﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20171068</id><updated>2025-06-24T22:25:34Z</updated><additionalIndexing>48</additionalIndexing><affairType><abbreviation>A</abbreviation><id>18</id><name>Anfrage</name></affairType><author><councillor><code>3025</code><gender>m</gender><id>4120</id><name>Romano Marco</name><officialDenomination>Romano</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-09-28T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5010</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions /></consultation><federalCouncilProposal><date>2017-11-15T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2017-09-28T00:00:00</date><id>9</id><name>Eingereicht</name></state><state><date>2017-11-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3025</code><gender>m</gender><id>4120</id><name>Romano Marco</name><officialDenomination>Romano</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>17.1068</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1./2./4. Das Projekt Autostrasse Stabio Est-Gaggiolo SPA 394 und dessen Weiterentwicklung liegen bis Ende 2019, d. h. bis zum Inkrafttreten des neuen Netzbeschlusses, im Zuständigkeitsbereich des Kantons Tessin. Ansprechpartner zum aktuellen Stand des Projektes, zu dessen Weiterentwicklung durch den Kanton und zu den damit zusammenhängenden Folgen ist demnach der Kanton Tessin.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3./5. Der Bundesrat begrüsst, dass die Aktivitäten, die der Kanton Tessin bis Ende 2019 im Zusammenhang mit dem Projekt einleitet, vom Bundesamt für Strassen begleitet werden, um die Übernahme des Strassenabschnitts durch den Bund ab 2020 zu erleichtern. Vor der formellen Aufnahme des Strassenabschnitts ins Nationalstrassennetz verfügt der Bund jedoch über keine Rechtsgrundlage, um die Rolle eines Koordinators zu übernehmen und das Projekt weiterzuentwickeln.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die Fertigstellung der Autostrasse Stabio Est-Gaggiolo SPA 394 ist ein Projekt, über das seit Jahrzehnten diskutiert wird und dessen Umsetzung eine strategische Frage ist. Mit dem Bau dieses Strassenabschnitts würde nämlich die Strecke bis zur Landesgrenze fertiggestellt; zudem würden zahlreiche städtische Zentren des Mendrisiotto, die heute im grenzüberschreitenden Durchgangsverkehr ersticken, entlastet. Der Verkehr auf einer Autobahnachse ist flüssiger, zweckmässiger und nachhaltiger. Die Fertigstellung der neuen Autobahnverzweigung bei Mendrisio schafft die Voraussetzungen, um das gesamte Projekt zugunsten der lokalen Mobilität zu realisieren. Das Agglomerationsprogramm des Mendrisiotto der dritten Generation (PAM 3), das gegenwärtig dem ARE zur Genehmigung vorliegt, zeigt deutlich auf, mit welchen Massnahmen die Auswirkungen auf den Raum, die Landschaft und die Umwelt gemindert werden können. Das Blatt PA8 sieht vor, dass für den Abschnitt der SPA 394 Teilstücke mit überdachten Strasseneinschnitten realisiert werden zum Schutz der natürlichen Umgebung und der Landschaften von Santa Margherita und Prella di Fondo und des Oberlaufs des Laveggio, die zum Naherholungsgebiet Santa Margherita/Pauzzella/Valle della Motta gehören. Der fragliche Abschnitt wird - dank der Annahme des NAF - künftig zum Nationalstrassennetz gehören. Die eigentliche Übertragung wird erst Anfang 2020 erfolgen; in dieser Übergangsphase ist eine gute Projektführung daher besonders wichtig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wo steht das Projekt Autostrasse Stabio Est-Gaggiolo SPA 394? In welchem Entwicklungsstadium befindet es sich? Welche Schritte sind als Nächstes geplant? Wird die Variante im Blatt PA8 des PAM 3 von den Parteien unterstützt?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Da die Zuständigkeit auf den Bund übergehen wird: Welche Behörde ist für die Weiterentwicklung des Projekts bis 2020 verantwortlich?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Plant die Bundesbehörde, sich mit der kantonalen Behörde abzusprechen, damit die Jahre 2018 und 2019 dazu genutzt werden, auf lokaler Ebene einen Konsens zu entwickeln und zu schaffen, damit als nächster logischer Schritt im Hinblick auf die definitive Öffnung der Autobahnverzweigung bei Mendrisio der genannte Strassenabschnitt gebaut wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Hat die Weiterentwicklung des Projekts Einfluss auf den Umsetzungszeitplan, wenn die Verantwortung dannzumal auf den Bund übergeht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist der Bund als künftiger Besitzer bereit, ab sofort die Rolle eines Koordinators zu übernehmen und das Projekt zweckmässig und effizient weiterzuentwickeln?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Autostrasse Stabio Est–Gaggiolo SPA 394. Ein Projekt, das es umzusetzen gilt, um die städtischen Zentren des Mendrisiotto vom Verkehr zu befreien</value></text></texts><title>Autostrasse Stabio Est–Gaggiolo SPA 394. Ein Projekt, das es umzusetzen gilt, um die städtischen Zentren des Mendrisiotto vom Verkehr zu befreien</title></affair>