{"id":20171058,"updated":"2025-06-24T22:13:57Z","additionalIndexing":"52;48","affairType":{"abbreviation":"DA","id":19,"name":"Dringliche Anfrage"},"author":{"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-09-14T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5010"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[]},"federalCouncilProposal":{"date":"2017-09-29T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1505340000000+0200)\/","id":9,"name":"Eingereicht"},{"date":"\/Date(1506636000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[{"id":20173648,"priorityCode":"N","shortId":"17.3648"}],"roles":[{"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"},{"councillor":{"code":2585,"gender":"m","id":1138,"name":"Bäumle Martin","officialDenomination":"Bäumle"},"type":"speaker"}],"shortId":"17.1058","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Das Parlament hat in der Sommersession 2017 die Ratifikation des Übereinkommens von Paris genehmigt und gleichzeitig einem Reduktionsziel von 50 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 zugestimmt. Welche Anteile im Inland und Ausland zu erbringen sind, muss im revidierten CO2-Gesetz festgelegt werden und ist daher letztlich vom Parlament zu entscheiden. Der Bundesrat wird die entsprechende Botschaft voraussichtlich Ende Jahr verabschieden. Für die Vernehmlassung hatte der Bundesrat ein inländisches Reduktionsziel von mindestens 30 Prozent bis 2030 gegenüber 1990 vorgeschlagen.<\/p><p>3. Mit dem soeben eingeführten, weltweit harmonisierten Messverfahren (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP) für neue Fahrzeugtypen soll der Ausstoss sowohl von Schadstoffen als auch von Treibhausgasen unter realen Fahrbedingungen besser abgebildet und Manipulationen erschwert werden. Die Schweiz übernimmt das neue Verfahren im Anschluss an dessen Einführung in der EU. Das Parlament hat im Rahmen der Energiestrategie 2050 am 30. September 2016 eine revidierte Regelung zu den CO2-Vorschriften für Fahrzeuge und den zugehörigen Sanktionen genehmigt, die voraussichtlich am 1. Januar 2018 in Kraft tritt. Sie enthält CO2-Zielwerte für Personenwagen, Lieferwagen und leichte Sattelschlepper, die bis Ende 2020 erreicht werden sollen. Einen Vorschlag für die Weiterentwicklung für die Zeit nach 2020 in Anlehnung an die EU wird der Bundesrat dem Parlament im Rahmen seiner Botschaft zur Klimapolitik nach 2020 unterbreiten. Ein Bonus-Malus-System ist dabei nicht vorgesehen.<\/p><p>4. Der Bund fördert die Elektromobilität schon seit vielen Jahren mit einer Vielzahl von Massnahmen im Bereich der Forschung und Entwicklung, der Pilot- und Demonstrationsprojekte und der Informations- und Beratungsangebote. Im Mai 2015 hat der Bundesrat zudem einen Bericht zur Elektromobilität (Bericht in Erfüllung der Motion 12.3652, \"Elektromobilität. Masterplan für eine sinnvolle Entwicklung\") vorgelegt. Dort werden weitere Massnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge in der Schweiz definiert. Weiter begünstigen die CO2-Emissionsvorschriften für Fahrzeuge die Elektrifizierung des Strassenverkehrs, weil Elektrofahrzeuge als CO2-frei klassiert sind und zudem in einer Übergangszeit mit sogenannten Supercredits bei der Ermittlung des Flottendurchschnitts sogar mehrfach gewichtet werden können. Ausserdem sind Elektrofahrzeuge bis etwa 2020 von der Automobilsteuer befreit. Damit sich die Elektromobilität im Alltag wirklich durchsetzen kann, braucht es alltagstaugliche und erschwingliche Fahrzeuge, eine breitere Modellpalette, Fahrzeuge mit genügender Reichweite sowie ein leistungsfähiges Ladenetz. Mit dem beschlossenen Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF) ist es voraussichtlich ab dem 1. Januar 2018 neu möglich, Schnellladestationen zusätzlich zu den schweizweit rund sechzig Raststätten unter kantonaler Hoheit auch auf den rund hundert unter Bundeshoheit stehenden Autobahnrastplätzen zu errichten. Der Bundesrat wird prüfen, inwiefern er die entsprechende Infrastruktur (Sicherstellung der Stromversorgung) in naher Zukunft realisieren will.<\/p><p>5. Eine verursachergerechte Finanzierung für die Vorsorge kann nur dann zur Anwendung kommen, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen dem Verursacher und der Erhöhung einer Eintretenswahrscheinlichkeit hergestellt werden kann. Dies ist oft nicht der Fall. So können beispielsweise bei Sturzprozessen sowohl die Klimaerwärmung als auch die geologische Disposition des Gesteins und weitere Faktoren eine Rolle spielen. Eine Kausalität besteht jedoch zwischen der Klimaerwärmung und der CO2-Konzentration in der Atmosphäre. Dementsprechend ist eine verursachergerechte Belastung im Bereich des Klimaschutzes über die CO2-Abgabe möglich. Die CO2-Abgabe ist aber als Lenkungsabgabe konzipiert, die zum grösseren Teil an Bevölkerung und Wirtschaft zurückverteilt wird. Die bestehenden Teilzweckbindungen für das Gebäudeprogramm und den Technologiefonds sind verfassungsrechtlich zulässig. Sie verstärken die Lenkungswirkung der CO2-Abgabe auf Brennstoffe. Für eine Teilzweckbindung für die Finanzierung von Massnahmen zur Deckung von Vorsorgekosten, beispielsweise in Zusammenhang mit der Anpassung an den Klimawandel, wäre hingegen eine neue Verfassungsgrundlage nötig.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Hurrikan \"Irma\", Bondo, Saas-Grund usw. - Die Häufung von Wetterextremen, Überschwemmungen, Dürren, Fels- und Gletscherabbrüchen ist ein klares Indiz für die drastischen Auswirkungen des Klimawandels auf Natur, Umwelt und Bevölkerung. Die Wissenschaft ist sich einig, dass der Temperaturanstieg eine Folge der anthropogenen Klimagase ist. Die Politik muss rasch handeln, um den Anstieg auf unter 2 Grad zu begrenzen. Dazu haben wir uns mit dem Klimaabkommen von Paris verpflichtet.<\/p><p>Die Risiken für die Schweiz sind gerade in Berggebieten und entlang von Gewässern höher als anderswo. In anderen Regionen der Welt, mit einem tieferen Wohlstandsniveau und geringeren Emissionen, sind die Auswirkungen aber noch drastischer. Die wohlhabende Schweiz trägt dadurch eine besondere Verantwortung. Auch wenn die Schweiz das Problem nicht isoliert lösen kann, müssen wir international eine Vorreiterrolle einnehmen.<\/p><p>Vorsorgemassnahmen wie Verbauungen und Hochwasserschutz, als Anpassungen an den Klimawandel erfordern massive Investitionen, und die dennoch auftretenden Schäden gehen ins Geld.<\/p><p>1. Ist der Bundesrat auch der Auffassung, dass die Schweiz eine internationale Vorbildfunktion mit ehrgeizigen Reduktionszielen im Inland übernehmen muss?<\/p><p>2. Ist er bereit, die Reduktionsziele in Bezug auf die Klimagase über die Ziele im Inland hinaus deutlich zu erhöhen und effiziente Massnahmen in Drittländern zu unterstützen? Ist er bereit, dort wegen der massiv höheren Kosteneffizienz pro reduzierte Klimagaseinheit diese Massnahmen nicht nur eins zu eins gegenüber lnlandmassnahmen zu kompensieren, sondern mit einem erhöhten Faktor, z. B. von 3?<\/p><p>3. Wie will er sicherstellen, dass der faktische Betrug der Automobilindustrie mit real massiv höheren CO2-Emissionen als den berechneten Werten mittels Sanktionen geahndet wird? Wie stellt er sich zu einem finanziellen Malus für die Differenz zwischen deklarierten und realen Werten kombiniert mit einer wirksamen Busse?<\/p><p>4. Ist er bereit, zum schnelleren Durchbruch der Elektromobilität Massnahmen zu treffen? Wenn ja, welche?<\/p><p>5. Ist er bereit, die Deckung von Kosten der Vorsorge (wie zusätzliche lnfrastrukturausbauten und bauliche Schutzmassnahmen, Überwachungsmassnahmen usw.) und der Reparatur von Schäden in der Umwelt, an Gebäuden und an Infrastrukturen verursachergerecht zu finanzieren? Wenn ja, wie soll das erreicht werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Klimapolitik. Verursacherprinzip durchsetzen"}],"title":"Klimapolitik. Verursacherprinzip durchsetzen"}