{"id":20173012,"updated":"2025-06-25T00:14:11Z","additionalIndexing":"34","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"KVF-NR","id":9,"name":"Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen NR","abbreviation1":"KVF-N","abbreviation2":"KVF","committeeNumber":9,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-02-14T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5007"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-05-30T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2017-11-30T00:00:00Z","text":"Die Motion wird mit folgender Änderung angenommen: Der Bundesrat wird beauftragt, die Postgesetzgebung wie folgt anzupassen:\"Die Messkriterien für die Erreichbarkeit müssen auf der regionalen Ebene festgelegt werden. Die landesweite durchschnittliche Erreichbarkeit für 90 Prozent der Bevölkerung ist untauglich und sagt nichts aus über die Versorgungssituation in den einzelnen Gemeinden und Regionen. Für Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs müssen zudem die gleichen Erreichbarkeitskriterien wie für postalische Dienstleistungen gelten (erreichbar in 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr).Postagenturen müssen so eingerichtet sein, dass alle Dienstleistungen der Grundversorgung mit Ausnahme der Bareinzahlung gewährleistet sind. Die Betreiber der Agenturen sind für ihre Leistungen mindestens kostendeckend zu entschädigen. 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Es ist der Post freigestellt, ob sie die Zugangspunkte selbst (Poststelle) oder in Zusammenarbeit mit Dritten (Agentur) führt. Die Grundversorgungsdienste müssen für alle Regionen in angemessener Distanz erreichbar sein. Der Bundesrat hat schweizweite Durchschnittswerte festgelegt, die für 90 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung eine Erreichbarkeit von Poststellen und Agenturen innert 20 Minuten und von Zahlungsverkehrsdienstleistungen innert 30 Minuten vorsehen. Diese Werte wurden von der Post bisher immer eingehalten. Die unterschiedliche Vorgabe resultiert einerseits daraus, dass die meisten Zahlungsverkehrsdienstleistungen auch ohne bedienten physischen Zugangspunkt beansprucht werden können. Andererseits lassen sich die Unterschiede mit den hohen Anforderungen an Finanzdienstleister erklären, welche insbesondere bei den Agenturen dazu geführt haben, dass diese keine Bareinzahlungen anbieten. Entsprechend werden die Agenturen bei der Erreichbarkeitsmessung der Zahlungsverkehrsdienstleistungen nicht berücksichtigt.<\/p><p>Im Bereich des Zugangsnetzes bewirkt der digitale Wandel einen starken Rückgang der Kundenfrequenzen in den Poststellen. Dies führt dazu, dass die Post verstärkt auf kostengünstigere Formate setzt. Im Zeitraum von 2013 bis 2015 wurden pro Jahr durchschnittlich 82 Poststellen durch Agenturen ersetzt. Ende Oktober 2016 hat die Post bekanntgegeben, die laufende Entwicklung in den kommenden Jahren weiterzuführen. Der Einbezug der Kantone und der Gemeindebevölkerung soll aber verstärkt werden. Im Weiteren hat die Post Anfang März 2017 bekanntgegeben, dass sie ab Herbst 2017 in Ortschaften, welche nur über eine Agentur verfügen, die Bareinzahlung am Domizil einführen wird. Zudem soll in den Agenturen die Aufgabe von Massensendungen ermöglicht werden.<\/p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass der Umbau des Postnetzes in Bevölkerung und Wirtschaft auf Widerstand stösst und als Leistungsabbau in der Grundversorgung wahrgenommen wird. Er anerkennt die besondere Betroffenheit von einzelnen Personen oder Regionen.<\/p><p>Die Motion schlägt Anpassungen vor, welche in der Umsetzung tendenziell zu einem dichteren Netz führen und somit kostensteigernd wirken. Zum einen soll die geltende Erreichbarkeitsvorgabe auf regionaler Ebene und gleichzeitig der strengere Messwert von 20 Minuten in beiden Bereichen angewendet werden. Zum andern sollen die Agenturen das gleiche Angebot wie die Poststellen anbieten müssen. Die Post muss die Grundversorgung eigenwirtschaftlich erbringen. Wie sich diese Ausdehnung des Versorgungsgrades auf die Finanzierung der Grundversorgung auswirkt, wäre vertieft zu klären.<\/p><p>Aus diesem Grund schlägt der Bundesrat in seinem Bericht über die Evaluation des Postgesetzes vom 11. Januar 2017 vor, zunächst die entsprechenden Bedürfnisse von Bevölkerung und Wirtschaft vertieft zu untersuchen, bevor konkrete Anpassungen an den geltenden Vorgaben beschlossen werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Postgesetzgebung wie folgt anzupassen:<\/p><p>Die Messkriterien für die Erreichbarkeit müssen auf der regionalen Ebene festgelegt werden. Die landesweite durchschnittliche Erreichbarkeit für 90 Prozent der Bevölkerung ist untauglich und sagt nichts aus über die Versorgungssituation in den einzelnen Gemeinden und Regionen. Für Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs müssen zudem die gleichen Erreichbarkeitskriterien wie für postalische Dienstleistungen gelten (erreichbar in 20 Minuten zu Fuss oder mit dem öffentlichen Verkehr).<\/p><p>Postagenturen müssen so eingerichtet sein, dass alle logistischen Produkte der Post (beispielsweise Aufgabe von Sperrgutpaketen und Massensendungen) gewährleistet sind. Ebenfalls muss in den Postagenturen die Grundversorgung mit Dienstleistungen des Zahlungsverkehrs gewährleistet sein. Die Betreiber der Agenturen sind für ihre Leistungen mindestens kostendeckend zu entschädigen. Die Regulationsbehörde überwacht die Einhaltung dieser Vorgabe mittels Benchmarks.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Postgesetzgebung"}],"title":"Postgesetzgebung"}