{"id":20173015,"updated":"2023-07-28T14:48:12Z","additionalIndexing":"24","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"committee":{"abbreviation":"FK-NR","id":2,"name":"Finanzkommission NR","abbreviation1":"FK-N","abbreviation2":"FK","committeeNumber":2,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-02-23T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5007"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-05-04T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2017-09-19T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2017-04-26T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"FK-NR","id":2,"name":"Finanzkommission NR","abbreviation1":"FK-N","abbreviation2":"FK","committeeNumber":2,"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"typeCode":1},"date":"2017-02-23T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"councillor":{"code":2675,"gender":"m","id":3872,"name":"Bourgeois Jacques","officialDenomination":"Bourgeois"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"language":"fr"},{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"councillor":{"code":3095,"gender":"f","id":4173,"name":"Sollberger Sandra","officialDenomination":"Sollberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"language":"de"}],"sessionId":"50**"}]},{"committee":{"abbreviation":"FK-SR","id":15,"name":"Finanzkommission SR","abbreviation1":"FK-S","abbreviation2":"FK","committeeNumber":15,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2017-06-01T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"councillor":{"code":2061,"gender":"f","id":466,"name":"Fetz Anita","officialDenomination":"Fetz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"language":"de"}],"sessionId":"5010"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1487804400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1493848800000+0200)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Artikel 18 FHG regelt die zu ergreifenden Sparmassnahmen, wenn es auf dem Ausgleichskonto (Art. 17 FHG) oder dem Amortisationskonto (Art. 17b Abs. 1 FHG) Fehlbeträge gibt oder vorsorgliche Einsparungen zum Ausgleich voraussehbarer Fehlbeträge des Amortisationskontos vorgenommen werden sollen (Art. 17c FHG). Artikel 18 Absatz 2 FHG legt das Vorgehen fest, ohne inhaltliche Grundsätze anzugeben, wo zuerst gespart werden soll. Dies soll geändert werden, weil die Vergangenheit zeigt, dass bei Sparmassnahmen bei den einzelnen Aufgabengebieten stets jene mit schwach gebundenen Ausgaben wie die Landwirtschaft oder die Armee Sparbeiträge leisten müssen und Querschnittkürzungen im Eigenbereich der Verwaltung vorgenommen werden müssen. Neu soll Artikel 18 Absatz 2 FHG festlegen, dass der gänzliche Verzicht auf bisherige staatliche Aufgaben Vorrang vor Querschnittkürzungen hat und dass bei den Aufgabenbereichen des Bundes prioritär Kürzungen in den Bereichen vorgenommen werden, welche während der letzten fünf Legislaturperioden das stärkste Ausgabenwachstum aufwiesen. Artikel 18 Absatz 2 FHG könnte dann wie folgt lauten:<\/p><p>Der Bundesrat nutzt beim Entwerfen und beim Vollzug des Voranschlags die sich bietenden Sparmöglichkeiten. Dabei berücksichtigt er die Grundsätze, dass der gänzliche Verzicht auf bisherige staatliche Aufgaben Vorrang vor Querschnittkürzungen hat und dass prioritär Kürzungen in jenen Bereichen vorgenommen werden, welche während der letzten fünf Legislaturperioden das stärkste Ausgabenwachstum aufwiesen. Weiter kann er bereits bewilligte Verpflichtungs- und Voranschlagskredite sperren. Gesetzliche Ansprüche und im Einzelfall rechtskräftig zugesicherte Leistungen bleiben vorbehalten.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Motion will dem Bundesrat inhaltliche Leitplanken für die Ausgestaltung von Sparprogrammen bzw. zur Aufteilung von Sparvorgaben in seinen Entwürfen zum Voranschlag geben.<\/p><p>Der Bundesrat teilt grundsätzlich die Auffassung, dass gezielte Sparmassnahmen und Aufgabenverzichte linearen Kürzungen vorzuziehen sind. So hat er im Frühjahr 2017 das Eidgenössische Finanzdepartement beauftragt, ihm bis im Herbst 2017 Vorschläge für Aufgabenverzichte, Leistungsreduktionen und Auslagerungen zu unterbreiten, die Bagatellsubventionen und Steuervergünstigungen zu überprüfen und Vorgehensvorschläge für strukturelle Reformen bei den gebundenen Ausgaben vorzulegen. Bei der Definition von Sparmassnahmen muss er indes auch andere Kriterien gewichten: Von grosser Bedeutung ist jeweils, dass die Sparmassnahmen im Parlament eine Mehrheit finden. Dazu ist eine gewisse Ausgewogenheit notwendig. Die Massnahmen müssen zudem rasch umsetzbar sein, sonst würde die Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse gefährdet. Sparprogramme sind somit nicht geeignet für die Umsetzung komplexer Systemreformen.<\/p><p>Bei der Entwicklung von Sparmassnahmen ist sodann Flexibilität notwendig. Dabei müssen auch die Gründe für die strukturellen Defizite berücksichtigt werden. Wenn der Bereinigungsbedarf durch die tiefe Teuerung begründet ist, müssen andere Massnahmen ins Auge gefasst werden, als wenn er durch Steuersenkungen oder eine zu expansive Ausgabenpolitik zustande kam.<\/p><p>Der Bundesrat erachtet insbesondere die Ausgabenentwicklung in der Vergangenheit (zumal über fünf Legislaturen hinweg) nicht als geeignetes Kriterium für die Verteilung künftiger Sparvorgaben. Die Prioritäten des Staates verändern sich über die Zeit, sodass gewisse Staatsausgaben an Bedeutung gewinnen und andere an Gewicht verlieren. Würde bei Sparprogrammen stets zuerst bei jenen Aufgaben gekürzt, deren Ausgaben in der Vergangenheit stärker gewachsen sind, führte dies zu einer systematischen Nivellierung der vom Parlament gesetzten Prioritäten. Die bestehenden Strukturen würden perpetuiert.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung von Artikel 18 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes (SR 611.0) vorzulegen, welche eine Prioritätenordnung vorsieht bei den Sparmassnahmen, die vom Bundesrat in seinem Zuständigkeitsbereich ergriffen oder von ihm in der Budgetbotschaft dem Parlament vorgeschlagen werden müssen, damit die Schuldenbremse eingehalten werden kann.<\/p><p>Eine Minderheit (Gmür Alois, Amarelle, Brélaz, Carobbio Guscetti, Gasche, Gschwind, Hadorn, Kiener Nellen, Maire Jacques-André, Meyer Mattea, Schmidt Roberto, Weibel) beantragt die Ablehnung der Motion.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Änderung von Artikel 18 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes"}],"title":"Änderung von Artikel 18 Absatz 2 des Finanzhaushaltgesetzes"}