{"id":20171010,"updated":"2025-06-24T22:17:19Z","additionalIndexing":"04;2811","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":3096,"gender":"f","id":4174,"name":"Steinemann Barbara","officialDenomination":"Steinemann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-16T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5007"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2017-05-10T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1489618800000+0100)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1494367200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3096,"gender":"f","id":4174,"name":"Steinemann Barbara","officialDenomination":"Steinemann"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"17.1010","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die von Volk und Ständen angenommene Vorlage der Einbürgerung für die dritte Ausländergeneration beinhaltet die Vereinfachung des Einbürgerungsverfahrens sowie die Übertragung der Verfahrens- und Entscheidkompetenz an den Bund für die in der Schweiz aufgewachsenen Personen der dritten Ausländergeneration. Inhaltlich wurde bereits im Rahmen der Totalrevision des Bürgerrechtsgesetzes vom 20. Juni 2014 (BüG; SR 141.0) festgelegt, dass sich die Integrationsleistungen der Einbürgerungswilligen an den allgemeinen Vorgaben der ordentlichen Einbürgerung zu orientieren haben. Damit wurde die Rechtsgrundlage geschaffen, um grundsätzlich nur gut integrierten Personen das Schweizer Bürgerrecht zu erteilen. Personen, welche Sozialhilfe beziehen, erfüllen die Einbürgerungsbedingungen in aller Regel nicht, weshalb ihnen das Bürgerrecht verwehrt werden kann. Vor diesem Hintergrund lassen sich die gestellten Fragen wie folgt beantworten:<\/p><p>1. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) wird den Volksentscheid vom 12. Februar 2017 im Einklang mit dem voraussichtlich ab 1. Januar 2018 geltenden Bundesrecht (Bundesverfassung; BüG; Bürgerrechtsverordnung, BüV; SR 141.01) umsetzen. Jedes Einbürgerungsgesuch wird mit Blick auf die effektiv erbrachten Integrationsleistungen gemäss den Kriterien des Bundesrechts beurteilt. Artikel 7 der Verfassung des Kantons Bern ist nicht direkt auf die erleichterten Verfahren anwendbar, welche ausschliesslich durch das Bundesrecht geregelt werden. Immerhin können die Kantone im Rahmen der Anhörung Antrag auf Ablehnung einer Einbürgerung stellen. Heisst das SEM das Einbürgerungsgesuch entgegen dem Ablehnungsantrag gut, kann der betreffende Kanton den Entscheid anfechten und durch das Bundesverwaltungsgericht überprüfen lassen.<\/p><p>2. Aufgrund der zivilrechtlichen Pflicht der Inhaber der elterlichen Sorge, für den Unterhalt aufzukommen, kann ein allfälliger Sozialhilfebezug nicht den Kindern angerechnet werden und ist deshalb für diese kein Einbürgerungshindernis. Minderjährige Gesuchstellende, die älter als 16 Jahre sind, werden aber nachweisen müssen, dass sie die Gestaltung einer sozialhilfeunabhängigen Zukunft durch eine solide Berufsausbildung in Angriff nehmen. Explizit verlangt die BüV, dass sich die Betroffenen im Zeitpunkt der Gesuchstellung oder der Einbürgerung in Aus- oder Weiterbildung befinden.<\/p><p>3. Gemäss BüV sind Einbürgerungen künftig ausgeschlossen, solange ein Eintrag im Strafregister besteht, der für das SEM einsehbar ist und kein Bagatelldelikt darstellt. Artikel 4 BüV enthält in diesem Zusammenhang detaillierte Regelungen betreffend eine Nichtbeachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie deren Folgen auf das Einbürgerungsgesuch. Demzufolge müssen künftig straffällig gewordene Personen mit einem Eintrag im Strafregister deutlich länger zuwarten, bis sie ein Einbürgerungsgesuch stellen können.<\/p><p>Des Weiteren ist zu beachten, dass Jugendstrafen nur in gravierenden Fällen im Strafregister eingetragen werden. Es rechtfertigt sich daher, dass die Einbürgerungsbehörden des Bundes bei jugendlichen Gesuchstellenden zusätzlich Auskünfte bei der Jugendanwaltschaft einholen lassen oder selbst einholen. Allenfalls eröffnete Strafverfahren werden im konkreten Einzelfall unter Berücksichtigung der rechtsstaatlichen Vorgaben (Verhältnismässigkeitsprinzip, Rechtsgleichheit, willkürfreie Ausübung des Behördenermessens usw.) geprüft und unter Berücksichtigung sämtlicher Umstände gewürdigt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Am 12. Februar 2017 hat der Souverän der Verfassungsänderung zur erleichterten Einbürgerung der dritten Generation zugestimmt. Dabei wurde der Stimmbevölkerung gesagt, es würden keine Personen eingebürgert, welche Sozialhilfe beziehen.<\/p><p>Sind die Eltern eines minderjährigen Gesuchstellers Sozialhilfebezüger, so wurde bisher in rot-grün dominierten Gemeinwesen die Ansicht vertreten, dass Kinder keine Schuld an der Sozialhilfeabhängigkeit ihrer Eltern treffen würde, entsprechend wurde ihr Gesuch positiv beschieden. Währenddessen ist in bürgerlichen Gemeinwesen in der gleichen Situation ein negativer Entscheid ergangen. In diesem Sinne hat 2010 ein minderjähriger Ausländer aus Wetzikon vor Bundesgericht gegen den abschlägigen Entscheid geklagt, die Richter in Lausanne haben den Entscheid der Gemeinde Wetzikon gestützt.<\/p><p>Die Stimmbürger des Kantons Bern haben 2014 einer Volksinitiative zugestimmt, wonach Personen, welche Sozialhilfe bezogen haben, erst nach der Rückzahlung dieser Leistungen bzw. erst nach einer Karenzfrist ein Gesuch um Einbürgerung stellen dürfen.<\/p><p>1. Wird der Bund diesen Volksentscheid für die von Artikel 24a des Bürgerrechtsgesetzes Betroffenen desavouieren?<\/p><p>2. Wie wird die Praxis diesbezüglich für minderjährige Sozialhilfebeziehende aussehen?<\/p><p>3. Wie lange hindern Jugendstrafen eine Einbürgerung?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Praxis der neuen erleichterten Einbürgerung"}],"title":"Praxis der neuen erleichterten Einbürgerung"}