{"id":20173056,"updated":"2023-07-28T04:55:30Z","additionalIndexing":"24;28","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2707,"gender":"f","id":3904,"name":"Schmid-Federer Barbara","officialDenomination":"Schmid-Federer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-06T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5007"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-06-16T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2017-05-17T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1488754800000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1497564000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2707,"gender":"f","id":3904,"name":"Schmid-Federer Barbara","officialDenomination":"Schmid-Federer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"17.3056","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung gilt bis zum 31. Januar 2019. Da die eingehenden Gesuche die verfügbaren Mittel übersteigen werden, hat das EDI eine Verordnung über die Prioritätenordnung für die Vergabe der letzten Finanzhilfen formuliert. Diese beschränkt die Mittel für jene Kantone, die in den vergangenen Jahren besonders engagiert das Angebot an Betreuungsplätzen ausgebaut und nachweislich den grössten Bedarf haben, auf lediglich 20 Prozent. Den Kantonen Zürich, Zug, Basel-Stadt, Waadt, Neuenburg und Genf verbleiben somit bis 2019 nur 8,4 Millionen Franken für neue Gesuche zur Schaffung weiterer Betreuungsangebote.<\/p><p>Die Bedarfsrechnung des EDI basiert auf der Annahme, dass der Anteil der Bevölkerung eines Kantons unter fünfzehn Jahren an der gesamtschweizerischen Bevölkerung dem tatsächlichen Bedarf an Betreuungsangeboten entspricht. Diese Priorisierung des EDI suggerieret, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen zur Vereinbarkeit von Familie und Arbeit in allen Kantonen derselbe ist, und ignoriert dabei die Bevölkerungsstruktur und die Bedürfnisse der Wirtschaft. Das Ziel muss es sein, Anreize zu schaffen, damit Betreuungsplätze dort entstehen, wo sie am meisten benötigt werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung (SR 861) ist am 1. Februar 2003 in Kraft getreten. Ursprünglich war es für acht Jahre vorgesehen, die Geltungsdauer wurde aber zweimal um je vier Jahre verlängert und endet damit am 31. Januar 2019. Für die zweite Verlängerung (1. Februar 2015 bis 31. Januar 2019) wurde ein Verpflichtungskredit von 120 Millionen Franken gesprochen, wovon noch rund 41,8 Millionen Franken verbleiben. Das EDI geht davon aus, dass dieser Restbetrag vor Ende Januar 2019 aufgebraucht sein wird, und hat deshalb eine Verordnung verabschiedet, die per 1. Februar 2017 eine Prioritätenordnung einführte.<\/p><p>1. Artikel 4 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung sieht vor, dass das EDI eine Prioritätenordnung erlässt, wenn die Gesuche die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen, wobei eine ausgewogene regionale Verteilung angestrebt wird. Die vom EDI erlassene Prioritätenordnung entspricht somit einer gesetzlichen Pflicht.<\/p><p>Eine solche Prioritätenordnung hat zur Folge, dass bestimmte Projekte nicht in den Genuss der erhofften Finanzhilfen kommen. Um die negativen Auswirkungen der Prioritätenordnung zu vermeiden und zu verhindern, dass die Kantone, die ihren verfügbaren Anteil bereits aufgebraucht haben, benachteiligt werden, sieht die Prioritätenordnung vor, dass 20 Prozent des Restbetrags für Gesuche aus diesen Kantonen vorbehalten sind. Damit ist die Umsetzung von Betreuungsangeboten, die in der Planung schon weit fortgeschritten sind, gewährleistet.<\/p><p>2.\/3. Bis zum Inkrafttreten der Prioritätenordnung wurden die Gesuche um Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung nach dem Prinzip \"first come, first served\" behandelt, unabhängig davon, aus welchem Kanton sie stammten. So konnte die Umsetzung des Impulsprogramms den Bedürfnissen am besten gerecht werden. Seit 2003 war die Nachfrage der Kantone sehr unterschiedlich. Die Kantone, in denen der Bedarf an neuen Betreuungsplätzen besonders gross war und in denen sich die verschiedenen Akteure aktiv für die bessere Vereinbarkeit von Arbeits- und Familienleben eingesetzt haben, konnten in vollem Umfang von der Unterstützung durch den Bund profitieren.<\/p><p>Gemäss Artikel 4 des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung besteht das Ziel der Prioritätenordnung darin, die zur Verfügung stehenden Mittel gerechter zwischen den Regionen zu verteilen. Dadurch kann die Schaffung von Betreuungsplätzen in jenen Kantonen, die bisher proportional weniger Finanzhilfen des Bundes erhielten, gezielt unterstützt werden.<\/p><p>Um der gesetzlichen Anforderung der ausgewogenen regionalen Verteilung zu entsprechen, hat sich das EDI auf das Verhältnis zwischen dem Anteil der 0- bis 15-Jährigen im jeweiligen Kanton und dem schweizweiten Anteil gestützt. Daraus ergibt sich die Kreditquote, die dem Anteil jedes Kantons am Total der Finanzhilfen entspricht. Anhand dieser Quote kann auch bestimmt werden, ob ein Kanton seinen Anteil schon aufgebraucht hat oder nicht. Sechs Kantone (Zürich, Zug, Basel-Stadt, Waadt, Neuenburg und Genf) haben ihre Kreditquote bereits aufgebraucht, zwanzig Kantone hingegen noch nicht. 80 Prozent des Restbetrags sind für Gesuche dieser Kantone reserviert, damit die Schaffung von Betreuungsplätzen nochmals gezielt gefördert wird. Für diese zwanzig Kantone gilt weiterhin der Grundsatz \"first come, first served\".<\/p><p>Nach Ansicht des Bundesrates ist das gewählte Kriterium stichhaltig. Kinder unter 15 Jahren sind das Zielpublikum von familienergänzenden Betreuungsstrukturen, die mit dem Impulsprogramm gefördert werden sollen. Aktuell besteht keine zuverlässige Statistik zur Anzahl der in der Schweiz verfügbaren Betreuungsplätze für Kinder im Vorschul- oder Schulalter. Auch konnte der Bedarf an neuen Betreuungsplätzen bisher nicht beziffert werden. Es gibt kein anderes objektives und leicht prüfbares Kriterium, um die verfügbaren Mittel auf ausgewogene Weise zwischen den Regionen zu verteilen. Die Wirtschaftskraft eines Kantons, die die Interpellantin als Kriterium vorschlägt, steht für den Reichtum eines Kantons und die Stärke seiner Wirtschaftsstruktur; es besteht jedoch kein direkter Zusammenhang mit der Zahl der Kinder, die potenziell Betreuung benötigen, während die Eltern arbeiten.<\/p><p>4. Der Bundesrat erachtet die im Rahmen der Prioritätenordnung angewandten Regeln zur Verteilung der restlichen Mittel als gerechtfertigt und praktikabel. Er sieht keine Alternative, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht, das Kriterium der Ausgewogenheit besser erfüllt und einfach messbar ist.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, im Zusammenhang mit dem Erlass der Verordnung des EDI über die Prioritätenordnung im Bereich Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung zu folgenden Fragen Stellung zu nehmen:<\/p><p>1. Ist er sich bewusst, dass mit der neu geltenden Prioritätenordnung genau jene Kantone benachteiligt werden, die sich bisher aktiv für eine gute Vereinbarkeit von Familie und Arbeit eingesetzt haben und in denen der Bedarf an Betreuungsplätzen am grössten ist?<\/p><p>2. Warum erachtet es das EDI als sinnvoll, die Mittel ohne Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs in den jeweiligen Kantonen zu verteilen?<\/p><p>3. Warum hat das EDI den offensichtlichen Zusammenhang zwischen der Wirtschaftsleistung eines Kantons (gemessen am kantonalen BIP) und dem Bedarf an Betreuungsplätzen nicht berücksichtigt?<\/p><p>4. Ist er bereit, die Prioritäten der Mittelzuteilung zugunsten derjenigen Kantone zu revidieren, die einen hohen Bedarf entsprechend ihrer Wirtschaftsleistung und ihrer Politik zur Förderung von Vereinbarkeit von Familie und Beruf nachweisen können?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Prioritätenordnung im Bereich Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung für die Jahre 2017-2019"}],"title":"Prioritätenordnung im Bereich Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung für die Jahre 2017-2019"}