{"id":20173118,"updated":"2023-07-28T04:27:11Z","additionalIndexing":"15;2446;04","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-15T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5007"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-06-16T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2019-03-22T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2017-05-10T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1489532400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1553209200000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2654,"gender":"m","id":1318,"name":"Schelbert Louis","officialDenomination":"Schelbert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2328,"gender":"m","id":224,"name":"Tschäppät Alexander","officialDenomination":"Tschäppät"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2630,"gender":"f","id":1129,"name":"Schenker Silvia","officialDenomination":"Schenker Silvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2751,"gender":"m","id":4045,"name":"Pardini Corrado","officialDenomination":"Pardini"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3028,"gender":"f","id":4123,"name":"Schneider Schüttel Ursula","officialDenomination":"Schneider Schüttel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"17.3118","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Gemäss den letzten verfügbaren Daten aus dem Jahr 2013 hatten von den 358 689 steuerpflichtigen juristischen Personen 12 499 einen Holdingstatus, 8104 einen Status als Domizil- und 3895 Gesellschaften einen Status als gemischte Gesellschaften.<\/p><p>Der Anteil am Aufkommen der direkten Bundessteuer der juristischen Personen betrug für die Holdinggesellschaften 799 Millionen Franken (8,9 Prozent), für die Domizilgesellschaften 361 Millionen Franken (4,0 Prozent) und die gemischten Gesellschaften 3242 Millionen Franken (36,1 Prozent). Die geschätzten Anteile bei der kantonalen Gewinnsteuer auf Basis der Durchschnittswerte 2011 bis 2013 liegen tiefer und belaufen sich bei den Holdinggesellschaften auf 5 Millionen Franken (0,1 Prozent), den Domizilgesellschaften auf 113 Millionen Franken (1,3 Prozent) und den gemischten Gesellschaften auf 1322 Millionen Franken (14,6 Prozent). Für die kantonale Kapitalsteuer liegt keine Auswertung oder Schätzung vor.<\/p><p>Die Beweggründe, weshalb eine Statusgesellschaft in die ordentliche Besteuerung wechselt, können verschiedener Natur sein. Dabei können auch die internationalen Entwicklungen in der Unternehmensbesteuerung eine Rolle spielen. Zum Trend bei Statusgesellschaften, die einen Wechsel in die ordentliche Besteuerung vollziehen, können keine Angaben gemacht werden. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat grundsätzlich keine Aufsicht über die Kantons- und Gemeindesteuern. Es liegen somit auch keine statistischen Angaben darüber vor, wann und allenfalls warum die Gesellschaften einen Statuswechsel anstreben.<\/p><p>2. Die Kantone können gemäss Artikel 5 und Artikel 23 Absatz 3 des Steuerharmonisierungsgesetzes für neu eröffnete Unternehmen, die dem wirtschaftlichen Interesse des Kantons dienen, eine Steuererleichterung gewähren. Diese kann für das Gründungsjahr und die neun folgenden Jahre erfolgen. Alle Kantone haben in ihren kantonalen Steuergesetzen eine solche Regelung aufgenommen. Das Volumen der von den Kantonen auf dieser Basis gewährten Steuererleichterungen kann mangels notwendiger Daten nicht beziffert werden.<\/p><p>3. Die Gewährung von Steuererleichterungen im Rahmen des Bundesgesetzes über Regionalpolitik liegt ausschliesslich in der Kompetenz des Bundes. Die Kantone dürfen selber keine Steuererleichterungen auf der direkten Bundessteuer gewähren. Das Volumen der vom Bund gewährten Steuererleichterungen betrug zwischen 2008 und 2013 im Durchschnitt jährlich rund 1,3 Milliarden Franken. Dabei handelt es sich um theoretisch entgangene Steuereinnahmen, da ansonsten viele Vorhaben nicht in der Schweiz umgesetzt worden wären. Die steuererleichterten Vorhaben bezahlten über die gleiche Periode durchschnittlich pro Jahr rund 243 Millionen Franken an direkten Bundessteuern.<\/p><p>4. Bei der direkten Bundessteuer der juristischen Personen wiesen 2013 51,8 Prozent der Aktiengesellschaften und GmbH keinen steuerbaren Reingewinn aus. In den letzten zehn Jahren (2004-2013) schwankte dieser Wert zwischen 50,2 Prozent (2007) und 55,5 Prozent (2004).<\/p><p>Die Vergleichbarkeit zwischen Steuer- und Dividendenzahlungen der Aktiengesellschaften ist nicht gegeben, weil zu den Steuerzahlungen konsolidierte und zu den Dividendenzahlungen nicht konsolidierte Zahlen vorliegen. Durch den Beteiligungsabzug wird die Steuerzahlung auf Beteiligungserträgen gekürzt. Dadurch wird eine wirtschaftliche Mehrfachbelastung dieser Beteiligungserträge vermieden. Bei den Dividenden fehlen die statistischen Daten für eine solche konsolidierte Betrachtungsweise. Verfügbar sind nicht konsolidierte Daten über Dividenden im Rahmen der Verrechnungssteuer. Diese werden jedoch statistisch mehrfach erfasst, wenn sie im inländischen Mutter-Tochter-Verhältnis mehrere Stufen durchlaufen. Aufgrund der Zunahme von Holdingstrukturen im Inland und der starken internationalen Verflechtung mit bedeutenden ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz haben solche mehrstufigen Strukturen in der jüngeren Vergangenheit an Bedeutung gewonnen. Für die Entwicklung der Dividendenausschüttungen vgl. die Antwort des Bundesrates zur Anfrage Badran Jacqueline 16.1061, \"Dividendenzahlungen in der Schweiz\".<\/p><p>5. Derzeit rechnen 11 Kantone die Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer an (AG, AI, BE, BL, GE, NE, SG, SO, SZ, TG, VD). Dabei kennt Genf eine Obergrenze der Steuerreduktion von 8500 Franken. Die ESTV verfügt über keine Auswertung, wie stark die Anrechnung die Einnahmen der Kapitalsteuer reduziert hat.<\/p><p>6. Aufgrund der verschiedenen Fragestellungen im Bereich Kapitaleinlagereserven (KER) hat die ESTV grosse Anstrengungen unternommen, um alle vorhandenen Datenquellen miteinander zu verknüpfen. Damit ist die ESTV in der Lage, konkretere Zahlen zur Differenzierung von kotierten und nicht kotierten Gesellschaften zu liefern.<\/p><p>Per Stand 28. Februar 2017 beliefen sich die KER auf total 1236 Milliarden Franken. Davon entfielen 1099 Milliarden Franken auf nicht-kotierte Gesellschaften und 137 Milliarden Franken auf kotierte Gesellschaften (nur Aktiengesellschaften). Anspruchsberechtigte können sowohl Inländer wie auch Ausländer sein (juristische oder natürliche Personen).<\/p><p>Es ist zu beachten, dass weitere detailliertere Auswertungen aufgrund der vorhandenen statistisch-informatischen Mittel nicht möglich sind.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Nach dem Scheitern der Unternehmenssteuerreform III an der Urne ist eine Voraussetzung für die Meinungsbildung über eine nächste Unternehmenssteuerreform IV sowie für die Wiederherstellung des Vertrauens der Stimmberechtigten, dass Zahlen und Fakten zur neuen Ausgangslage offengelegt werden. Dazu gehören insbesondere folgende Angaben:<\/p><p>1. Wieviele Holding-, Domizil- und gemischte Gesellschaften gibt es aktuell in den Kantonen? Mit welchen Anteilen am Gewinn- und Kapitalsteueraufkommen? Wie läuft der Trend der Übertritte solcher Statusgesellschaften zur ordentlichen Besteuerung? Sind Hauptgründe dafür der Automatische Informationsaustausch, der internationale Austausch von Steuerbescheiden (\"rulings\") und das Erfordernis der Länderberichterstattung oder weitere?<\/p><p>2. Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuer der Gemeinden und Kantone ermächtigt die Kantone, bis zu 10 Jahren Steuererleichterungen für Unternehmen zu gewähren bei Neugründung oder Umstrukturierung. Haben alle Kantone solche gesetzlichen Grundlagen geschaffen? Wieviel beträgt das Volumen der von den Kantonen auf dieser Basis gewährten Steuererleichterungen?<\/p><p>3. Seit 2008 gibt zudem die Neue Regionalpolitik des Bundes als wirtschaftsorientierte regionale Strukturpolitik die Möglichkeit für Steuererleichterungen an Unternehmen. Welche Kantone haben in welchem Ausmass auf dieser Grundlage Steuererleichterungen gewährt? Wie beziffert sich das Volumen der vom Bund gewährten Steuererleichterungen?<\/p><p>4. Gemäss dem Präsidenten der Finanzdirektorenkonferenz, Herrn Regierungsrat Julliard, zahlen 75 Prozent der Aktiengesellschaften keine Gewinnsteuern. Gibt es zuverlässiges Datenmaterial, das aufzeigt, wie sich die effektiven Steuerzahlungen der Aktiengesellschaften, gemessen am bezifferbaren Gesamtvolumen der Gewinnausschüttungen der Aktiengesellschaften, seit 1990 entwickelt haben?<\/p><p>5. Welche Kantone haben die Anrechnung der Gewinnsteuern an die Kapitalsteuer aus der USR II eingeführt? Zu welchen bezifferbaren Steuerreduktionen hat das in diesen Kantonen geführt?<\/p><p>6. Ferner bestanden aus der USR II per 31. Dezember 2016 1255 Milliarden Franken zur steuerfreien Ausschüttung genehmigte Kapitaleinlagereserven (17.5102). 2016 wurden 90 Milliarden effektiv steuerfrei ausgeschüttet. Realwirtschaftlich sind diese Summen kaum mehr zu erklären. Ist der Bundesrat bereit, Aufschluss darüber zu geben, welche Typen von Aktiengesellschaften diese bald 2 Billionen total steuerfreie Kapitalausschüttungen in der Schweiz generieren?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Unternehmenssteuerreformen II, III und folgende. Von der Intransparenz zur Transparenz"}],"title":"Unternehmenssteuerreformen II, III und folgende. Von der Intransparenz zur Transparenz"}