﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20173017</id><updated>2023-07-28T04:29:54Z</updated><additionalIndexing>2811;10;04</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-02-27T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5007</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2018-09-20T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2017-05-10T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2017-02-27T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2018-09-20T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>3082</code><gender>m</gender><id>4166</id><name>Köppel Roger</name><officialDenomination>Köppel</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>17.3017</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der am 9. Februar 2014 angenommene Verfassungsartikel 121a beauftragt den Bundesrat, die Zuwanderung von Ausländerinnen und Ausländern mittels Höchstzahlen (unter Einbezug des Asylwesens) und Kontingenten wieder eigenständig zu steuern. Dieser Verfassungsartikel untersagte gleichzeitig völkerrechtliche Verträge, die gegen diesen Verfassungsartikel verstossen. Artikel 197 Ziffer 9 beauftragt als Übergangsbestimmung den Bundesrat, völkerrechtliche Verträge, die Artikel 121a widersprechen, innerhalb von drei Jahren nach dessen Annahme durch Volk und Stände neu zu verhandeln und anzupassen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Sofern die Ausführungsgesetzgebung zu Artikel 121a drei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände noch nicht in Kraft getreten sei, habe der Bundesrat auf diesen Zeitpunkt hin die Ausführungsbestimmungen vorübergehend auf dem Verordnungsweg zu erlassen. Nach Meinung eines hochrangigen Kenners diplomatischer Gepflogenheiten, alt Botschafter Paul Widmer, ist aber Folgendes geschehen: "Das Volk erteilte der obersten Landesbehörde den Auftrag, die Einwanderung mit gewissen Massnahmen zu lenken. Aber Bundesrat und Parlament führten den Verfassungsauftrag nicht aus. Statt in Brüssel zu verhandeln, begnügte man sich damit, dort höflich anzufragen, ob dieser oder jener Vorschlag genehm sei. Und dann sagte man fast erleichtert, es lasse sich nichts machen. Doch das waren keine Verhandlungen." ("NZZ am Sonntag", 5. Februar 2017, S. 16) Aufgrund dieser schwerwiegenden Aussage wird der Bundesrat beauftragt, in einem Bericht detailliert Rechenschaft abzulegen über seine Verhandlungen mit der EU bzw. sein Bemühen um Verhandlungen mit der EU, die Masseneinwanderungs-Initiative umzusetzen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Nach der Abstimmung vom 9. Februar 2014 hat der Bundesrat die Arbeiten zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmung umgehend an die Hand genommen. In seinem Umsetzungskonzept vom 20. Juni 2014 legte er die Eckwerte für die Gesetzesvorlage fest. Gleichzeitig hat er das EJPD beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem EDA und dem WBF bei der EU ein Begehren um Anpassung des Personenfreizügigkeitsabkommens (FZA; SR 0.142.112.681) einzureichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit Schreiben des Staatssekretariates für Migration vom 4. Juli 2014 an den Leiter der EU-Delegation im Gemischten Ausschuss zum FZA wurde dieses Begehren eingereicht. Die damalige Aussenbeauftragte der EU hat der Schweiz am 24. Juli 2014 in ihrer Antwort an den Bundespräsidenten mitgeteilt, dass Verhandlungen mit dem Ziel der Einführung von Kontingenten und Höchstzahlen sowie eines Inländervorrangs dem Prinzip der Freizügigkeit zuwiderlaufen würden und die EU dem schweizerischen Ersuchen um Verhandlungsaufnahme deshalb nicht zustimmen könne.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat am 8. Oktober 2014 entschieden, unter dem Vorbehalt der notwendigen innerstaatlichen Konsultationen Verhandlungen mit der Europäischen Union aufzunehmen. Obwohl seitens der EU kein Verhandlungsmandat vorlag, hat der Bundesrat am 11. Februar 2015 das Verhandlungsmandat zur Anpassung des FZA definitiv verabschiedet mit dem Ziel, die in Artikel 121a der Bundesverfassung vorgesehene Steuerung der Zuwanderung unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen umzusetzen und den bilateralen Weg weiterzuführen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am 2. Februar 2015 verständigten sich der EU-Kommissionspräsident und die damalige Bundespräsidentin auf Konsultationen mit dem Ziel auszuloten, ob es einen für beide Seiten gangbaren Weg gibt, den Verfassungsauftrag von Artikel 121a der Bundesverfassung bei gleichzeitiger Wahrung des bilateralen Wegs umzusetzen. Im Rahmen dieser Konsultationen konnte man sich darauf einigen, dass eine einvernehmliche Lösung über eine gemeinsame Auslegung der bestehenden Schutzklausel (Art. 14 Abs. 2 FZA) angestrebt werden soll. In der Folge fanden vom Februar 2015 bis September 2016 15 Konsultationsrunden zwischen der EU und der Schweiz statt. Nach der Abstimmung in Grossbritannien über den Austritt aus der EU (Brexit) hat sich jedoch herausgestellt, dass eine erfolgreiche Verhandlung mit der EU über eine Anpassung des FZA auf absehbare Zeit nicht mehr möglich ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Am 16. Dezember 2016 hat das Parlament ein Gesetz zur Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung verabschiedet, das FZA-kompatibel umgesetzt werden kann und die bilateralen Abkommen mit der EU nicht gefährdet.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat laufend über diesen Prozess informiert. Ein schriftlicher Bericht würde daher keine neuen Erkenntnisse bringen und ist deshalb weder notwendig noch zielführend. Im Hinblick auf zukünftige Verhandlungen kann es zudem nicht im Interesse der Schweiz sein, dass der Bundesrat detailliert Auskunft gibt über seine Verhandlungsstrategie, da dies seinen Handlungsspielraum in weiteren Verhandlungen erheblich einschränken würde.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, einen schriftlichen Bericht über seine Bemühungen um die fristgerechte, verfassungsmässige Umsetzung der am 9. Februar 2014 von Volk und Ständen angenommenen Masseneinwanderungs-Initiative vorzulegen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Umfassender Rechenschaftsbericht des Bundesrates über seine Verhandlungen bzw. sein Bemühen um Verhandlungen mit der Europäischen Union über die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative</value></text></texts><title>Umfassender Rechenschaftsbericht des Bundesrates über seine Verhandlungen bzw. sein Bemühen um Verhandlungen mit der Europäischen Union über die Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative</title></affair>