{"id":20173046,"updated":"2023-07-28T04:46:39Z","additionalIndexing":"08;2836;1236;28","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2747,"gender":"f","id":4036,"name":"Streiff-Feller Marianne","officialDenomination":"Streiff"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-01T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5007"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-06-16T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2017-05-10T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1488322800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1497564000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2744,"gender":"f","id":4031,"name":"Ingold Maja","officialDenomination":"Ingold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2754,"gender":"m","id":4052,"name":"Ritter Markus","officialDenomination":"Ritter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2777,"gender":"f","id":4069,"name":"Feri Yvonne","officialDenomination":"Feri Yvonne"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2787,"gender":"m","id":4085,"name":"Vogler Karl","officialDenomination":"Vogler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3024,"gender":"m","id":4118,"name":"Lohr Christian","officialDenomination":"Lohr"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3051,"gender":"f","id":4149,"name":"Häsler Christine","officialDenomination":"Häsler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2664,"gender":"m","id":3828,"name":"Cassis Ignazio","officialDenomination":"Cassis"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3104,"gender":"m","id":4203,"name":"Barrile Angelo","officialDenomination":"Barrile"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2747,"gender":"f","id":4036,"name":"Streiff-Feller Marianne","officialDenomination":"Streiff"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"17.3046","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die internationale Zusammenarbeit der Schweiz setzt sich für die Verbesserung der Lebensbedingungen von armen und verletzlichen Personen ein. Ein Grossteil der Menschen mit Behinderungen leidet unter Armut. Der Bundesrat misst den Rechten von Menschen mit Behinderungen eine hohe Bedeutung zu. Er verfolgt aufmerksam die Umsetzung der Verpflichtungen, die die Schweiz im Rahmen des Übereinkommens vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eingegangen ist (BRK; SR 0.109).<\/p><p>1. In Gefahrensituationen und humanitären Notlagen, die in Artikel 11 BRK angesprochen werden, sind Menschen mit Behinderung besonders gefährdet. Die humanitäre Hilfe der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) des EDA konzentriert sich bei ihrem Engagement auf besonders verletzliche Bevölkerungsgruppen wie Frauen, Kinder, Flüchtlinge, Vertriebene, Angehörige von Minderheiten, Kranke und Behinderte. Im Sinn eines ganzheitlichen Ansatzes umfasst dieses Engagement auch präventive Aktivitäten (z. B. Aufklärung bezüglich Personenminen) und die enge Begleitung der Betroffenen, von medizinischer Versorgung (inklusive Prothesen) und Physiotherapie bis zur Reintegration in die Gesellschaft. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) setzt sich ebenfalls stark für behinderte Menschen in humanitären Notlagen ein. Als viertgrösste Beitragszahlerin an das Gesamtbudget des IKRK begrüsst die Schweiz dieses Engagement. Die humanitäre Hilfe der Deza unterstützt beispielsweise die Bestrebungen des IKRK, durch einen innovativen Ansatz mit sogenannten Humanitarian Impact Bonds Zentren für physische Rehabilitation in Konfliktgebieten zu finanzieren (vgl. Stellungnahme des Bundesrates zum Postulat Béglé 17.3250).<\/p><p>2. Artikel 32 BRK gibt Handlungsempfehlungen im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit, welche nach Lesart des Bundesrates auch die humanitäre Hilfe umfasst. In der internationalen Zusammenarbeit sind Menschen mit Behinderung eine wichtige Zielgruppe. Die Deza setzt viele Entwicklungsprojekte um, die einen besonderen Schwerpunkt auf Personen mit Behinderungen legen. Diese Projekte sind vielfältig und betreffen beispielsweise die Eingliederung von Blinden und Sehbehinderten, die psychische Gesundheit, die schulische Integration behinderter Kinder oder die berufliche Entwicklung und Rehabilitation von behinderten Menschen. Seit 2004 setzt sich die Schweiz beispielsweise in Serbien dafür ein, dass Kinder mit Behinderungen besser in Vor- und Primarschulen integriert werden. Dank der Unterstützung der Schweiz konnten bisher insgesamt 7780 behinderte Kinder und 5100 Eltern betreut werden. Ein innovatives Forschungsprojekt in Uganda befasst sich mit dem Thema Behinderung und Technologie. Dazu kommen Programmbeiträge an Partnerorganisationen wie Handicap International und die Christoffel-Blindenmission sowie Beiträge an verschiedene Uno-Organisationen, welche die Rechte von Menschen mit Behinderungen in ihre Strategien integriert haben. Das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) beispielsweise spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung der BRK. In über zwanzig Ländern führt das UNDP Programme in diesem Bereich durch.<\/p><p>3. Die Deza hat den Menschenrechtsansatz seit 2006 institutionell verankert. Dies bedeutet unter anderem, dass ihre Programme auf den Schutz der Rechte verletzlicher und marginalisierter Gruppen ausgerichtet sind. Mit diesem Ansatz wird systematisch das übergeordnete Ziel der Agenda 2030 umgesetzt, \"niemanden zurückzulassen\".<\/p><p>4. Wenn für ein Projekt Ziele in Bezug auf die Rechte von Menschen mit Behinderung festgelegt werden, wird der Projektfortschritt mittels entsprechender Indikatoren überwacht und evaluiert. Im Rahmen der obenerwähnten Humanitarian Impact Bonds beispielsweise ist die Messung der Resultate integraler Bestandteil des innovativen Finanzierungsansatzes.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Artikel 54 der Bundesverfassung und das Bundesgesetz über die internationale Entwicklungszusammenarbeit von 1976 bilden einen Teil der Grundlagen der schweizerischen Entwicklungszusammenarbeit. Die Bestrebungen des Bundes zielen darauf ab, die Lebensbedingungen der Bevölkerung in den Partnerländern zu verbessern und zur Linderung von Not und Armut in der Welt und zur Achtung der Menschenrechte beizutragen. In der Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit der Schweiz 2017-2020 wird ausgeführt, dass die Schweiz einen Beitrag zur Verbesserung der Lebensbedingungen der ärmsten und verletzlichsten Bevölkerungsgruppen leistet, darunter auch Menschen mit Behinderungen. Dies ist wichtig, weil die Verringerung der Armut nicht gelingen kann, wenn die Rechte einzelner Personengruppen systematisch unbeachtet bleiben. Durch die Ratifizierung des Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK) im Jahr 2014 hat sich die Schweiz zudem verpflichtet, in humanitären Krisen und in ihrer Entwicklungszusammenarbeit die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen und entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Auch in der Agenda 2030, deren Umsetzung ein Hauptanliegen der Schweiz ist, stellt die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein zentrales Thema dar. Aufgrund dieser Verpflichtungen wird der Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:<\/p><p>1. Durch welche Massnahmen wird die Umsetzung von Artikel 11 BRK durch den Bundesrat sichergestellt?<\/p><p>2. Durch welche Massnahmen wird die Umsetzung von Artikel 32 BRK durch den Bundesrat sichergestellt?<\/p><p>3. Mit welchen Massnahmen werden die Rechte von Menschen mit Behinderungen systematisch berücksichtigt, damit die eigenen strategischen Ziele gemäss Botschaft zur internationalen Zusammenarbeit 2017-2020 auch umgesetzt und erreicht werden können?<\/p><p>4. Inwiefern werden beim Monitoring und bei der Evaluation von Projekten und Programmen der schweizerischen internationalen Zusammenarbeit Daten über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen aufgenommen und ausgewertet?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Berücksichtigung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung in der Entwicklungszusammenarbeit"}],"title":"Berücksichtigung der Menschenrechte für Menschen mit Behinderung in der Entwicklungszusammenarbeit"}