{"id":20173088,"updated":"2023-07-28T04:36:45Z","additionalIndexing":"10;2811;48;44","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3094,"gender":"f","id":4199,"name":"Seiler Graf Priska","officialDenomination":"Seiler Graf"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-09T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5007"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-06-16T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2017-05-10T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1489014000000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1497564000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2763,"gender":"m","id":4061,"name":"Hardegger Thomas","officialDenomination":"Hardegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3084,"gender":"f","id":4197,"name":"Marti Min Li","officialDenomination":"Marti Min Li"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3087,"gender":"f","id":4198,"name":"Meyer Mattea","officialDenomination":"Meyer Mattea"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3104,"gender":"m","id":4203,"name":"Barrile Angelo","officialDenomination":"Barrile"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3094,"gender":"f","id":4199,"name":"Seiler Graf Priska","officialDenomination":"Seiler Graf"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"17.3088","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Taxifahrerinnen und Taxifahrer aus der Europäischen Union (EU), die bis 90 Tage pro Kalenderjahr Personen in die Schweiz oder aus der Schweiz transportieren, sind verpflichtet, sich im Online-Meldeverfahren des Staatssekretariats für Migration anzumelden. Mit den flankierenden Massnahmen der Schweiz zum Abkommen über die Personenfreizügigkeit soll Lohndumping verhindert werden. In Branchen ohne verbindliche Mindestlöhne wie dem Taxigewerbe sind die kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) mit der Beobachtung des Arbeitsmarktes beauftragt (Art. 360b OR). Diese kontrollieren die ausländischen Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer auf die Einhaltung der orts- und branchenüblichen Löhne hin.<\/p><p>Der Bund übt die Oberaufsicht über den Vollzug der flankierenden Massnahmen aus. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung schliesst mit den Kantonen jährliche Leistungsvereinbarungen für die Durchführung der Kontrollen und deren Entschädigung durch den Bund ab. Als zuständige Bundesstelle beaufsichtigt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) die Einhaltung dieser Vereinbarungen.<\/p><p>2.\/3. Die meisten Personentransporte im Rahmen des Meldeverfahrens, die von Taxifahrerinnen und Taxifahrern aus der EU in der Schweiz durchgeführt werden, erfolgen in den Kanton Zürich und aus diesem heraus. Es wird hauptsächlich der internationale Flughafen von Kloten bedient. Aufgrund früherer Verträge mit Österreich und Deutschland weicht die diesbezügliche Praxis im Kanton Zürich leicht von den bundesrechtlichen Vorschriften ab. Im Einvernehmen mit den zuständigen Bundes- und Gemeindebehörden hat der Kanton Zürich seine früheren Vorschriften am 18. März 2015 geändert, um dieser besonderen Situation möglichst gut gerecht zu werden. Dementsprechend muss die Dienstleistung nicht wie vom Bund vorgeschrieben acht Tage vorher gemeldet werden, sondern spätestens vor der Abfahrt. Dem Bundesrat liegen keine Informationen vor, die auf eine Missachtung dieser Meldevorschriften hinweisen.<\/p><p>Was die Kontrolle der Arbeits- und Lohnbedingungen betrifft, sind die kantonalen TPK in Bezug auf die Arbeitsmarktbeobachtung autonom. Sie legen die Schwerpunkte ihrer Kontrolltätigkeit gemäss ihren regionalen, strukturellen und wirtschaftlichen Bedürfnissen fest. Im Rahmen von Audits durch das Seco wird die Umsetzung der Arbeitsmarktbeobachtung in den Kantonen unter der Beachtung der Vollzugsautonomie der Kantone sorgfältig überprüft.<\/p><p>Die kantonalen TPK erstatten dem Seco jährlich Bericht über ihre Aktivitäten der Arbeitsmarktbeobachtung und über deren Ergebnisse. Das Seco veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen zum freien Personenverkehr. Der Bericht gibt Aufschluss über die Anzahl der durchgeführten Kontrollen und deren Ergebnisse. In einzelnen Kantonen lag das Taxigewerbe schon im Fokus der Arbeitsmarktaufsicht, Massnahmen waren in dieser Branche bislang nicht erforderlich.<\/p><p>4.-6. Das in der Schweiz angewandte Meldesystem ist mit dem FZA vereinbar und unterscheidet sich nicht wesentlich von jenem, das in Österreich eingeführt worden ist. Die flankierenden Massnahmen der Schweiz sind mit den Regelungen in den EU-Mitgliedstaaten vergleichbar. Ihre Wirksamkeit wird laufend überprüft, und bei Bedarf werden sie den Entwicklungen des Arbeitsmarktes angepasst. Seit der Einführung im Jahr 2004 wurden die flankierenden Massnahmen mehrmals verstärkt. In dieser Hinsicht sieht der Bundesrat derzeit keinen Handlungsbedarf. Er gedenkt nicht, seine Praxis auf diesem Gebiet zu ändern oder mit Österreich eine einheitliche Lösung zu finden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das Taxigewerbe wirft dem Bund und den Kantonen vor, dass die verantwortlichen Behörden und Vollzugsorgane das Freizügigkeitsabkommen mit der EU nicht vollziehen. Auch soll die 90-Tage-Regelung nicht genügend überwacht werden. <\/p><p>Das Zürcher Verwaltungsgericht fällte am 4. September 2014 das Urteil, dass es sich bei den Taxifahrten zum und vom Flughafen Zürich um Dienstleistungen im Sinne des Freizügigkeitsabkommens (FZA) handelt und das FZA entsprechend Anwendung findet. Demnach können selbstständige Dienstleistungserbringer und entsandte Arbeitnehmende aus den EU-\/Efta-Staaten bis zu insgesamt 90 Tagen im Kalenderjahr bewilligungsfrei Dienstleistungen in der Schweiz erbringen. Arbeits- und Lohnkonditionen für entsandte Mitarbeitende müssen den schweizerischen Bedingungen entsprechen.<\/p><p>Die Anwendung des FZA in Bezug auf grenzüberschreitende Taxidienstleistungen betrifft nicht nur den Flughafen Zürich, sondern die gesamte Schweiz. Für die Umsetzung des FZA-Regimes bis 90 Tage im Kalenderjahr sind die Kantone zuständig.<\/p><p>Österreich hat nun per Januar 2017 das \"Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz\" in Kraft gesetzt. Es sieht Melde- und Bereithaltungspflichten vor. Dieses Gesetz gilt auch für grenzüberschreitende Personentransporte mittels Taxi. Grenzüberschreitende Fahrten, die in Österreich enden oder von dort ausgehen, müssen vorher online angemeldet werden. Ausserdem müssen ausländische Fahrer Nachweise mit sich führen, die belegen, dass ihr Arbeitgeber im Heimatstaat Sozialversicherungsabgaben leistet. Zudem können auch Lohn- und Arbeitszeitnachweise verlangt werden.<\/p><p>In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:<\/p><p>1. Welche Bundesstelle überprüft den regelkonformen Vollzug des FZA in den Kantonen in Bezug auf grenzüberschreitende Taxidienstleistungen?<\/p><p>2. Wurden von dieser Bundesstelle bereits Überprüfungen in den Kantonen gemacht?<\/p><p>3. Wie sehen die Resultate aus? Wird das FZA von ausländischen Fahrgastbeförderungsanbietern eingehalten?<\/p><p>4. Ist die neue Regelung von Österreich nach Ansicht des Bundesrates FZA-kompatibel?<\/p><p>5. Ist es allenfalls angezeigt, dass die Schweiz ähnliche Regelungen für das Taxiwesen erlässt im Zusammenhang mit dem FZA? <\/p><p>6. Würde der Bundesrat eine einheitliche Lösung mit Österreich als sinnvoll erachten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Braucht es klarere Regelungen für das Taxigewerbe in Bezug auf das Freizügigkeitsabkommen?"}],"title":"Braucht es klarere Regelungen für das Taxigewerbe in Bezug auf das Freizügigkeitsabkommen?"}