﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20171060</id><updated>2025-06-24T22:23:19Z</updated><additionalIndexing>34;15;1236</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>2702</code><gender>m</gender><id>3899</id><name>Nussbaumer Eric</name><officialDenomination>Nussbaumer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-09-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5010</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2017-12-01T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2017-09-20T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2017-12-01T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2702</code><gender>m</gender><id>3899</id><name>Nussbaumer Eric</name><officialDenomination>Nussbaumer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>17.1060</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Güter (Waren, Software und Technologie) zur Internet- und Mobilfunküberwachung sind im Rahmen der Vereinbarung von Wassenaar kontrollpflichtig und in den international abgestimmten Güterlisten aufgenommen. Die entsprechenden Listenpositionen werden in der Schweiz in den Anhang 2 der Güterkontrollverordnung übernommen. Am 13. Mai 2015 ist die Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung (VIM; SR 946.202.3) in Kraft getreten. Die VIM ist direkt gestützt auf die Bundesverfassung auf vier Jahre befristet erlassen worden. Sie legt in ihrem Artikel 6 u. a. fest, dass die Bewilligung für Ausfuhr oder Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung verweigert wird, wenn Grund zur Annahme besteht, dass das auszuführende oder das zu vermittelnde Gut von der Endempfängerin oder vom Endempfänger als Repressionsmittel verwendet wird. Seit dem Inkrafttreten der VIM haben die Gesuche sowohl zahlen- als auch wertmässig kontinuierlich abgenommen. Die Verordnung hat einerseits eine dissuasive Wirkung auf die betreffende Industrie. Andererseits haben die Erfahrungen mit der VIM aber auch gezeigt, dass bisher nur wenige Gesuche abgelehnt werden mussten. Die VIM hat sich aus Sicht des Bundesrates bewährt. Am 22. November 2017 hat er die Vernehmlassung zur Überführung der VIM in die ordentliche Gesetzgebung eröffnet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Seit Inkrafttreten der VIM bis zum 30. September 2017 hat das Seco im Einvernehmen mit den zuständigen Stellen des EDA, des UVEK und des VBS und nach Anhörung des NDB 267 Gesuche im Gesamtwert von 22,3 Millionen Franken bewilligt und sechs Gesuche im Gesamtwert von 1,6 Millionen Franken abgelehnt. Bei den abgelehnten Gesuchen handelte es sich um sogenannte IMSI-Catcher und Ausrüstung für das Dekodieren von Funksignalen, die für Empfänger in Bangladesch, China, Vietnam, Thailand und der Türkei bestimmt waren. Das Seco veröffentlicht quartalsweise Statistiken über bewilligte und abgelehnte Ausfuhrgesuche.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3./4. Der Bundesrat kennt die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Anpassung der Dual-Use-Verordnung der EU und verfolgt die Beratungen innerhalb der EU-Gremien. Um für die Schweizer Wirtschaftsakteure gleich lange Spiesse mit ihrer weltweiten Konkurrenz sicherzustellen, setzt der Bundesrat auf zwischenstaatlich harmonisierte Exportkontrollen. Er ist der Meinung, dass die Vereinbarung von Wassenaar das geeignete Forum ist, um auf die Herausforderungen neuer Technologien für die Exportkontrolle adäquat und in enger Abstimmung mit den Partnerstaaten reagieren zu können. Aus Sicht des Bundesrates drängen sich zurzeit neben der Überführung der VIM ins ordentliche Recht keine zusätzlichen Massnahmen auf. Der Austausch mit internationalen Partnern ermöglicht der Schweiz, neu entwickelte Güter der Internet- und Mobilfunküberwachung, welche zu Repressionszwecken eingesetzt werden können, frühzeitig zu erkennen und Massnahmen auf nationaler Ebene zu prüfen. Sollte künftig der Bedarf bestehen, diese Güter der Exportkontrolle zu unterstellen, können in der Vereinbarung von Wassenaar alle Partnerstaaten und damit auch die Schweiz jederzeit Vorschläge im Hinblick auf eine Anpassung der Güterlisten einbringen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Seit dem Inkrafttreten am 13. Mai 2015 der Verordnung über die Ausfuhr und Vermittlung von Gütern zur Internet- und Mobilfunküberwachung ist bekanntgeworden, dass das Seco Ausfuhren von Überwachungstechnologien in die Türkei und nach China in letzter Minute gestoppt hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Daraus ergeben sich folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie beurteilt der Bundesrat die Wirksamkeit des bestehenden Exportkontrollregimes, um zu verhindern, dass Überwachungstechnologien aus der Schweiz zu repressiven Zwecken verwendet werden und zu massiven Menschenrechtsverletzungen führen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wurden weitere solche Exporte, die zu einem Missbrauch der Technologie zur digitalen Überwachung führen, in letzter Minute gestoppt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Ist der Bundesrat bereit, im Einklang mit den Empfehlungen der EU-Expertengruppe vom 28. September 2016 das Exportkontrollregime für Technologien zur digitalen Überwachung anzupassen und zu verschärfen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Welche Exportkontrollregeln gedenkt der Bundesrat einzuführen, um eine umfassende Exportkontrolle der sich in diesem Bereich sehr schnell entwickelnden Technologien zu gewährleisten?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Kontrolle der Ausfuhr von Technologien zur digitalen Überwachung</value></text></texts><title>Kontrolle der Ausfuhr von Technologien zur digitalen Überwachung</title></affair>