﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20173108</id><updated>2023-07-28T04:31:31Z</updated><additionalIndexing>2846;2446</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2762</code><gender>f</gender><id>4058</id><name>Badran Jacqueline</name><officialDenomination>Badran Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-03-14T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5007</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2019-03-21T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2017-05-10T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>WBF</abbreviation><id>8</id><name>Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2017-03-14T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2019-03-21T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2762</code><gender>f</gender><id>4058</id><name>Badran Jacqueline</name><officialDenomination>Badran Jacqueline</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>17.3108</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b der geltenden Verordnung über die Förderung von gemeinnützigem Wohnraum koppelt die statutarisch beschränkten Dividendenausschüttungen an Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a des Bundesgesetzes vom 27. Juni 1973 über die Stempelabgaben (StG). Dort werden Genossenschaften, deren gemeinnütziger Zweck der Beschaffung von Wohnungen zu mässigen Mietzinsen dient, von der Stempelabgabe befreit, sofern nach deren Statuten die Dividende auf höchstens 6 Prozent des einbezahlten Gesellschafts- oder Genossenschaftskapitals beschränkt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieser hohe und feste Zinssatz ist heutzutage kaum mit dem Zweck der Gemeinnützigkeit vereinbar, trägt schwankenden Zinsen nicht Rechnung und öffnet das Tor für Missbräuche. Zudem ist unklar, wie lange das Bundesgesetz über die Stempelabgaben (StG) noch existiert, was zusätzlichen Handlungsbedarf schafft. &lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Es trifft zu, dass gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften im Prinzip als Anlagevehikel eingesetzt werden könnten, um in Form der Dividende eine für heutige Verhältnisse besonders hohe Kapitalrendite von bis zu 6 Prozent zu erzielen. Solche Gewinne würden sich schlecht mit den Anliegen und Zielen des gemeinnützigen Wohnungsbaus vertragen. Die vorgeschlagene Festlegung und Anpassung des zulässigen Werts in der Wohnraumförderungsverordnung (WFV; SR 842.1) würde dieses theoretisch bestehende Risiko senken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bisher sind jedoch trotz tiefem Zinsniveau und damit verbundenem Anlagenotstand keine solchen Beispiele bekanntgeworden. Dies dürfte wesentlich damit zusammenhängen, dass aufgrund von Artikel 37 WFV neben der Dividendenhöhe weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine im Bereich des Wohnungsbaus tätige Organisation als gemeinnützig gilt und Zugang zu Fördermitteln der öffentlichen Hand erhält. So muss sie nach ihren Statuten ausdrücklich den Zweck verfolgen, dauerhaft den Bedarf an Wohnraum zu tragbaren finanziellen Bedingungen zu decken, die Ausrichtung von Tantiemen verbieten und bei der Auflösung den nach Rückzahlung des einbezahlten Kapitals verbleibenden Teil des Vermögens dem erwähnten Zweck zuwenden. Diese Vorgaben haben zur Folge, dass renditeorientierte Investitionen im Bereich des gemeinnützigen Wohnungsbaus unabhängig von der Dividende wenig attraktiv sind.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Praxis zeigt denn auch, dass der gegebene Spielraum nicht ausgeschöpft wird. Gemeinnützige Wohnbaugenossenschaften sehen in ihren Statuten oft gar keine oder dann nur Dividenden vor, die deutlich unter 6 Prozent liegen. Aber auch wenn die Statuten ausnahmsweise eine Ausschüttung des Maximums zulassen, wird dieser Wert kaum je realisiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem sprechen auch Praktikabilitätsüberlegungen für die Beibehaltung einer identischen Regelung nach StG und WFV. Denn es dürfte in der Praxis schwierig zu vermitteln sein, dass gemäss WFV für eine gemeinnützige Wohnbaugenossenschaft andere Dividendenbeschränkungen bestehen als gemäss StG (SR 641.10) für eine Befreiung von der Emissionsabgabe für dieselbe Wohnbaugenossenschaft.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung über die Förderung von preisgünstigem Wohnraum (WFV) dahingehend zu ändern, dass die statutarische Beschränkung der Dividende maximal beim gültigen Referenzzinssatz plus einem angemessenen Risikozuschlag (von zum Beispiel 1 Prozent) liegt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Anpassung der möglichen Dividendenausschüttung bei gemeinnützigen Wohnbauträgern an die zeitgemässen Umstände</value></text></texts><title>Anpassung der möglichen Dividendenausschüttung bei gemeinnützigen Wohnbauträgern an die zeitgemässen Umstände</title></affair>