﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20171030</id><updated>2025-06-24T22:14:21Z</updated><additionalIndexing>48;04</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>3063</code><gender>m</gender><id>4157</id><name>Bühler Manfred</name><officialDenomination>Bühler</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-05-04T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5008</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2017-06-28T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2017-05-04T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2017-06-28T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3063</code><gender>m</gender><id>4157</id><name>Bühler Manfred</name><officialDenomination>Bühler</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>17.1030</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Die Fernverkehrskonzession läuft zum Jahresende 2017 aus. Das heutige Fernverkehrsnetz ist historisch gewachsen. Bei der anstehenden Erneuerung dieser Konzession will das Bundesamt für Verkehr die Konzessionserteilung nun auf objektive Kriterien abstellen. Dazu hat es in Zusammenarbeit mit den Gemeinden und Kantonen die Wegleitung "Grundsätze und Kriterien für den Fernverkehr" erarbeitet. Mit dieser Wegleitung wird das Fernverkehrsnetz erstmals klar definiert auf der Basis von funktionellen Kriterien, die aus dem Raumkonzept Schweiz abgeleitet sind. Um als Fernverkehrslinie zu gelten, muss eine Linie mindestens zwei Handlungsräume gemäss dem Raumkonzept Schweiz miteinander verbinden und die Verkehrsverbindungen zwischen den gross- und mittelstädtischen Zentren oder den einwohnerstarken Agglomerationen und den metropolitanen Zentren gewährleisten. Die Linie La Chaux-de-Fonds-Biel verbindet zwei Zentren innerhalb eines gemeinsamen Handlungsraums (Jurabogen) und erschliesst kein metropolitanes Zentrum. Deshalb wäre diese Linie laut Wegleitung eigentlich dem Regionalverkehr zuzuteilen. Die Wegleitung zeigt einen Zielzustand und ist im Konzessionsverfahren ein Entscheidungselement unter mehreren. Konkrete Entscheide werden erst im Laufe des Verfahrens der Konzessionsvergabe getroffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Weil die beiden Städte im Kanton Neuenburg untereinander jedoch stärker verbunden sind als mit der Stadt Biel und weil die Verbindung kürzer und schneller ist, sieht die Wegleitung die Aufnahme der Verbindung Bern-Neuenburg-La Chaux-de-Fonds in das Fernverkehrsnetz vor. Für die Regio-Express-Linie Biel-La Chaux-de-Fonds besteht derzeit eine Mischkonzession zwischen dem Regional- und dem Fernverkehr. In Zukunft werden die Linien nur noch einer Verkehrsart zugeteilt. Damit entstehen einfache und klare Strukturen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Im Regionalverkehr wird das Angebot von den Kantonen und vom Bund definiert. Die Leistungen im Regionalverkehr werden im vorliegenden Fall von den Kantonen Bern und Neuenburg definiert. Finanziert wird dieses Angebot von den beiden Kantonen gemeinsam und mit den Abgeltungen des Bundes. Auf dieser Linie ist aus Sicht des Bundes kein Abbau von Leistungen vorgesehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Das Angebotskonzept für den Ausbauschritt 2025 der Eisenbahninfrastruktur sieht nach Abschluss der Arbeiten im Bahnhof Lausanne die Wiederaufnahme der Direktverbindung zwischen Basel und der Genferseeregion über Biel vor. Dies setzt jedoch voraus, dass die Perronverlängerungen im Bahnhof Lausanne wie geplant per Ende 2025 in Betrieb genommen werden können.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Schlag auf Schlag sind in den letzten Monaten verschiedene Neuigkeiten zum Eisenbahnverkehr im Berner Jura bekanntgeworden. Grosse Erleichterung löste einerseits die gute Nachricht aus, dass der Weissensteintunnel saniert werden soll. Getrübt wird das Bild andererseits durch vorgesehene Schliessungen von SBB-Billettschaltern, namentlich in Saint-Imier und La Neuveville, und durch die andauernde Ungewissheit über die Direktverbindung von der Genferseeregion über Moutier nach Basel. Als wäre das nicht genug, hat das Bundesamt für Verkehr kürzlich das Projekt einer Unterteilung des Fernverkehrs in ein Premiumnetz und ein Basisnetz in die Vernehmlassung gegeben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieses Projekt hätte zur Folge, dass die Linie Biel-La Chaux-de-Fonds, die heute von einer gemischten Konzession für Fern- und Regionalverkehr profitiert, in das Regionalverkehrsnetz zurückgestuft würde. Diese Linie ist landesweit die einzige, die so zurückgestuft würde, und es ist eine Verschlechterung des Angebots zu befürchten. Nun will aber das Vallon de Saint-Imier sein touristisches Angebot erheblich ausbauen, namentlich mit der baldigen Eröffnung eines Besucherzentrums der Schokoladenfabrik Camille Bloch in Courtelary, das jährlich rund 100 000 Besucherinnen und Besucher anlocken dürfte. Die Nutzung der Linie, die schon heute teilweise touristisch, aber auch für den Arbeits- und den Schulweg genutzt wird, dürfte somit zunehmen. Eine Verschlechterung des Angebots, beispielsweise die Streichung direkter Züge von und nach Courtelary, würde der angestrebten Entwicklung völlig zuwiderlaufen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dies alles erweckt den Eindruck, der Berner Jura werde in der Prioritätenordnung der Bahnpolitik des Bundes und bei den wirtschaftlichen Überlegungen der SBB vollständig beiseitegeschoben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Angesichts dessen ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Stellt die Tatsache, dass einzig die Linie Biel-La Chaux-de-Fonds von einer möglichen Zurückstufung betroffen ist, nicht eine offensichtliche Ungerechtigkeit dar?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Kann der Bundesrat garantieren, dass das Angebot dieser Linie hinsichtlich der Kadenz und direkter Verbindungen nicht vermindert wird, falls die Linie in den Regionalverkehr zurückgestuft wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Kann der Bundesrat garantieren, dass die direkte Verbindung zwischen Genf und Basel über Moutier nach Abschluss der Arbeiten im Bahnhof Lausanne wiederaufgenommen wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Geht der Berner Jura in der Bahnpolitik des Bundes und bei den SBB vergessen?</value></text></texts><title>Geht der Berner Jura in der Bahnpolitik des Bundes und bei den SBB vergessen?</title></affair>