{"id":20173130,"updated":"2023-07-28T04:21:16Z","additionalIndexing":"52;34","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2023,"gender":"m","id":724,"name":"Brélaz Daniel","officialDenomination":"Brélaz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-03-15T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5007"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-06-16T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2017-05-17T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1489532400000+0100)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1497564000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2654,"gender":"m","id":1318,"name":"Schelbert Louis","officialDenomination":"Schelbert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3003,"gender":"m","id":4093,"name":"Glättli Balthasar","officialDenomination":"Glättli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3086,"gender":"f","id":4186,"name":"Mazzone Lisa","officialDenomination":"Mazzone"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3068,"gender":"m","id":4201,"name":"de la Reussille Denis","officialDenomination":"de la Reussille"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2710,"gender":"f","id":3907,"name":"Thorens Goumaz Adèle","officialDenomination":"Thorens Goumaz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2023,"gender":"m","id":724,"name":"Brélaz Daniel","officialDenomination":"Brélaz"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"17.3130","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Internethandel mit Tieren unterliegt auch bezüglich des Transports denselben detaillierten tierschutzrechtlichen Bestimmungen wie der übrige Tierhandel (vgl. Art. 4 des Tierschutzgesetzes, TSchG, SR 455 und 150ff. der Tierschutzverordnung, TSchV, SR 455.1).<\/p><p>Der Vollzug des Tierschutzrechts obliegt den Kantonen. Dieser wurde beim Internethandel bislang u. a. durch die Anonymität vieler Verkäufer im Internet erschwert. Die geplante Änderung der Tierschutzverordnung (vgl. Antwort auf Frage 3) soll den Vollzug künftig erleichtern. Bereits heute überprüfen einzelne Kantone das Internet aktiv auf Verstösse gegen tierschutzrechtliche Vorgaben. Weiter kontrolliert der grenztierärztliche Dienst an den Flughäfen Zürich und Genf bei Importen aus Drittländern die Einhaltung der Tierschutzvorschriften. Zudem führt der Zoll bei Einfuhren auf dem Landweg Stichproben durch. Bei den Haustieren, welche vorrangig vom Internethandel betroffen sind, schreiten die Vollzugsbehörden generell ein, wenn Meldungen Dritter (z. B. Private, Zoll) auf mögliche Missstände hindeuten. Eine aktive und flächendeckende Kontrolle, wie sie bei den Nutztieren stattfindet, wäre dagegen weder praktikabel noch aufgrund der beschränkten Ressourcen möglich.<\/p><p>2. Der Bundesrat teilt die Meinung, dass der Kauf von Tieren im Internet aus tierschutz- und tierseuchenrechtlicher Sicht problematische Aspekte aufweist.<\/p><p>3. Verkäufer, die illegal mit Tieren handeln, treten in der Regel anonym auf. Dem tritt die vorgesehene Änderung der Tierschutzverordnung entgegen. Gemäss dem vom 24. Oktober 2016 bis 7. Februar 2017 in der Vernehmlassung befindlichen Entwurf soll, wer Hunde öffentlich zum Verkauf anbietet, schriftlich Name und Adresse angeben müssen. Die bisherige Vernehmlassungsauswertung hat ergeben, dass diese Änderung von vielen Seiten begrüsst wird.<\/p><p>Der Bundesrat ist zugleich der Auffassung, dass neben der Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen die Sensibilisierung der Bevölkerung für die Durchsetzung des Tierschutzrechts zentral ist. Im lukrativsten Bereich des Tierhandels, dem Verkauf von Hunden, hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen daher im Jahr 2016 zusammen mit dem Schweizer Tierschutz (STS) eine umfangreiche Informations- und Sensibilisierungskampagne \"Augen auf beim Hundekauf\" durchgeführt (<a href=\"https:\/\/www.hundekauf.ch\/\">https:\/\/www.hundekauf.ch\/<\/a>).<\/p><p>Im Internet und in Kleininseraten schreiben auch viele private Züchter, die sich an das Gesetz halten und transparent informieren, ihre Tiere aus. Ihnen würde eine wichtige Vermarktungsmöglichkeit genommen, wenn dies nur mehr für gewerbsmässige Züchter bzw. für Tierheime zulässig wäre. Eine entsprechende Beschränkung erachtet der Bundesrat deswegen nicht als gerechtfertigt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Internet gibt es immer mehr Seiten, auf denen Katzen und Hunde verkauft werden, aber auch Reptilien, Meerschweinchen und verschiedenste exotische Tiere, für die unsere Region ungeeignet ist. Eine Studie des Schweizer Tierschutzes aus dem Jahr 2012 zeigt, wie wenig Vertrauen man in die Angebote im Internet oder in den Kleinanzeigen haben kann. In der Studie wurden 1400 Inserate für Hunde geprüft, von denen nur 11 Prozent seriöse Angebote waren, 3 Prozent stellten Betrugsversuche dar, und 86 Prozent waren fragwürdig oder unseriös.<\/p><p>Tierschutzvereine raten eindringlich vom Transport lebender Tiere ab, und die Post bietet seit August 2016 keine Tiertransporte mehr an. In der Schweiz unterliegt der Internethandel mit Tieren keinen Einschränkungen.<\/p><p>In Anbetracht dieser Umstände bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie stellen die zuständigen Bundesbehörden sicher, dass die Artikel 150 bis 176 der Tierschutzverordnung vom 23. April 2008 (Tiertransporte) eingehalten werden, angesichts des Ausmasses des Tierhandels im Internet und des Fehlens qualifizierter Transportdienste?<\/p><p>2. Die so erworbenen Tiere werden öfter als andere ausgesetzt (schlechtere Sozialisierung, aus Hobby-Zucht oder gar industrieller Zucht, unüberlegter Kauf nach Ansehen eines Fotos oder Videos usw.). Das stellt uns einerseits vor ein ethisches Problem, könnte aber auch zu einer Überlastung der Tierheime führen oder auch den natürlichen Lebensräumen schaden. Ist der Bundesrat nicht der Ansicht, dass eine solche Entwicklung den Zielen des Tierschutzgesetzes sowie des Natur- und Heimatschutzgesetzes zuwiderläuft?<\/p><p>3. Plant der Bundesrat eine Verschärfung der Verordnung oder des Gesetzes in Bezug auf den Tierhandel insbesondere im Internet und über Kleinanzeigen? Oder zieht er sogar ein Verbot in Betracht, sodass der Tierhandel qualifizierten Fachleuten sowie Tierheimen (Tieradoption) vorbehalten bleibt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Internethandel mit lebenden Tieren und Tierschutz"}],"title":"Internethandel mit lebenden Tieren und Tierschutz"}