{"id":20171044,"updated":"2025-06-24T22:13:03Z","additionalIndexing":"2811;10","affairType":{"abbreviation":"A","id":18,"name":"Anfrage"},"author":{"councillor":{"code":3013,"gender":"m","id":4098,"name":"Keller Peter","officialDenomination":"Keller Peter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-06-14T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5009"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2017-08-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1497391200000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1503439200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3013,"gender":"m","id":4098,"name":"Keller Peter","officialDenomination":"Keller Peter"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"17.1044","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Vom 1. Januar 2010 bis 30. Juni 2017 wurden in der Schweiz 187 832 Asylgesuche eingereicht.<\/p><p>2. In der genannten Zeitperiode hat die Schweiz bei 46 151 Personen gestützt auf Angaben aus der Eurodac-Datenbank ein Ersuchen zur Übernahme an einen Dublin-Staat, teilweise auch an verschiedene Dublin-Staaten für die gleiche Person, gestellt. Die Schweiz ersucht einen anderen Dublin-Staat konsequent um die Übernahme einer Person, wenn dies gestützt auf die Bestimmungen der Dublin-Verordnung möglich ist, d. h., nicht nur wenn die Person bereits in einem anderen Dublin-Staat registriert wurde (beispielsweise mit Fingerabdrücken in der Eurodac-Datenbank), sondern auch wenn andere Hinweise auf die Zuständigkeit dieses Dublin-Staates bestehen (wie beispielsweise verwandtschaftliche Beziehungen, Dokumente oder Aussagen der Asylsuchenden). Die blosse Durchreise durch einen Dublin-Staat führt hingegen nicht automatisch zu einer Zuständigkeit.<\/p><p>3. Vom 1. Januar 2010 bis 30. Juni 2017 wurden 87 761 Ersuchen um Übernahme an einen anderen Dublin-Staat gestellt.<\/p><p>4. Im gleichen Zeitraum wurde 57 375 Ersuchen zugestimmt, 23 387 Ersuchen wurden abgelehnt und rund 6500 Ersuchen abgeschrieben, weil diese Personen beispielsweise bereits über einen internationalen Schutzstatus im ersuchten Land verfügten. Die übrigen Ersuchen sind noch hängig.<\/p><p>5. Vom 1. Januar 2010 bis 30. Juni 2017 konnten bereits 25 253 Personen von der Schweiz in den zuständigen Dublin-Staat überstellt werden. Nach der Zustimmung eines angefragten Dublin-Staates auf ein entsprechendes Ersuchen hat die Schweiz grundsätzlich sechs Monate Zeit für die Überstellung der betroffenen Person in diesen Dublin-Staat. Diese Frist kann verlängert werden, wenn die Person untertaucht, sich im Strafvollzug befindet oder das Bundesverwaltungsgericht einer Beschwerde gegen die Überstellung die aufschiebende Wirkung erteilt. Die in der genannten Zeitperiode erfolgten 25 253 Überstellungen können somit nicht direkt in Bezug zu den 57 375 Zustimmungen der ersuchten Dublin-Staaten gesetzt werden. Kann eine Überstellung in den zuständigen Dublin-Staat, beispielsweise wegen Untertauchens der betroffenen Person, nicht erfolgen, bedeutet dies nicht in allen Fällen, dass die Schweiz für die Prüfung des Asylgesuchs zuständig wird. Ersucht nämlich ein anderer Dublin-Staat, weil in der Zwischenzeit die asylsuchende Person dort erneut ein Asylgesuch eingereicht hat, die Schweiz vor Ablauf der verlängerten Überstellungsfrist um Aufnahme, kann dieses Ersuchen von der Schweiz - gestützt auf die bereits erfolgte Zuständigkeitserklärung durch den ersten Dublin-Staat -abgewiesen werden.<\/p><p>Die Schweiz zählt im europäischen Vergleich zu den vollzugsstärksten Dublin-Ländern. So war die Schweiz gegenüber den anderen europäischen Staaten im Jahr 2015 derjenige Dublin-Staat mit den meisten Dublin-Überstellungen (vgl. <a href=\"https:\/\/www.easo.europa.eu\/annual-report\">https:\/\/www.easo.europa.eu\/annual-report<\/a> &gt; Annual Report on the Situation of Asylum in the European Union 2015, S. 29). Der Bundesrat teilt die Ansicht nicht, dass das Dublin-System für die Schweiz nicht funktioniert. Hingegen engagiert sich der Bundesrat auf europäischer Ebene für eine Weiterentwicklung des Dublin-Systems mit dem Ziel einer ausgewogeneren Verteilung von Schutzsuchenden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss Dublin-Abkommen kann die Schweiz jene Migranten, die bereits in einem anderen Dublin-Staat Asyl beantragt haben, dorthin überstellen. Da die Schweiz von Dublin-Staaten umgeben ist, könnten also theoretisch nur Flüchtlinge, die per Flugzeug in die Schweiz gelangt sind, nicht rücküberstellt werden. Wie es scheint, funktioniert dieses Verfahren entgegen allen Beteuerungen in der Praxis leider nicht.<\/p><p>Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie viele Asylgesuche wurden in der Schweiz seit 2010 bis heute gestellt?<\/p><p>2. Wie viele dieser Gesuche wurden von Migranten gestellt, die bereits in einem anderen Dublin-Staat registriert waren?<\/p><p>3. Wie viele Gesuche zur Übernahme von Dublin-Migranten stellte die Schweiz anderen Dublin-Staaten seit 2010 bis heute?<\/p><p>4. Wie viele dieser Gesuche wurden von den angefragten Staaten im gleichen Zeitraum akzeptiert?<\/p><p>5. Wie viele Überstellungen haben im gleichen Zeitraum tatsächlich stattgefunden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Funktioniert das Dublin-Verfahren?"}],"title":"Funktioniert das Dublin-Verfahren?"}