﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20171048</id><updated>2025-06-24T22:20:23Z</updated><additionalIndexing>48;52;1216</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>3045</code><gender>f</gender><id>4143</id><name>Ruiz Rebecca Ana</name><officialDenomination>Ruiz Rebecca</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-06-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5009</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2017-08-16T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2017-06-15T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2017-08-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3045</code><gender>f</gender><id>4143</id><name>Ruiz Rebecca Ana</name><officialDenomination>Ruiz Rebecca</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>17.1048</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Vollzug der Verkehrsregeln liegt in der Zuständigkeit der Kantone. Der Bundesrat verfügt daher über keine statistischen Auswertungen zu Geschwindigkeitsüberschreitungen. Er kann deshalb keine Aussagen zur Einhaltung der signalisierten Geschwindigkeit machen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Aus demselben Grund kann er nicht beurteilen, ob mit der Einführung von Tempo-30-Zonen vermehrt Sanktionen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgesprochen werden. Für den Bundesrat ist entscheidend, dass der Strassenraum entsprechend der signalisierten Höchstgeschwindigkeit gestaltet wird, damit die Fahrzeugführerinnen und Fahrzeugführer ohne Weiteres erkennen können, auf welcher Art Strasse sie unterwegs sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bund erlässt keine Empfehlungen zu den Kontrollzeitpunkten. Wird jedoch eine Tempo-30-Zone eingeführt, so sind die realisierten Massnahmen gemäss Artikel 6 der Verordnung vom 28. September 2001 über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen (SR 741.213.3) durch den Strasseneigentümer (Kanton oder Gemeinde) spätestens nach einem Jahr auf ihre Wirkung zu überprüfen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Eine Temporeduktion auf 30 Stundenkilometer auf Hauptstrassen ist in unserem Land ein vieldiskutiertes Thema. In einigen Fällen wurde die Umsetzung einer solchen Geschwindigkeitsbegrenzung weithin als eine erfolgreiche Gestaltung des öffentlichen Raums gefeiert, wie zum Beispiel in Köniz. Das Bundesamt für Strassen hat bei der Schweizerischen Vereinigung der Verkehrsingenieure und Verkehrsexperten auch einen Forschungsauftrag zu diesem Thema in Auftrag gegeben (SVI, 2015/004). In Lausanne läuft zurzeit ein Versuch, das Tempo auf einer Verkehrsachse, an der sich zahlreiche Wohnhäuser befinden und wo die Alarmwerte nach der Lärmschutzverordnung überschritten werden, zwischen 22 Uhr und 6 Uhr zu reduzieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Umsetzung dieser Massnahmen hat einige Fragen aufgeworfen, unter anderem, welche Strafen gegen Fahrzeuglenkerinnen und Fahrzeuglenker verhängt werden können, die schneller fahren als die vorgeschriebenen 30 Stundenkilometer. Insbesondere stellt sich diese Frage, wenn die Reduktion auf 30 Stundenkilometer gerade erst eingeführt wurde oder wenn sie nur während einer bestimmten Tageszeit, zum Beispiel nur während der Nacht, gilt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, anhand der bisherigen Erfahrungen mit Tempo-30-Zonen und Geschwindigkeitsbegrenzungen von 30 Stundenkilometern in städtischen Gebieten die folgenden Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wird die Höchstgeschwindigkeit bei einer Temporeduktion auf 30 Stundenkilometer, die entweder durch eine einfache Geschwindigkeitsbegrenzung oder durch die Einrichtung einer Tempo-30-Zone umgesetzt wird, im Allgemeinen eingehalten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Haben solche Temporeduktionen in der Vergangenheit zu einer bedeutenden Zunahme von Strafen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung geführt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Gibt der Bund Empfehlungen ab im Hinblick auf den besten Zeitpunkt, wann nach Einführung einer neuen Höchstgeschwindigkeit mit der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen begonnen werden soll?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Temporeduktion auf 30 Stundenkilometer innerorts und Strafen</value></text></texts><title>Temporeduktion auf 30 Stundenkilometer innerorts und Strafen</title></affair>