name":"Dringliche Anfrage"},"author":{"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-01T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5007"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2017-03-10T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1488322800000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1489100400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2652,"gender":"f","id":1295,"name":"Graf-Litscher Edith","officialDenomination":"Graf-Litscher"},"type":"speaker"}],"shortId":"17.1000","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Ja. Dies hat der Bundesrat stets festgehalten, und dies gilt auch im digitalen Zeitalter.<\/p><p>2. Die Medienbranche befindet sich weiterhin in einem tiefgreifenden Strukturwandel, dessen Ende derzeit nicht absehbar ist. Die Zuwendung des Publikums und der Werbewirtschaft zu den Online-Medien hat sich verstärkt, insbesondere zulasten der Printmedien. Beim Print kommt hinzu, dass sich die Gratispendlerzeitungen als reichweitenstärkste und dementsprechend attraktivste Werbeplattformen innerhalb der Mediengattung etabliert haben und den Abonnementszeitungen ebenfalls wichtige Mittel entziehen. Der Bundesrat sieht mangels verfassungsrechtlicher Grundlagen weiterhin von direkten Fördermassnahmen zugunsten einzelner Printmedien ab; er will stattdessen in erster Linie den Qualitätsjournalismus in den elektronischen Medien, inklusive Online-Medien, stärken und fördern.<\/p><p>3. Je nach Mediengattung gelten unterschiedliche Konzentrationsbestimmungen. Die Konzentrationsregulierung bei den Print- und Online-Medien erfolgt in erster Linie über die Fusionskontrolle des Kartellgesetzes (KG; SR 251). Entscheidendes Kriterium ist aber die Markt- und nicht die Meinungsmacht. Die Wettbewerbskommission (Weko) kann zum Beispiel einen Zusammenschluss untersagen, wenn eine marktbeherrschende Stellung, durch die wirksamer Wettbewerb beseitigt werden kann, begründet oder verstärkt wird; zusätzlich müssen dabei auch die weiteren Voraussetzungen von Artikel 10 Absatz 2 KG erfüllt sein. Das Kartellgesetz kennt ex ante auch keine Mittel gegen regionale Konzentrationszunahmen, die durch das Verschwinden von Medienunternehmen entstehen. Weiter werden im Rahmen der sogenannten \"failing company defence\" Wettbewerbseinschränkungen hingenommen, falls die Ablehnung einer angemeldeten Transaktion zum wirtschaftlich bedingten Verschwinden eines Unternehmens führen würde. <\/p><p>Das Parlament hat es bei der Kartellgesetzrevision von 2003 abgelehnt, die Vorschriften für Unternehmenszusammenschlüsse bei Medienunternehmen zu verschärfen. Zu den damaligen Vorschlägen vgl. die Botschaft vom 7. November 2001 (BBl 2002 2022).<\/p><p>Im Bereich Radio und Fernsehen gibt es spezifische Bestimmungen für konzessionierte Medien und Massnahmen bei einer Gefährdung der Angebots- und Meinungsvielfalt (Art. 74 RTVG). Für konzessionierte Medien besagt die sogenannte 2-und-2-Regel, dass ein Veranstalter beziehungsweise das Unternehmen, dem er gehört, maximal zwei Fernseh-Konzessionen und zwei Radio-Konzessionen erwerben kann (Art. 44 Abs. 3 RTVG); SR 784.40). Zu beachten ist, dass die KVF-N unlängst eine Motion (17.3007) zur Streichung dieser Bestimmung eingereicht hat. <\/p><p>4. Aufgrund verfassungsrechtlicher Vorgaben konzentrieren sich die Möglichkeiten des Bundesrates auf die elektronischen Medien. Der Bundesrat wird sich in diesem Rahmen auch weiterhin für eine Versorgung der Bevölkerung in allen Sprachregionen mit gleichwertigen, qualitativ hochstehenden und sachgerecht informierenden Medienangeboten einsetzen. Er hat in seinem \"Bericht zur Überprüfung der Definition und der Leistungen des Service public der SRG unter Berücksichtigung der privaten elektronischen Medien\" vom 17. Juni 2016 Vorschläge unterbreitet, wie er den sprachregionalen und lokalen\/regionalen Service public künftig fördern und stärken will. Unter welchen Bedingungen künftig auch Online-Medien einen Teil der regionalen Versorgung wahrnehmen sollen, wird im Rahmen der laufenden Vorarbeiten für ein neues Gesetz über elektronische Medien evaluiert.<\/p><p>5. Die aktuelle verfassungsrechtliche Grundlage ermöglicht eine direkte Finanzierung von Radio und Fernsehen aus dem Ertrag der Empfangsgebühren bzw. der Abgabe für Radio und Fernsehen. Gestützt auf Artikel 93 Absatz 1 BV können aber auch Fördermassnahmen zugunsten von anderen elektronischen Medien vorgesehen werden. Der Bundesrat hat in seinen Berichten zur Motion 12.3004 und zum Postulat 14.3298 in Aussicht gestellt, nach erfolgter Service-public-Diskussion im Parlament das RTVG zu einem Gesetz über elektronische Medien auszubauen. Dabei beabsichtigt er, neben der Unterstützung von Radios und Fernsehen die Förderung von journalistischen Angeboten auf Online-Medien auszudehnen.<\/p><p>Für eine direkte Förderung von Unternehmen der Lokal- und Regionalpresse fehlt hingegen die verfassungsrechtliche Grundlage. Verschiedene Anläufe zur Schaffung einer solchen Kompetenzbestimmung sind im Parlament gescheitert. Zulässig sind in diesem Bereich derzeit immerhin indirekte Massnahmen, vor allem die Zustellermässigung für Zeitungen und Zeitschriften (\"indirekte Presseförderung\"), die im Parlament breite Zustimmung geniesst, und ein tieferer Mehrwertsteuersatz.<\/p><p>6. Das Bundesamt für Justiz hat in einem Rechtsgutachten von 2004 zwar festgehalten, dass für die Finanzierung einer Stiftung zur Förderung der Schweizer Presse keine ausreichende Verfassungsgrundlage bestehe. Damals stand allerdings ein ganz konkretes Stiftungsmodell zur Diskussion, bei dem es in erster Linie um den Erhalt der Pressevielfalt ging. Die Stiftungsmodelle der Emek und der TA-Swiss zielen indessen in eine andere Richtung. Sie suchen nach Lösungen, um die Erosion der Werbeeinnahmen der Printmedien aufzuhalten bzw. zu kompensieren. Ob für ein derartiges Stiftungsmodell genügende verfassungsrechtliche Grundlagen bestehen, wäre näher abzuklären. Eine solche Verfassungsgrundlage vorausgesetzt, wären grundlegende Fragen hinsichtlich Inhalt, Auftrag, Organisation, Finanzierung und Gouvernanz der Stiftung in einem Ausführungsgesetz zu regeln. Dieser gesamte Rechtsetzungsprozess würde mehrere Jahre in Anspruch nehmen.<\/p><p>7. Die Mitarbeitenden der SRG sind in der ganzen Schweiz einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt. In der Westschweiz haben der Berufsverband der Medienschaffenden (Impressum) und der Verlegerverband (Médias Suisses) einen GAV unterzeichnet. Diesen GAV hat auch die überwiegende Mehrheit der konzessionierten privaten Lokalradios und Regionalfernsehen unterzeichnet. In der Deutschschweiz und im Tessin besteht mit Ausnahme der SRG kein GAV. Aus der Optik des Bundesrates liegt es auf der Hand, dass vorteilhafte Arbeitsbedingungen, namentlich auch eine solide journalistische Aus- und Weiterbildung sowie adäquate Löhne, zur Qualität im Journalismus beitragen. Eine Allgemeinverbindlicherklärung eines bestehenden GAV könnte nur auf Antrag aller involvierten Vertragsparteien erfolgen, sofern auch die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt wären.<\/p><p>8. Damit die Medien ihre Informations-, Integrations- und Meinungsbildungsfunktion in der Demokratie wahrnehmen können, müssen sie von den Bürgerinnen und Bürgern kompetent genutzt werden können. Die Plattform \"Jugend und Medien\" des Bundesamtes für Sozialversicherungen (BSV) nimmt Unterstützungs-, Informations- und Koordinationsaufgaben wahr. Das BSV bietet insbesondere Eltern, Lehr- und Betreuungspersonen über das Informationsportal Jugendundmedien.ch sowie diverse kostenlose Broschüren aktuelle Informationen und wertvolle Erziehungstipps. Das Angebot des BSV ergänzt die Aktivitäten der Kantone und Gemeinden, in deren Kompetenz die Bildung liegt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Qualitätsjournalismus, Vielfalt und Unabhängigkeit sind Voraussetzungen für unsere Demokratie. Qualitätsjournalismus lässt sich aber nicht mehr durch Inserate und Abonnementseinnahmen finanzieren. Kommerzialisierung und Monopolisierung schreiten voran. Qualität, Vielfalt, Recherche, Anbieter- und Meinungsvielfalt nehmen ab. Die Einstellung von \"L'Hebdo\" ist eine weitere Schwächung der Medienvielfalt.<\/p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Teilt er die Haltung, dass Qualitätsjournalismus eine unabdingbare Voraussetzung für eine funktionierende Demokratie ist?<\/p><p>2. Der Bundesrat hat in seinem Bericht zur Beantwortung des Postulates 09.3629 Folgendes festgehalten: \"Die Tendenz zur Konzentration und zur Verminderung der Anzahl Zeitungstitel prägt die Medienlandschaft in der Schweiz ... schon seit Jahren. Die Prognosen für die Zukunft lassen nicht erwarten, dass sich diese Tendenz abschwächen wird. Dies ist problematisch, denn solche Konzentration birgt die Gefahr einer übermässigen Akkumulation von Meinungsmacht.\" Trotz dieser Analyse hat er von Massnahmen abgesehen. Wie beurteilt er die Situation heute?<\/p><p>3. Welche Möglichkeiten der Konzentrationsregulierung existieren? Könnte diese griffiger ausgestaltet werden?<\/p><p>4. Wie kann die Versorgung der Bevölkerung in allen Landesteilen mit qualitativ guten, unabhängigen Medienerzeugnissen sichergestellt werden?<\/p><p>5. Welche Finanzierungsmassnahmen sind mit der bestehenden verfassungsrechtlichen Grundlage möglich?<\/p><p>Wie kann die Lokal- und Regionalpresse gestärkt werden? Welche Finanzierungsmöglichkeiten sind für lokale und regionale journalistische Online-Medien denkbar?<\/p><p>6. Emek und TA-Swiss schlagen eine Stiftung vor, die eine direkte Journalismusfinanzierung ermöglicht. Wie würde der Fahrplan aussehen, um eine solche zu realisieren? Was ist mit dem neuen Mediengesetz machbar?<\/p><p>7. Welchen Handlungsbedarf sieht er bei den Arbeitsbedingungen? Gibt es einen Zusammenhang zwischen Qualität und Arbeitsbedingungen? Kann sich der Bundesrat vorstellen, einen für die gesamte Medienbranche geltenden GAV für allgemeinverbindlich zu erklären?<\/p><p>8. Welche Massnahmen sind denkbar, um die Medienkompetenz der Bevölkerung zu stärken, insbesondere mit Blick auf die Trennung von Meinung und Fakten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Unsere Demokratie braucht eine starke vierte Gewalt"}],"title":"Unsere Demokratie braucht eine starke vierte Gewalt"}