{"id":20173023,"updated":"2023-07-28T04:46:48Z","additionalIndexing":"08;09","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3082,"gender":"m","id":4166,"name":"Köppel Roger","officialDenomination":"Köppel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-02-27T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5007"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-06-16T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2019-03-22T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2017-05-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1488150000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1553209200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3082,"gender":"m","id":4166,"name":"Köppel Roger","officialDenomination":"Köppel"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"17.3023","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat stellte schon 2008 in seiner Antwort auf die Interpellation Vischer Daniel 08.3032 fest, dass das Kriterium der Staatsgewalt von Kosovo trotz der internationalen Militär- und Zivilpräsenz erfüllt sei und Kosovo über eine funktionsfähige Regierung und ein Parlament verfüge. Dies gilt auch heute. Die KFOR unterstützt die kosovarische Staatsmacht lediglich und handelt mit Einwilligung der kosovarischen Regierung, ersetzt aber nicht die Staatsgewalt von Kosovo.<\/p><p>2. Gestützt auf die Bundesverfassung sorgt der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung (Art. 57 Abs. 1 der Bundesverfassung). Er setzt sich im Rahmen seiner aussenpolitischen Zuständigkeit (Art. 54 Abs. 2 der Bundesverfassung) für Frieden und Sicherheit ein. Stabilität in Kosovo und im Westbalkan ist im unmittelbaren aussen- und sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz. Diese hat enge Beziehungen mit Kosovo; fast 10 Prozent aller Kosovarinnen und Kosovaren leben in der Schweiz. Die Vergangenheit hat auch gezeigt, dass Unruhen in Kosovo zum Anwachsen des Migrationsdrucks führen. Ein breites aussen- und sicherheitspolitisches Engagement der Schweiz in Kosovo entspricht damit dem Auftrag der Bundesverfassung. Der KFOR kommt die Aufgabe zu, ein sicheres Umfeld zu gewährleisten. Der Einsatz der KFOR hat sich über die Jahre den Anforderungen der Lage angepasst. Durch Schaffung von Stabilität hat die KFOR auch einen präventiven Effekt in Bezug auf gewalttätigen Extremismus. Im Norden Kosovos sorgt die KFOR dafür, dass immer wieder ausbrechende Spannungen kontrolliert werden können. Diese Rolle kann derzeit nur die KFOR wahrnehmen. Der Aufbau staatlicher Sicherheitsinstitutionen hat in Kosovo Fortschritte gemacht, doch bleiben grosse Herausforderungen bestehen. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass eine internationale militärische Präsenz auf absehbare Zeit erforderlich bleiben wird, auch wenn deren Aufgaben nicht ausschliesslich militärischer Natur sein werden (vgl. Botschaft vom 23. November 2016 betreffend die Verlängerung der schweizerischen Beteiligung an der KFOR). Der Bundesrat trägt dieser Entwicklung Rechnung und prüft derzeit auch eine Verstärkung der zivilen Friedensförderung in Kosovo.<\/p><p>3. Die militärische Friedensförderung ist eine von drei Aufgaben der Armee. Wie dargelegt, ist die Sicherheit im Westbalkan und in Kosovo für die Schweiz von besonderer Bedeutung. Dass sich die Schweiz in dieser Region mit einem grösseren Kontingent engagiert, ist deshalb naheliegend. Eine Sonderbehandlung liegt nicht vor. Der Bundesrat hat die militärische Friedensförderung im Sicherheitspolitischen Bericht 2016 bekräftigt. Er will weiterhin gleichzeitig bis zu 500 Angehörige der Armee einsetzen können. Entsprechend dem Verfassungs- und Gesetzesauftrag, einen Beitrag zu Frieden und Sicherheit zu leisten, kann ein Einsatz überall auf der Welt erfolgen. Das Engagement der Schweiz in Kosovo ist mit dem Grundsatz der Universalität und der Neutralität der schweizerischen Aussenpolitik ohne Weiteres vereinbar.<\/p><p>4. Die Schweiz beteiligt sich in Kosovo mit einem breiten aussen- und sicherheitspolitischen Engagement. Zivile und militärische Bemühungen ergänzen sich. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die wirtschaftlichen Fortschritte von Kosovo beachtlich sind, auch wenn die Lage schwierig bleibt. Gemäss den Statistiken der Weltbank haben sich in Kosovo das Bruttoinlandprodukt und das Pro-Kopf-Einkommen seit 2000 vervierfacht. Zudem hat sich das Land zwischen 2013 und 2016 um 60 Plätze im \"Doing Business\"-Ranking der Weltbank verbessert. Die Schweiz unterstützt Kosovo, das wirtschaftliche Umfeld zu verbessern und den Privatsektor so zu fördern, dass er attraktive berufliche Perspektiven bieten kann. Konkret unterstützt die Schweiz Kosovo darin, administrative Verfahren zu vereinfachen und effizienter zu gestalten. Davon haben in den vergangenen vier Jahren knapp 10 000 Unternehmen profitiert. Dank schweizerischer Unterstützung konnte die Zahl der gemeldeten Stellen im Stellenmarkt verdreifacht werden. Insgesamt 11 000 Menschen haben zwischen 2013 und 2016 auf diese Weise eine Stelle gefunden.<\/p><p>5. Das Engagement der Schweiz ist nicht auf den Bau von Schulen und die höhere Ausbildung ausgerichtet. Die Schweiz unterstützt Reformen, die eine nachhaltige Verbesserung der Lebensbedingungen zum Ziel haben. Wie in der Zusammenarbeitsstrategie Kosovo 2017-2020 erwähnt, unterstützt die Schweiz Kosovo im Rahmen der Privatsektorförderung bei der Verbesserung der Investitionsbedingungen, um zusätzliche private Investitionen und damit auch Arbeitsplätze zu generieren. Prioritär engagiert sich die Schweiz für die Jugend, indem sie für junge Menschen den Zugang zu einer marktorientierten Berufsbildung, zu Berufsberatung und zu professionellen Vermittlungsdiensten erleichtert. Weiter engagiert sich die Schweiz im Rahmen der Migrationspartnerschaft, die sie im Jahr 2010 mit Kosovo abgeschlossen hat, z. B. mit Projekten im Bereich der Migrationssteuerung oder der Prävention der irregulären Migration.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Zusammenhang mit dem aktuellen Schweizer Engagement von EDA und VBS in Kosovo ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Der Bundesrat setzt bei der Anerkennung fremder Staaten folgende Bedingungen voraus: ein gesichertes Staatsvolk, ein klar umschriebenes Staatsgebiet und die Gewährleistung der Staatsgewalt. Warum sieht er mit der Staatsanerkennung diese Grundsätze gewährleistet, obwohl mit der Entsendung von KFOR Swisscoy eingestanden wird, dass die Staatsgewalt in Kosovo nicht gegeben ist?<\/p><p>2. Auch bei Teilnehmern des Swisscoy-Einsatzes herrscht heute der Eindruck vor, es handle sich im Wesentlichen um einen sozialpolitischen Einsatz. Welches sind aus Sicht des EDA konkret die sicherheitspolitischen Vorteile der aktuellen Swisscoy-Entsendung?<\/p><p>3. Die Schweiz entsendet maximal 235 KFOR-Swisscoy-Angehörige ausschliesslich in Kosovo. Inwiefern ist eine Sonderbehandlung eines einzigen Staates, für den sogar ein ausschliesslicher Truppenkörper geschaffen wurde, mit dem Grundsatz der Universalität und Neutralität unserer Aussenpolitik vereinbar?<\/p><p>4. Trotz 17 Jahren militärischer Präsenz in Kosovo ist praktisch kein wirtschaftlicher Fortschritt zu verzeichnen. Rund 60 Prozent der Kosovaren unter 30 Jahren sind arbeitslos, wobei 26 Prozent weniger als 14 Jahre alt sind. Welches sind konkret die nachhaltigen Auswirkungen der EDA-Bemühungen in Kosovo zur wirtschaftlichen Existenzsicherung?<\/p><p>5. Die Aufbau- und Entwicklungshilfe des EDA in Kosovo investiert primär in Schulinfrastrukturen und in die Ausbildung im tertiären Bildungsbereich. Doch 80 Prozent der gut ausgebildeten Hochschulabgänger sind arbeitslos und verrichten entsprechend Gelegenheitsjobs oder emigrieren nach Westeuropa, am häufigsten in die Schweiz. Gäbe es in Kosovo alternativ nicht nachhaltigere Möglichkeiten der Entwicklungszusammenarbeit?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Nachhaltigkeit des Schweizer Engagements in Kosovo"}],"title":"Nachhaltigkeit des Schweizer Engagements in Kosovo"}