{"id":20173119,"updated":"2023-07-28T04:26:52Z","additionalIndexing":"15;10;08;44;1236","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-15T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5007"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2019-03-21T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2017-05-10T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1489532400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1553122800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"speaker"}],"shortId":"17.3119","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Heutige Efta-Freihandelsabkommen halten fest, dass im Rahmen der Handelserleichterungen die Vertragsparteien sich dazu verpflichten, die international anerkannten Arbeits- und Umweltstandards zu berücksichtigen.<\/p><p>Noch fehlt aber in den Freihandelsabkommen eine konkrete Umsetzungsgarantie zur Einhaltung der Standards, und es fehlt auch eine institutionalisierte Vorkehrung (z. B. Ausschuss Nachhaltigkeit) zur Begleitung der konkreten Umsetzungsmassnahmen im Bereich Arbeitsschutz, soziale- und ökologische Nachhaltigkeit und bei den Menschenrechten in den Ländern der Vertragsparteien. Moderne Freihandelsabkommen erwähnen hingegen nicht nur die internationalen Arbeits- und Umweltstandards, sondern sie regeln auch Verfahren, wie diese Standards umgesetzt werden. Vorbild bildet nicht zuletzt Ceta, wo solche institutionellen Verfahren und Massnahmen enthalten sind.<\/p><p>Die Efta-Freihandelspolitik sollte zukünftig diese konkreten institutionellen Vorkehrungen beinhalten, denn ansonsten kann der weltweite Handel seinen Anspruch gegenüber globaler Fairness und Nachhaltigkeit immer weniger erfüllen. Gegebenenfalls kann die Efta-Konvention in diesem Sinne ergänzt werden und können ständige Umsetzungsausschüsse für alle Efta-Freihandelsabkommen geschaffen werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Zunächst ist festzuhalten, dass sich die Schweiz auf internationaler Ebene aktiv für die Menschenrechte, die sozialen Standards und den Umweltschutz engagiert. Das internationale Engagement der Schweiz beruht auf der Überzeugung, dass die Verwirklichung der Menschenrechte und die Einhaltung der Arbeits- und Umweltstandards eine unerlässliche Voraussetzung für eine nachhaltige wirtschaftliche und soziale Entwicklung zum Wohl jedes Einzelnen sind. Umgekehrt ist eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung auch der Förderung der Menschenrechte, des Arbeitnehmerschutzes und des Umweltschutzes dienlich. Die Schweiz ist in den wichtigen internationalen Gremien vertreten und an der Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von internationalen Standards beteiligt.<\/p><p>Bei der Verhandlung von Freihandelsabkommen (FHA) setzen sich die Schweiz und ihre Efta-Partner seit 2010 systematisch dafür ein, dass spezifische Bestimmungen zu Arbeitsstandards und Umweltschutz sowie Verweise auf die wichtigsten internationalen Menschenrechtsinstrumente und auf die Grundsätze der gesellschaftlichen Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility) in die Abkommen aufgenommen werden. Diese Bestimmungen unterstehen institutionellen Umsetzungs- und Überwachungsverfahren.<\/p><p>Jedes von der Schweiz\/Efta abgeschlossene FHA sieht die Einsetzung eines Gemischten Ausschusses vor, der insbesondere die Umsetzung sämtlicher Abkommensbestimmungen überwacht, einschliesslich jener zur Nachhaltigkeit. Diese Ausschüsse treffen sich in regelmässigen Abständen oder auch auf Ersuchen einer Vertragspartei. Der EU-Ansatz, der ins Ceta aufgenommen wurde, sieht die Einsetzung eines allgemeinen gemischten Ausschusses sowie von sektoriellen Unterausschüssen vor. Diese strukturelle Differenz im Vergleich zum Ansatz der Schweiz\/Efta ist an sich jedoch keine zusätzliche Garantie für eine bessere Einhaltung der Bestimmungen. Abgesehen von der Ressourcenfrage - mehr Ausschüsse\/Unterausschüsse erfordern auch mehr Ressourcen - ist der Bundesrat der Ansicht, dass sämtliche Bestimmungen eines FHA von einem einzigen Gremium behandelt werden sollten, um der gegenseitigen Abhängigkeit der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Dimensionen der nachhaltigen Entwicklung Rechnung zu tragen.<\/p><p>Der EU-\/Ceta-Ansatz unterscheidet sich in struktureller Hinsicht ausserdem noch in weiteren Punkten vom Ansatz der Schweiz\/Efta, beispielsweise hinsichtlich des Einbezugs der Zivilgesellschaft. So sieht das Ceta-Abkommen namentlich die Einsetzung eines zivilgesellschaftlichen Forums vor. Auch in den Efta-Ländern besteht ein institutionalisierter Mechanismus, der den Einbezug der Zivilgesellschaft bei der Überwachung der FHA erlaubt, allerdings auf nationaler Ebene. In der Schweiz werden die für die Umsetzung der Nachhaltigkeitsbestimmungen der FHA relevanten Informationen bei Konsultationen gesammelt, an denen nicht nur die zuständigen Stellen der Bundesverwaltung (einschliesslich der Botschaften und schweizerischen Vertretungen in den betroffenen Ländern), sondern auch interessierte Organisationen teilnehmen. Ein entsprechender Austausch ist insbesondere im Rahmen der öffentlich zugänglichen Verbindungsgruppe WTO\/FHA, der Kommission für Wirtschaftspolitik und der tripartiten Kommission für Angelegenheiten der IAO möglich. Jedes Jahr informiert der Bundesrat zudem im Aussenwirtschaftsbericht über den Inhalt der Gespräche, die in den Gemischten Ausschüssen der FHA zum Thema Nachhaltigkeit geführt wurden.<\/p><p>Schliesslich bestehen zwischen dem EU-\/Ceta-Ansatz und jenem der Schweiz\/Efta auch in Bezug auf die Streitbeilegungsverfahren gewisse Unterschiede. So kann beim Ceta beispielsweise zusätzlich zu den Konsultationen ein Expertenpanel eingesetzt werden, dessen Empfehlungen nicht verbindlich sind. Beim Ansatz der Schweiz\/Efta können bei den Konsultationen im Rahmen des Gemischten Ausschusses und\/oder der Streitbeilegungsverfahren der FHA gegebenenfalls sachverständige Dritte der zuständigen internationalen Organisationen oder Instrumente beigezogen werden. Sowohl beim EU-\/Ceta-Ansatz als auch beim Ansatz der Schweiz\/Efta kommt das Schiedsverfahren nicht zur Anwendung, und die Empfehlungen der Sachverständigen sind für die Vertragsparteien nicht zwingend.<\/p><p>Angesichts dieser Umstände ist der Bundesrat der Meinung, dass der Ansatz der Schweiz\/Efta trotz gewisser struktureller Differenzen zum EU-\/Ceta-Ansatz die institutionellen Verfahren und Massnahmen, die die sozialdemokratische Fraktion für die Überwachung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsbestimmungen der FHA verlangt, bereits enthält.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat setzt sich in der Efta dafür ein, dass neuverhandelte Efta-Freihandelsabkommen mit konkreten Umsetzungsgarantien der Vertragsparteien im Bereich Arbeitsschutz, soziale und ökologische Nachhaltigkeit und bei den Menschenrechten ergänzt werden.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Efta-Freihandelsabkommen mit konkreten Umsetzungsgarantien beim Arbeitsschutz, bei der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit und bei den Menschenrechten"}],"title":"Efta-Freihandelsabkommen mit konkreten Umsetzungsgarantien beim Arbeitsschutz, bei der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit und bei den Menschenrechten"}